Betreff
Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses über die Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden im KiGa-Jahr 2017/2018 gemäß § 19 Abs. 1 KiBiz
Vorlage
11/0832
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die im Rahmen der kommunalen Jugendhlfeplanung gem. §19 Abs. 3 KiBiz festgelegte Verteilung der Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2017/2018, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 18 Abs. 2 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung auf Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beantragung der Zuschüsse zum 15. März eine jeden Jahres an das Landesjugendamt.

 

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport stellt in seinem Schreiben vom 9. April 2014 an die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe fest, dass das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung fordert und insoweit ein formeller Beschluss bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21 Abs. 1 KiBiz vorliegen muss. Ohne diesen Beschluss ist die elektronische Meldung der Daten an das Land über KiBiz-web nicht möglich.

 

Das Anmeldeverfahren in Bergkamen folgt seit Jahren einem bestimmten zeitlichen Ablauf und ist mit den Fachberatungen und KiTa-Leitungen abgesprochen. Es beginnt im Oktober und endet Mitte Januar mit der Abgabe der Anmelde-, Ummelde- und Wartelisten der Kindertageseinrichtungen beim Jugendamt. In Einzelgesprächen mit den Trägern wird dann bis Anfang März die einrichtungsscharfe Gruppenzuordnung besprochen.

 

Da An- und Ummeldungen bis kurz vor dem Stichtag zu berücksichtigen sind, liegt die endgültige Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden frühestens in der 10. Kalenderwoche vor. Aufgrund dieser zeitlichen Abläufe muss die Übersicht der Platzbelegung in den Bergkamener Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2017/2018, die dem Landesjugendamt am 15.03.2017 gemeldet wird, dem Jugendhilfeausschuss als Tischvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

In dieser Aufstellung ist die für Weddinghofen vorgesehene Kindertageseinrichtung nicht enthalten, weil die hier eingeplanten 65 zusätzlichen Plätze möglicherweise erst zum Kindergartenjahr 2018/19 zur Verfügung stehen.

 

Die Anzahl der zu vergebenden Plätze in den Kindertageseinrichtungen richtet sich nach der jeweiligen Betriebserlaubnis und ist durch das Landesjugendamt reglementiert. Aufgrund der Einwohnerdaten zum 01.01.2017 ergibt sich in Bergkamen zurzeit ein rechnerischer Fehlbedarf von 67 Plätzen für Kinder von 3 bis 6 und von 96 Plätzen für Kinder von 2 bis3 Jahren. Für die Altersgruppe U3 stehen zurzeit 210 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 130 Plätze in Tagespflege, für Kinder 3 bis6 Jahre rund 1.255 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hörstrup