Betreff
Aktuelle Situation der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Bergkamen
Vorlage
11/0847
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Seit der letzten Berichterstattung in der Sitzung des Ausschusses  am 14.09.2016 hat sich die Situation der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Bergkamen grundsätzlich wie prognostiziert entwickelt.

 

Für den Zeitraum des Betriebs der Notunterkunft des Landes Häupenweg 19 wurde die maximale Kapazität der Einrichtung i.H.v. 600 Personen bei der Erfüllung der Zuweisungsquote berücksichtigt (§ 3 Abs. 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG NRW). Mit Beendigung des Betriebs der Notunterkunft zum 30.09.2016 wurde die Anrechnung der Einrichtungskapazität auf die Zuweisungsquote entsprechend der gesetzlichen Vorgabe ab dem 01.10.2016 um monatlich 20 % verringert. In den Monaten Oktober und November 2016 reichte auch die reduzierte Anrechnung noch aus, um die Zuweisungsquote der Stadt Bergkamen zu erfüllen.

 

Erstmalig war dann im Monat Dezember 2016 absehbar, dass die Zuweisungsquote unterschritten wird und in der Folge wieder Flüchtlinge zur Stadt Bergkamen zugewiesen werden. Die Verwaltung schloss aufgrund dessen mit der Bezirksregierung Arnsberg eine Zielvereinbarung über die sukzessive Zuweisung bzw. Aufnahme von Flüchtlingen in Höhe der durch den Wegfall der Anrechnung entstehenden Differenz zur Zuweisungsquote. Es wurde eine Zuweisung von 30 Personen im Dezember 2016 und 120 Personen im Januar 2017 vereinbart.

 

Nachdem sich die landes- bzw. bundesweite Situation seit dem letzten Berichtstermin weiterhin beruhigt hat und ein deutlicher Rückgang des Zugangs von Flüchtlingen festgestellt werden, beträgt die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Bergkamen derzeit hochgerechnet nur noch wenige Personen pro Monat (max. 10). Aufgrund dessen erfolgten nur noch wenige Zuweisungen im Monat Februar 2017, obwohl auch in diesem Monat eine Verringerung der Anrechnung aufgrund des Wegfalls der Landeseinrichtung um 120 Personen erfolgte.

 

Die tatsächlichen Zuweisungen bzw. Weiterleitungen stellen sich wie folgt dar:

 

Anlage 1:   Diagramm – Zuweisungen Flüchtlinge in Personen 03/2015 bis 02/2017

 

Hier ist die Auswirkung der Notunterkunft Häupenweg 19 auf die Zuweisungen seit Inbetriebnahme im Oktober 2016 deutlich erkennbar. Bei den vereinzelten Zuweisungen in der Zeit von November 2015 bis November 2016 handelt es sich entweder um Zuweisungen für Personen, die sich bereits tatsächlich in Bergkamen aufhielten (z.B. unbegleitete minderjährige Ausländer) oder Familienzusammenführungen.

 

Nur schwerlich prognostizierbar war dagegen die Anzahl der Personen, die nicht mehr der Zuständigkeit der Stadt Bergkamen unterfielen, weil ihr Asylverfahren abgeschlossen wurde und in der Folge entweder ein Aufenthaltstitel erteilt wurde oder eine freiwillige Ausreise bzw. Abschiebung erfolgte.

 

Nach der Zuführung der nicht registrierten Flüchtlinge zum BAMF durch die Verwaltung im Juni 2016 erfolgte insbesondere seit Oktober 2016 eine umfangreiche Anerkennung von Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak. Ablehnungen und freiwillige Ausreisen erfolgten fast ausschließlich bei albanischen Staatsangehörigen.

 

Im Hinblick auf die o.g. Zuweisungen ergab sich aufgrund der hohen Fluktuation innerhalb des Personenkreises kein so hoher Anstieg der Personenzahlen wie zunächst zu erwarten wäre:

 

Anlage 2:   Diagramm – Anzahl der Personen im Leistungsbezug AsylbLG 04/2015 bis

                   03/2017

 

Problematisch zeigt sich weiterhin die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen mit Aufenthaltstitel. Mit Erteilung des Aufenthaltstitels erfolgt ein Wechsel in die Zuständigkeit des Jobcenters und es entfällt die grundsätzliche Verpflichtung zur Unterbringung der Betroffenen in Gemeinschaftsunterkünften. Da regelmäßig kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen erzielt wird und (ergänzende) Leistungen nach dem SGB II erbracht werden, müssten diese Personen sozialhilferechtlich angemessenen Wohnraum beziehen. Dieser steht insbesondere für Alleinstehende nicht immer unmittelbar zur Verfügung.

 

Aktuell halten sich über 80 Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in städtischen Unterkünften auf, die eigentlich auf dem freien Wohnungsmarkt versorgt werden müssten. Die anfallenden Kosten werden zwar im Regelfall durch das Jobcenter erstattet, allerdings fehlt der hierdurch blockierte Wohnraum bei der Unterbringung neu zugewiesener Personen.

 

Bislang konnten jedoch trotz dieses zusätzlichen, nicht eingeplanten Bedarfs alle zugewiesenen Flüchtlinge angemessen mit Wohnraum versorgt werden. Dies konnte zum einen durch eine bedarfsgerechte Disposition durch die Verwaltung erreicht werde. Daneben erfolgten entgegen der bisherigen Prognose aufgrund der o.g. Aufnahmesituation landesweit im Februar 2017 nur ca. 25 % der erwarteten Zuweisungen, wodurch entsprechend Unterbringungskapazitäten nicht wie geplant benötigt wurden.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Brüggenthies

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann