Betreff
Wiederwahl des Ersten Beigeordneten Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters
Vorlage
11/0891
Aktenzeichen
kre-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt:

 

„Herr Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters wird als Erster Beigeordneter wiedergewählt und mit Wirkung vom 01.11.2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Beigeordneten der Stadt Bergkamen gemäß § 71 GO NRW ernannt.“

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 14.05.2009, Drucksache Nr. 9/1551, Herrn Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters zum Technischen Beigeordneten wiedergewählt. Herr Dr.-Ing. Peters wurde mit Wirkung vom 01.11.2009 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum Technischen Beigeordneten ernannt. Die achtjährige Wahlzeit endet am 31.10.2017.

 

Weiterhin hat der Rat der Stadt Bergkamen am 03.04.2014, Drucksache Nr. 10/1406, Herrn Dr.-Ing Hans-Joachim Peters mit Wirkung vom 01.05.2014 zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (Ersten Beigeordneten) bestellt.

 

Rechtsgrundlage für die Wahl der Beigeordneten (Beamte auf Zeit) ist § 71 Gemeindeordnung (GO NRW) i.V.m. §§ 4, 119 Abs. 2 Landesbeamtengesetz (LBG NRW).

 

Gemäß § 71 Abs. 2 GO NRW kann bei einer Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers von einer Ausschreibung abgesehen werden.

 

Mit den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen ist Einvernehmen dahingehend erzielt worden, Herrn Dr.-Ing. Peters zur Wiederwahl vorzuschlagen. Die neue 8-jährige Wahlzeit als Erster Beigeordneter beläuft sich im Falle der Wiederwahl für Herrn Dr.-Ing. Peters auf den Zeitraum vom 01.11.2017 bis zum 31.10.2025.

 

Die Aushändigung der Ernennungsurkunde soll gemäß § 16 Abs. 2 Landesbeamtengesetz NRW erfolgen, nachdem der Landrat die Wiederwahl bestätigt hat.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Kretschmer