Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Beigeordnete
Christine
Busch
ab 01.06.2017 in die Besoldungsgruppe B2 einzugruppieren.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Prüfung
der Eingruppierung des/der neu zu wählenden Beigeordneten für das Dezernat III
kamen Fragen zur Eingruppierung der Beigeordneten Christine Busch auf.
Rechtliche
Situation:
Die Eingruppierung der Beigeordneten richtet sich in NRW nach der
Eingruppierungsverordnung NRW (EingrVO) vom 09.02.1979. § 2 Abs. 2 EingrVO
bestimmt, dass in Gemeinden mit 40.001 – 60.000 Einwohner die sonstigen
Beigeordneten (Frau Busch / Herr Lachmann) in A16/B2 eingruppiert werden
können.
Die Höchstbesoldungsgruppe (B2) kann nach § 2 Abs. 3 EingrVO unter
Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben nur in Anspruch genommen
werden, wenn die Einwohnerzahl die Mitte zwischen der unteren und der oberen
Grenze ihrer Größenklasse übersteigt (für Bergkamen: 50.001 Einwohner) oder der
Wahlbeamte/die Wahlbeamtin in dasselbe Amt wiedergewählt ist, in dem er/sie
bereits eine ganze Amtszeit abgeleistet hat.
Gleichzeitig regelt § 2 Abs. 4 EingrVO:
„Ohne die Voraussetzungen des Absatzes 3 können Gemeinden mit mehr als
20.000 Einwohnern das Amt des Kämmerers und eines weiteren Beigeordneten
in die Höchstbesoldungsgruppe eingruppieren, die für die sonstigen
Beigeordneten vorgesehen ist.“
Zum damaligen Zeitpunkt herrschte die Rechtsauffassung, dass gemäß § 2
Abs. 4 EingrVO maximal zwei Wahlbeamte/Wahlbeamtinnen einer Gemeinde eine
Höchstbesoldungsgruppe innehaben dürfen. Diese waren mit dem Ersten
Beigeordneten Dr.-Ing. Peters (B3) sowie dem Kämmerer Herrn Lachmann (B2) bereits
vergeben.
Frau Busch wurde daher in die Besoldungsgruppe A16 eingestuft.
Ein aktueller Austausch bezüglich der Eingruppierung des/der neuen
Beigeordneten für das Dezernat III mit dem Städte- und Gemeindebund NRW sowie
der Aufsichtsbehörde hat nun jedoch ergeben, dass § 2 Abs. 4 EingrVO nur die
sonstigen Beigeordneten berücksichtigt, weil der allgemeine Vertreter (Dr.-Ing.
Peters) bereits über § 2 Abs. 2 EingrVO höher eingruppiert werden kann (40.001
– 60.000 Einwohner = B2/B3).
Dies bedeutet, dass Beigeordnete Christine Busch mit Wirkung für die
Zukunft in die Besoldungsgruppe B2 eingruppiert werden kann.
Unter Berücksichtigung der Größe des Dezernats und der Bedeutung der
Ämter (Bürgerbüro/Schulverwaltung/Jugendamt) mit einem Personalvolumen von fast
der Hälfte der vollzeitverrechneten Beschäftigten der Stadt Bergkamen wäre
diese Eingruppierung auch gerechtfertigt.
Die Stellenausweisung im Stellenplan 2017
lautet A16/B2. Eine Eingruppierung zum 01.06.2017 ist demnach möglich.
Das Vorgehen ist mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachgebietsleiterin Rahn |
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