Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt
Bergkamen nimmt die Vorlage Drucksache Nr. 11/0829 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit Wirkung vom 20.11.1999 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) in Kraft. Es verpflichtet u. a. Kommunen zur Aufstellung eines Frauenförderplanes für den Zeitraum von jeweils drei Jahren.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschloss in seiner Sitzung am 18.02.2016 den aktuellen fortgeschriebenen Frauenförderplan. Dieser Frauenförderplan ist befristet bis zum 17.02.2019. Gemäß § 5 a LGG ist nach Ablauf des Frauenförderplans ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten. Gleichzeitig ist der Frauenförderplan für weitere drei Jahre fortzuschreiben.
Da der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen hat, eine jährliche Berichterstattung durchzuführen, wird im Folgenden nun der Bericht über die Umsetzung des Frauenförderplanes für das Jahr 2016 vorgelegt.
Aufgrund der Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes zum 15.12.2016 wurde als Stichtag der Auswertung der 14.12.2016 zugrunde gelegt. Nähere Informationen zu den Änderungen werden im mündlichen Vortrag in der Sitzung am 09.03.2017 ausgeführt.
Mit Wirkung vom 01.01.2017 ist die neue Entgeltordnung im öffentlichen
Dienst in Kraft getreten. Die hiermit verbundenen Änderungen wirken sich erst
auf den Bericht für das Jahr 2017 aus.
Im Rahmen des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes wurde die Anzahl der
Laufbahnen zum 01.07.2017 von vier auf zwei reduziert. Hierdurch ergeben sich
Veränderungen bei den Laufbahnbezeichnungen, die auch im Folgenden
berücksichtigt werden mussten:
Alte
Bezeichnung |
Neue
Bezeichnung |
Abkürzung |
einfacher Dienst |
Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt |
LG 1.1 |
mittlerer Dienst |
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt |
LG 1.2 |
gehobener Dienst |
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt |
LG 2.1 |
höherer Dienst |
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt |
LG 2.2 |
Zielvorgaben:
Die
Zielvorgaben des Frauenförderplanes prognostizierten für das Jahr 2016 keine
große Veränderung des Frauenanteils bei der Stadt Bergkamen. Der Frauenanteil
betrug am 31.12.2015 46,85% und hat sich zum Stichtag 14.12.2016 auf 46,68% leicht verringert. Um diese Situation zu analysieren und
Entwicklungen erkennen zu können, wurden die Daten des Berichtes für das Jahr
2016 mit denen des Berichtes für das Jahr 2015 verglichen.
Bei
der Berechnung des Frauenanteils muss berücksichtigt werden, dass die Frauen,
die Elternzeit oder sonstigen unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen, als
sogenannte „Beurlaubte“ getrennt erfasst werden und nicht in die statistische
Personalkapazität einfließen. Zur Vertretung der beurlaubten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter werden befristet Beschäftigte eingestellt. Sie dürfen aufgrund
der Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes allerdings nicht in den
statistischen Frauenanteil einfließen. Diese Verringerung der „weiblichen“
Personalkapazität führt daher zu einem geringeren Frauenanteil.
Um
zu verdeutlichen, wie hoch der tatsächliche Anteil der beschäftigten Frauen bei
der Stadt Bergkamen ist, wurde erstmalig für den Bericht des Jahres 2004 die
Anzahl der befristet Beschäftigten gesondert erfasst und in den folgenden
Jahren entsprechend fortgeschrieben. Inklusive dieser Befristungen ergibt sich im Jahr 2016 ein
Frauenanteil von 49,13% (2015 = 48,92 %).
Der Anstieg des Frauenanteils inklusive Befristungen begründet sich insbesondere dadurch, dass in 2016 mehr Männer als Frauen aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Bergkamen ausgeschieden sind und in 2016 überwiegend Frauen (u.a. im Bereich der „Geflüchteten“) befristet eingestellt wurden oder befristete Stundenerhöhungen erhalten haben.
Ohne Berücksichtigung der Befristungen ergibt sich die leichte Verringerung des Frauenanteils hauptsächlich aufgrund einer vergleichsweisen höheren Anzahl von Entfristungen bei den Männern vor allem im Bereich der Handwerksberufe (ehemals Arbeiter s.u.).
Personalentwicklungsmaßnahmen:
Im Frauenförderplan wurde festgeschrieben, dass Frauen verstärkt zu beruflichen Fortbildungen zu motivieren bzw. hierbei zu unterstützen sind, da Qualifikation Voraussetzung für verantwortliche Tätigkeiten ist.
Zum Stichtag 14.12.2016 nimmt eine Mitarbeiterin der Stadt Bergkamen am Verwaltungslehrgang
I und eine weitere am Verwaltungslehrgang II teil. Zudem wurde eine weitere
Mitarbeiterin bereits zu dem Verwaltungslehrgang II mit Beginn ab März 2017
angemeldet.
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
hier: Arbeitszeit / Teilzeit:
Laut Frauenförderplan soll Teilzeitbeschäftigung
gefördert werden, indem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Antrag ihre
vereinbarte Wochenarbeitszeit verringern können, wenn dienstliche Gründe nicht
entgegenstehen.
Zum Stichtag 14.12.2016 befanden sich 142 Frauen und 32 Männer in einem
Teilzeitbeschäftigungsverhältnis (siehe Seite 24 der Anlage). Seit 1991 hat
sich somit die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten mehr als verdoppelt. Diese Zahl
macht deutlich, dass hinsichtlich der Teilzeitgewährung insbesondere versucht
wird, dem Bedürfnis der Frauen nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht
zu werden.
Dies spiegelt sich ebenfalls in der Gestaltung der Arbeitszeit wieder. Hier wird nach Möglichkeit den Anträgen der Beschäftigten entsprochen, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Stadt Bergkamen existieren daher sehr viele unterschiedliche Arbeitszeitmodelle (z. B. 3- bzw. 4-Tage-Woche, 2-und 3-Tage-Woche im Wechsel, flexibler Vormittags- oder Nachmittagsdienst, Herausnahme aus der Kernarbeitszeit, Gleitzeit usw.).
Im Vergleich zum Jahr 2004 ist die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Männer von 8 auf derzeit 32 gestiegen. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass früher geringfügig Beschäftigte nicht im Stellenplan ausgewiesen wurden. Dies wurde im Rahmen des Stellenplanes für die Jahre 2005/2006 angepasst. Bei diesen geringfügig Beschäftigten handelt es sich um Aufsichtskräfte, deren wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt unter 6 Stunden liegt. Mittlerweile sind 12 Männer geringfügig und 20 Männer voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
In der letzten Zeit wird ein höheres Interesse an Teilzeitbeschäftigungen, vereinzelt auch in Führungsfunktionen, wahrgenommen und dies sowohl im Bereich der Frauen als auch der Männer. Allen Teilzeitanträgen konnte nachgekommen werden. Die Förderung von Teilzeitarbeit zieht sich somit mittlerweile durch fast alle Ebenen der Verwaltung.
Teilzeitausbildung
Der Tarifvertrag für die Auszubildenden des
öffentlichen Dienstes (TVAöD) geht grundsätzlich davon aus, dass eine
Ausbildung in Vollzeit erfolgt. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist jedoch
auch eine Teilzeitberufsausbildung möglich (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG).
Auch im Rahmen des
Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes vom 14.06.2016 wurden mittlerweile die
Voraussetzungen für eine Teilzeitausbildung für Beamtinnen und Beamte
geschaffen.
Eine Teilzeitausbildung kann zum Beispiel dann
erforderlich sein, wenn soziale Gründe wie Kinderbetreuung oder die Pflege von
Angehörigen, aber auch eine Behinderung der oder des Auszubildenden vorliegen.
Die Möglichkeit der Teilzeitausbildung ist daher
mittlerweile Bestandteil der Ausschreibungen für Ausbildungen.
Aktuell wird im Bereich der Gärtnerinnen und
Gärtner eine Auszubildende in Teilzeit ausgebildet.
Analyse der Beschäftigungsstruktur 2016 (Anlage 1)
Das statistische Material des Jahres 2016 ist dieser Vorlage zur Einsicht als Anlage beigefügt. Erhoben wurden die laut Stellenplan (Stand: 14.12.2016) beschäftigten Frauen und Männer, getrennt nach Berufsgruppen, Laufbahnen und Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen.
Berücksichtigung des TVöD
Mit Wirkung vom 01.10.2005 ist der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft getreten. Dieser ersetzt grundsätzlich die bisherigen manteltariflichen Regelungen u. a. des BAT und des BMT-G. Ergebnis des neuen TVöD ist, dass es keine Trennung mehr zwischen Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeitern gibt. Die bisherigen Vergütungs- und Lohngruppen der Beschäftigten wurden anhand einer Tabelle den neuen Entgeltgruppen zugeordnet.
Unklar ist nach wie vor, wie sich der TVöD auf die statistische Auswertung des Frauenförderplanes auswirken soll. Trotz der Einführung des TVöD wurden die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes nicht geändert.
Bis zu einer evtl. neuen Regelung wird die Statistik daher auf der Grundlage der alten Trennung zwischen Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeitern erstellt. Zur Information wurden die vergleichbaren neuen Entgeltgruppen in den Tabellen aufgeführt. Die Trennung des Arbeiterinnen- und Arbeiterbereiches macht vor dem Hintergrund des Berufsbildes auch weiterhin Sinn. Im weiteren Bericht wird für die ehemals Angestellten nun einheitlich der Begriff der Beschäftigten und für die ehemaligen Arbeiterinnen und Arbeiter der Begriff „Beschäftigte in Handwerksberufen“ verwendet.
Weitere Berücksichtigung fand die Tarifeinigung zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 27.07.2009. Danach richtet sich ab dem 01.11.2009 die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des TVöD einschließlich der Entgeltordnung nach den Merkmalen des Anhangs zur Anlage C (VKA) zum TVöD. Die neuen Entgeltgruppen S 2 bis S 18 wurden entsprechend tariflicher Regelungen den „alten“ Entgeltgruppen zugeordnet und in den Tabellen eingearbeitet.
In
der ersten Tabelle auf Seite 2 der Anlage erfolgt eine Darstellung der
Entwicklung des Frauenanteils bei der Stadt Bergkamen seit 1999. Hier sind alle
im Stellenplan aufgeführten Beamtinnen, Beamten, Beschäftigte sowie
Beschäftigte in Handwerksberufen zusammengefasst. Teilzeitbeschäftigte wurden
entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilmäßig bei der Berechnung des Frauenanteils
berücksichtigt. Dieses Verfahren wurde erstmalig bei der Ermittlung der Zahlen
für das Jahr 1999 verwendet. Frühere Jahre können deshalb für statistische
Vergleiche nicht hinzugezogen werden.
Seit
2004 erfolgt außerdem die nachrichtliche Einbeziehung der befristet
Beschäftigten.
Die Tabelle auf Seite 3 enthält eine Zusammenfassung aller Berufsgruppen mit Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten. Diese Darstellung ist für die gesetzliche Prüfung der Unterrepräsentanz von Frauen erforderlich.
Zur detaillierten Übersicht wurde darüber hinaus nach folgenden Berufsgruppen differenziert:
- Allgemeine Verwaltung
- Technische Berufe
- Sozialdienst
- Erziehungsdienst
- Schulhausmeister /Schulhausmeisterinnen
- EDV
- Musikschullehrer / Musikschullehrerinnen
- Beschäftigte in Handwerksberufen
- Praktikanten / Praktikantinnen
- Auszubildende
- Wahlbeamte / Wahlbeamtinnen.
Innerhalb
der einzelnen Berufsgruppen wurden (soweit vorhanden) einzelne Listen pro
Beschäftigte und pro Beamtinnen und Beamte erstellt. Diese Einzellisten wurden
in einer „Gesamt“-Liste pro Berufsgruppe summiert.
Auch hier wurden Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilmäßig bei der Berechnung des Frauenanteils berücksichtigt.
1. Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle: Seite 3 der Anlage)
Laut
Stellenplan wird mit Stichtag 14.12.2016 in diesem Bereich ein Frauenanteil von
55,06% erreicht und hat somit erneut die „50%-Grenze“ übertroffen.
Nachrichtlich erfolgt auch hier die Einbeziehung der befristet Beschäftigten.
Dadurch ist der Frauenanteil (57,58%) erneut größer als der Männeranteil und
ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen (2015 = 57,10%).
Betrachtet
man die einzelnen Laufbahngruppen getrennt (ohne befristet Beschäftigte),
ergibt sich ein differenzierteres Bild:
In der LG 1.2 überwiegt der Anteil der mit Frauen besetzten Stellen mit insgesamt 60,08% (2015 = 60,64%). Nur im Bereich der Vergütungs- / Besoldungsgruppe Vb/A9„S“ sind Frauen mit 44,51% unterrepräsentiert. Die Verringerung des Gesamtanteils ergibt sich vor allem aufgrund einer höheren Anzahl an Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen im Bereich der Frauen.
In der LG 2.1 ist der Frauenanteil mit 51,08% geringer als in der LG
1.2. Jedoch wurde auch in diesem Bereich im Jahr 2016 die Parität im
Vergleich zum Jahr 2015 (48,78%) übertroffen. Hervorzuheben ist insbesondere,
dass im Bereich A 13 weiterhin eine 100% Quote zu verzeichnen ist. Außerdem hat
sich der Frauenanteil im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 auf 51,70% (2015 =
40,78%) und im Bereich der Besoldungsgruppe A 9 auf 57,14% (2015 = 40,00%)
erhöht. Letztere Erhöhungen resultieren zum einen aus den Höhergruppierungen
der Leitungen und stellvertretenden Leitungen der Familienzentren sowie zum
anderen aus der Übernahme einer Auszubildenden im Beamtenbereich.
In der LG 2.2 beträgt der Frauenanteil 40,81% und ist im Vergleich zum
Vorjahr gesunken (2015 = 41,38%). Dies
hängt mit einer neuen Teilzeitbeschäftigung (bisher Vollzeit) im Bereich
der Frauen zusammen.
Im Vergleich zu den vergangenen Jahren lässt sich zusammenfassend jedoch insgesamt erkennen, dass der Frauenanteil angestiegen ist und zwar von 44,72% in 1999 auf 55,06% in 2016. Die Parität wurde zum sechsten Mal in Folge übertroffen.
2. Berufsgruppe: Allgemeine Verwaltung
2.1 Beschäftigte, Beamtinnen
und Beamte insgesamt
(Tabelle: Seite 4 der Anlage)
Der Frauenanteil beträgt insgesamt 61,53% (2015 = 62,15%). Allgemein gilt immer noch: Je höher die Stellen bewertet sind, desto niedriger ist der Frauenanteil. In der LG 2.2 liegt der Frauenanteil bei 47,99% und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (2015 = 48,67%). Dies liegt an einer höheren Anzahl an Teilzeitbeschäftigungen im Bereich der Frauen. In der LG 2.1 liegt zum 14.12.2016 ein Frauenanteil von 52,50% vor (2015 = 50,94%). Die Erhöhung resultiert aus der Rückkehr einer beurlaubten Beamtin sowie der Übernahme einer Auszubildenden im Beamtenbereich. In der LG 1.2 beträgt der Frauenanteil 68,65% (2015 = 69,97%). Hier sind die Veränderungen hauptsächlich durch die Zuordnung von Männern aus dem technischen Bereich in den Bereich der allgemeinen Verwaltung sowie durch eine Zunahme der Teilzeitbeschäftigungen im Bereich der Frauen begründet.
2.1.1 Allg. Verwaltung –
Beschäftigte
(Tabelle: S. 5 der Anlage)
Der Gesamtanteil der mit Frauen besetzten Stellen überwiegt mit
insgesamt 65,71%. Auffällig sind immer noch die hohen Frauenanteile in der
LG 1.2 mit 70,69% und in der LG 2.2 mit 65,03%. Im Bereich der LG 1.2 sind dies
hauptsächlich Schulsekretärinnen und Schreibkräfte, die in der Regel in
Teilzeit arbeiten (30 Ganztags- und 45 Teilzeitkräfte teilen sich 58,08
Stellen). Der Anteil hat sich hier im Vergleich zum Vorjahr leicht verringert
(2015 = 71,93%). Hier kann auf die Begründungen unter Punkt 2.1 zur LG 1.2
verwiesen werden.
Im Bereich der LG 2.2 ergibt sich
im Vergleich zum Vorjahr eine geringfügige Verringerung um 0,71%. Der
Prozentsatz sinkt jedoch alleine aufgrund der Inanspruchnahme von zusätzlichen
Teilzeitbeschäftigungen im Bereich der Frauen.
Der Frauenanteil in der LG 2.1 liegt bei rund 52% (2015 = 54%) und verringert sich leicht durch eine Entfristung im Bereich der Männer und ebenfalls durch zusätzliche Teilzeitbeschäftigungen im Bereich der Frauen.
2.1.2 Allg. Verw. – Beamtinnen
und Beamte
(Tabelle: S. 6 der Anlage)
Die Gesamtzahlen weisen einen Frauenanteil von 50,42% aus.
In der LG 1.2 liegt der Anteil der Frauen bei 56,52% (2015 = 58,62%). Die Verringerung ergibt sich aus Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigungen im Bereich der Frauen.
In der LG 2.1 stellt sich die
Situation wie folgt dar:
In
der Besoldungsgruppe A 9 hat sich der Frauenanteil auf 75,00% erhöht (2015 =
50,00%), da eine Auszubildende übernommen wurde und ein Beamter nach A 10
befördert wurde. Dennoch ist in der Besoldungsgruppe A 10 der Frauenanteil
unverändert bei 55,70% geblieben, da ein Beamter aus dem Bereich der
allgemeinen Verwaltung in den Bereich der EDV gewechselt ist. In der
Besoldungsgruppe A 11 hat sich der Frauenanteil deutlich von 49,69% auf 74,68%
erhöht. Dies resultiert aus einer vergleichsweisen höheren Anzahl von
Beförderungen im Bereich der Männer von A 11 nach A 12. Dennoch hat sich auch
der Frauenanteil in der Besoldungsgruppe A 12 um 10,00% erhöht, da hier eine
beurlaubte Beamtin in den aktiven Dienst zurückgekehrt ist. Im „Spitzenamt“ A
13 ist seit 2014 weiterhin eine Frau vertreten. Somit bleibt hier der
Frauenanteil von 100,00% bestehen. Für den gesamten gehobenen Dienst
ergibt sich abschließend ein Frauenanteil von 53,09%. Dieser ist im Vergleich
zum Vorjahr deutlich angestiegen (2015 = 47,59%).
In der LG 2.2 sind Frauen
unverändert mit 18,03% vertreten.
3. Berufsgruppe: Technische Berufe
(Tabelle: S. 7 der Anlage)
Da sich zum Stichtag die Beschäftigten im technischen Bereich fast ausschließlich im Beschäftigtenverhältnis befinden, ist die Auswertung der Tabellen auf Seite 7 und 8 der Anlage nahezu identisch. Tabelle 9 „Beamtinnen und Beamte“ weist die Daten für 3 Beamte und eine Beamtin aus.
Der durchschnittliche Anteil der Frauen im technischen Bereich liegt bei 19,41% und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (2015 = 20,15%). Grund hierfür ist eine zusätzliche familienbedingte Beurlaubung im Bereich der Frauen.
In der LG 1.2 liegt der Frauenanteil bei 0,00%. Dies liegt an einer bestehenden familienbedingten Beurlaubung im Bereich der Frauen.
In der LG 2.2 befindet sich unverändert eine Beschäftigte (Anteil 20,75%
/ keine Veränderung zum Vorjahr). In der LG 2.1 ist der Anteil auf 30,14
% (Vorjahr 33,41 %) gesunken. Dies resultiert aus einer Beurlaubung bei den
Frauen.
4. Berufsgruppe: Sozialdienst
4.1 Beschäftigte, Beamtinnen
und Beamte insgesamt
(Tabelle: Seite 10 der Anlage)
Die Beschäftigten im Sozialdienst sind bewertungsmäßig – mit zwei Ausnahmen - ausschließlich der LG 2.1 zugeordnet. Die Beschäftigtenstruktur weist einen Frauenanteil von 57,75% aus. Dabei wird die höhere Anzahl der Frauen (25:13) durch die hohe Quote von Teilzeitbeschäftigten etwas relativiert. Während in der Vergütungs- / Besoldungsgruppe IV b / A 10 der Anteil der Frauen (65,77%) den der Männer übersteigt, findet sich in der Vergütungs- / Besoldungsgruppe III / A 12 gegenüber drei Männern keine Frau.
In der LG 1.2 hat sich aufgrund einer Entfristung der Frauenanteil von 0,00% in 2015 auf 37,60% erhöht.
4.1.1 Sozialdienst –
Beschäftigte
(Tabelle: Seite 11 der Anlage)
Die Frauen besetzen hier 55,74% der Stellen (2015 = 51,14%). Der Anstieg in der LG 2.1 (2016 = 57,16%; 2015 = 53,98%) ergibt sich durch die Entfristung einer Sozialarbeiterin und die Rückkehr einer Sozialarbeiterin aus dem Sonderurlaub sowie der Vollzeitbeschäftigung einer zuvor in Teilzeit beschäftigten Sozialarbeiterin. Ansonsten entspricht die Einzelanalyse den Aussagen der Gesamtübersicht (Tabelle: Seite 10 der Anlage).
4.1.2 Sozialdienst –
Beamtinnen und Beamte
(Tabelle: Seite 12 der Anlage)
Der Anteil der Frauen hat sich auf 63,19% erhöht (2015 = 50,74%). Die Erhöhung resultiert aus dem Ausscheiden von zwei Sozialarbeitern (Pensionierung und Eintritt in die Altersteilzeit-Freizeitphase). Im Übrigen entspricht die Einzelanalyse den Aussagen der Gesamtübersicht (Tabelle: Seite 10 der Anlage).
5. Berufsgruppe: Erziehungsdienst
(Tabelle: Seite 13 der Anlage)
Die im Erziehungsdienst angesiedelten Stellen befinden sich ausschließlich im Beschäftigtenbereich (LG 1.2 und LG 2.1). Die unbefristet Beschäftigten sind ausschließlich weiblich. Im Bereich der befristet Beschäftigten befindet sich ein männlicher Erzieher. Teilzeit wird überwiegend in der LG 1.2 in Anspruch genommen.
6. Berufsgruppe: Schulhausmeister / Schulhausmeisterin
(Tabelle: Seite 14 der Anlage)
Die Stellen sind zu 100% mit männlichen Personen besetzt.
7. Berufsgruppe: EDV
7.1 Beschäftigte, Beamtinnen
und Beamte insgesamt
(Tabelle: Seite 15 der Anlage)
Die Stellen sind zu 100% mit männlichen Personen in
den Bereichen LG 1.2 und LG 2.1 besetzt.
7.1.1 EDV – Beschäftigte
(Tabelle: Seite 16 der Anlage)
Die
männlichen Beschäftigten sind nahezu paritätisch in der LG 2.1 sowie LG 1.2
eingruppiert.
7.1.2 EDV – Beamtinnen und
Beamte
(Tabelle: Seite 17 der Anlage)
Es
gibt weiterhin zwei Beamte in der EDV. Durch eine Personalveränderung sind die
Personen nach A 10 sowie A 9 „S“ besoldet.
8. Berufsgruppe: Musikschullehrerinnen und –lehrer
(Tabelle: Seite 18 der Anlage)
Es handelt sich ausschließlich um
Beschäftigtenverhältnisse. Die Stellen sind durchweg in der LG 2.1 angesiedelt.
Der Frauenanteil liegt unverändert bei
rund 47%. Entsprechend der Tätigkeit ist der Anteil der
Teilzeitbeschäftigten weiterhin hoch.
9. Berufsgruppe: Beschäftigte in Handwerksberufen
(Tabelle: Seite 19 der Anlage)
Die Gesamtzahl
weist einen Frauenanteil von 14,09% (2015 = 14,41%) aus. Im unteren
Lohngruppenbereich kann ein Frauenanteil von 34,66% (2015 = 35,67%) verzeichnet
werden. Die Verringerung resultiert aus Entfristungen im Bereich der Männer. Im
oberen Lohngruppenbereich hat sich der Frauenanteil von 14,05% auf 12,10%
verringert. Die Verringerung entsteht ebenfalls aus Entfristungen bei den
Männern und der zusätzlichen Inanspruchnahme von Sonderurlaub bei den Frauen.
10. Berufsgruppe: Praktikantinnen und Praktikanten
(Tabelle: Seite 20 der Anlage)
Hierbei handelt es sich um Berufspraktikantenstellen
im Erziehungs- und Sozialdienst (Dauer = 1 Jahr). Die Einstellungen erfolgen in
Abhängigkeit der eingehenden Bewerbungen. Im Erziehungsdienst sind zwei Frauen
und ein Mann beschäftigt. Im Sozialdienst ist niemand tätig.
11.
Berufsgruppe: Wahlbeamtinnen / Wahlbeamte
(Tabelle:
Seite 21 der Anlage)
Die Stellen sind seit dem 01.05.2014 nicht mehr zu 100% männlich
besetzt. Mit der Wahl von Frau Christine Busch zur Beigeordneten ergibt sich
weiterhin ein Frauenanteil von 33%.
12.
Struktur der Führungsebenen
(Tabelle:
Seite 22 der Anlage)
Der weibliche Anteil an Stellen mit
Führungsfunktionen beträgt wie auch bereits im Vorjahr 43,86%. Wie eingangs
bereits erwähnt, haben sich in diesem Bereich im Jahr 2016 keine Veränderungen
ergeben.
Anhand der Altersstruktur ist zu erkennen, dass sich
der Frauenanteil in Zukunft wieder erhöhen kann. Dies zeigt auch der Vergleich
mit dem Jahr 2001, wo der Frauenanteil noch 13,7% betrug.
13.
Auszubildende
(Tabelle:
Seite 23 der Anlage)
Anhand der Übersicht wird deutlich, dass der Frauenanteil
zum Stichtag 14.12.2016 auf 33,00% angestiegen ist (2015 = 20,00%). Dies
liegt daran, dass im Gärtnerbereich seit dem Ausbildungsjahr 2016 zwei Frauen
ausgebildet werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiterin Rahn |
Sichtvermerk GST Bierkämper |