Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt:
„Herr Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters wird als Erster Beigeordneter
wiedergewählt und mit Wirkung vom 01.11.2017 unter Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Zeit zum Beigeordneten der Stadt Bergkamen gemäß § 71 GO
NRW ernannt.“
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 14.05.2009, Drucksache Nr. 9/1551,
Herrn Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters zum Technischen Beigeordneten wiedergewählt.
Herr Dr.-Ing. Peters wurde mit Wirkung vom 01.11.2009 unter Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum Technischen
Beigeordneten ernannt. Die achtjährige Wahlzeit endet am 31.10.2017.
Weiterhin hat der Rat der Stadt Bergkamen am 03.04.2014, Drucksache Nr.
10/1406, Herrn Dr.-Ing Hans-Joachim Peters mit Wirkung vom 01.05.2014 zum
allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (Ersten Beigeordneten) bestellt.
Rechtsgrundlage für die Wahl der Beigeordneten (Beamte auf Zeit) ist §
71 Gemeindeordnung (GO NRW) i.V.m. §§ 4, 119 Abs. 2 Landesbeamtengesetz (LBG
NRW).
Gemäß § 71 Abs. 2 GO NRW kann bei einer Wiederwahl des bisherigen
Amtsinhabers von einer Ausschreibung abgesehen werden.
Mit den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen ist Einvernehmen
dahingehend erzielt worden, Herrn Dr.-Ing. Peters zur Wiederwahl vorzuschlagen.
Die neue 8-jährige Wahlzeit als Erster Beigeordneter beläuft sich im Falle der
Wiederwahl für Herrn Dr.-Ing. Peters auf den Zeitraum vom 01.11.2017 bis zum
31.10.2025.
Die Aushändigung der Ernennungsurkunde soll gemäß § 16 Abs. 2
Landesbeamtengesetz NRW erfolgen, nachdem der Landrat die Wiederwahl bestätigt
hat.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiterin Kretschmer |
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