2. Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwandes gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 200.000,00 € bei der Buchungsstelle 01.11.14.521500 (Pestalozzihaus)
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt
1. die Durchführung der Maßnahme
„Weiterer Ausbau Pestalozzihaus zur Begegnungsstätte“,
2. die Genehmigung eines erheblichen
außerplanmäßigen Aufwandes gem. § 83 GO NRW in Höhe von 200.000,00 € bei der Buchungsstelle 01.11.14.521500
(Pestalozzihaus).
Die
Deckung erfolgt in Höhe von 180.000,00 € bei der Buchungsstelle 01.11.14.414100
(Zuweisungen) und in Höhe von 20.000,00 € bei der Buchungsstelle
01.11.14.521828 (Rückstellung).
Sachdarstellung:
Die Stadt
Bergkamen hat in der Pestalozzigrundschule (heute Pestalozzihaus) in
Bergkamen-Mitte vor zwei Jahren vielfältige Angebote des Sozialen, der
Jugendhilfe und des Kulturellen konzentriert. Die Angebote des Pestalozzihauses
im Bereich der Kinder- und Mütterarbeit, aber auch der niederschwelligen
kulturellen Arbeit insbesondere im Bereich der Jugendkunstschule, leisten einen
wesentlichen Beitrag zur Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe und wirken
sozialer Benachteiligungen entgegen.
Aufgrund
des Alters des Gebäudes und damit eingehend dem baulichen Zustand, aber auch
der Notwendigkeit der Umnutzung einer ehemaligen Grundschule in eine
Begegnungsstätte sind verschiedene Umbaumaßnahmen sinnvoll, insbesondere
-
Umbau
des Schulhofes (neue Farbgestaltung, optische Aufwertung, Neuordnung)
-
Neustrukturierung
einiger Räume durch bauliche Unterteilung einiger ehemaliger Klassenräume
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Umbau
einiger Räume zur musikalischen Nutzung durch Austausch aller „brummender“
Beleuchtung und schalltechnischer Wände- und Deckenoptimierung
-
Austausch
alter Fenster
-
Umbau
der ehemaligen Toilettenanlage zur Ermöglichung weiterer Nutzungen
-
Es
fehlt eine Beschilderung und eine Fassadengestaltung, um auf das Pestalozzihaus
aufmerksam zu machen und die Besucher zu den verschiedenen Angeboten der
Einrichtung zu leiten.
Zur
Realisierung dieser Umbaumaßnahmen wurde die Gewährung einer Zuwendung aus dem
Landesprogramm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von
Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ am 27.10.2016 beim zuständigen
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW
beantragt.
Mit
Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 23.11.2016 wurde für die
Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2018 (Bewilligungszeitraum) eine Zuwendung in
Höhe von 180.000,- € in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 90 v. H. zu
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 200.000,- € bewilligt. Es
verbleibt ein von der Stadt Bergkamen zu tragender Eigenanteil in Höhe von
20.000,- €.
Die genaue
Ausplanung der durchführbaren Maßnahmen, deren Gesamtvolumen deutlich den
Förderbetrag übersteigt, erfolgt derzeit zwischen den zuständigen Fachämtern.
Drittmittel
sieht der Bewilligungsbescheid nicht vor. Die Maßnahme ist nicht im Haushalts-
und Budgetplan 2016/2017 veranschlagt.
Die
geförderten Maßnahmen können im Bewilligungszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2018
realisiert werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Kämmerer |
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Kulturreferentin Schmidt-Apel |
Sachbearbeiterin Jonas |
StA 20: Mölle |