Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den vom
Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses 2016 zur Kenntnis und verweist ihn an den
Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW.
Sachdarstellung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus:
1.
der
Ergebnisrechnung,
2.
der
Finanzrechnung,
3.
den
Teilrechnungen,
4.
der
Bilanz,
5.
dem
Anhang einschl. Lagebericht.
Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Bergkamen ist am 12.06.2017 gemäß
§ 95
Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden.
Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses sind dieser Vorlage als
Anlagen beigefügt.
Der
Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss
eingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
Sachbearbeiter Heinert |