Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren im Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In Folge der
1997 gestarteten sicherheitspolitischen Initiative der Landesregierung „Ordnungspartnerschaften in Nordrhein-Westfalen -
Mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden“ wurde in Bergkamen im Jahr 2003 der
städtische Ordnungsdienst eingerichtet.
Mit der Einrichtung eines Ordnungsdienstes sollte dem
gestiegenen Bedarf an präventiven Tätigkeiten zur Abwehr von Gefahren für die
allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Stärkung des subjektiven
Sicherheitsgefühls der Bergkamener Bürgerinnen und Bürger sowie dem Thema
„Sauberkeit in der Stadt“ Rechnung getragen werden.
Im November 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung „Ordnungspartnerschaft“ zwischen
dem Landrat des Kreises Unna als Kreispolizeibehörde und dem Bürgermeister der
Stadt Bergkamen geschlossen. Diese Vereinbarung zielt u.a. darauf ab, die
Zusammenarbeit des Ordnungsdienstes mit der Polizei zu festigen und die
Sicherheit in Bergkamen durch einen abgestimmten Einsatz der Ressourcen zu
verbessern. Im Januar 2017 wurde die Zusammenarbeit zwischen der Stadt
Bergkamen und der Kreispolizeibehörde unbefristet verlängert.
Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen ist aktuell mit zwei Stellen
ausgestattet. Durch den Wegfall des SGB II – geförderten Projekts
„Bürgerarbeit“ konnte
das früher bewährte und praktizierte Zwei-Schicht-System (Früh-/Spätdienst) mit
je einem Streifenführer und einem SGB II geförderten Ordnungshelfer seit 2015 nicht
weiter umgesetzt werden. Seitdem wird ein Regeldienst im Zeitfenster von ca.
7.00 Uhr bis 16.00 Uhr umgesetzt, wobei bedarfsabhängig, z.B. in den
Sommermonaten, bei gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei oder bei angeordneten
Sonderkontrollen, auch Spätdienst bis ca. 22.00 Uhr verrichtet wird.
Für ihre Kontrolltätigkeit sind die beiden Dienstkräfte mit erkennbarer und
einheitlicher Dienstkleidung und einem Dienstfahrzeug ausgestattet. Sie sind Ansprechpartner
für die Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher der Stadt,
erteilen kleinere Auskünfte und Informationen und geben Beobachtungen,
Feststellungen oder Hinweise aus der Bevölkerung über Gefahrensituationen,
Verunreinigungen u. ä. an die zuständigen Dienststellen weiter.
Die Kontrolle des Stadtgebiets und der
Ortsteile erfolgt nach einem Bestreifungsplan, der die amtsbekannten
Brennpunkte enthält (z. B. Wasserpark, Zentrumsplatz, Präsidentenstraße mit
anliegenden Plätzen, Friedhof-Mitte). Der Plan ist allerdings keine starre
Vorgabe, sondern eine Abfolge, die an Vorkommnisse und Beschwerden angepasst
wird. Aus den Ortsteilen werden beispielsweise regelmäßig Problembereiche von
Bürgern benannt, die dann bei der Bestreifung berücksichtigt werden. Hinzu
kommen sogenannte Sonderkontrollen, die aufgrund besonderer Umstände im
Einzelfall angeordnet werden und eine engmaschige Kontrolle, teilweise mehrmals
täglich, gewährleisten sollen.
Die im Stadtzentrum liegenden Bereiche werden in der Regel durch
Fußstreifen abgegangen, weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche, wie z. B.
Bereiche der Radtrasse in Overberge, der Römerbergwald in Oberaden oder die
Bereiche der Lippeauen in Rünthe, werden mit dem städtischen Dienstwagen angefahren
und kontrolliert.
Für den Bereich des Beversee-Gebietes wurden der Stadt vom Regionalverband
Ruhrgebiet (RVR) Ausnahmegenehmigungen für das Befahren des Bereichs mit PKW
erteilt. Hier finden die Streifen wegen der Weitläufigkeit des Areals mit dem
PKW und darin dann punktuell als Fußstreife statt.
Die Vielzahl der verschiedenen Aufgaben des Ordnungsdienstes resultiert im
Wesentlichen aus Spezialgesetzen, wie der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem
Landeshundegesetz (LHundG), dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) oder dem
Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG). Spezielle Aufgaben ergeben sich darüber
hinaus aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen
im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002 in der Fassung der 1. Änderung und
Ergänzung vom 08.08.2003 (OBV).
Während der Streifenfahrten und -gänge stellten die Mitarbeiter regelmäßig auch
Verkehrsordnungswidrigkeiten fest, die die Einsatzstatistik im Jahr 2016 (ohne
Sonderkontrollen und Bürgergespräche) anführen. Neben der Überprüfung von Mülldelikten
wurden häufig auch Kontrollen im Zusammenhang mit einer Hundehaltung
durchgeführt, da entweder Hunde im Innenstadtbereich nicht angeleint waren oder
Verunreinigungen durch Hundekot nicht beseitigt oder Hunde auf Kinderspielplätzen
ausgeführt wurden (vgl. Anlage 1).
Darüber hinaus wurden aufgrund von
Bürgerbeschwerden, die entweder direkt bei der Ordnungsbehörde
eingegangen sind oder über das Beschwerdemanagement des Bürgermeisterbüros an
die Ordnungsbehörde weitergeleitet wurden, sowie aufgrund von Mitteilungen der
Polizei und eigenen Feststellungen diverse Sonderkontrollen im Stadtgebiet durchgeführt.
Dazu zählt u.a. Aufsuchen von Person und Personengruppen, die in störender
Weise den normalen Betrieb auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen negativ
beeinflusst haben, Kontrollen von bestimmten Spiel- und Bolzplätzen sowie
Schulen wegen unerlaubten und störenden Aufenthaltes von Jugendlichen und
jungen Erwachsenen.
Zur Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung und der anderen
Rechtsvorschriften machen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes im Rahmen der
allgemeinen Befugnisse des Ordnungsbehördengesetz (OBG), des Polizeigesetzes
(PolG NRW) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelmäßig von
verschiedenen Handlungs- und Eingriffsmöglichkeiten Gebrauch. Hierzu zählen z.
B. mündliche Belehrungen, Ermahnungen, Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld,
Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Platzverweisung oder Identitätsfeststellungen.
Die im Zuge der
Kontrolltätigkeit des Ordnungsdienstes im Jahr 2016 getroffenen Maßnahmen
können der Übersicht aus Anlage 2 entnommen werden.
Insgesamt ist
festzustellen, dass die Zahlen der mündlichen Verkehrserziehungsmaßnahmen, die
Verwarnungen mit und ohne Verwarnungsgeld sowie die Bürgergespräche mit Erwachsenen
in 2016 weiterhin auf hohem Niveau liegen. Zurückgegangen sind hingegen die
Zahl der Bürgergespräche mit Jugendlichen und die Anzahl der geahndeten
Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Wie in Vorjahren ist es leider auch in 2016 zu Bedrohungen und Beleidigungen gegen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes gekommen. Während im Vorjahr noch 13 Fälle dokumentiert wurden, gab es im abgelaufenen Jahr insgesamt 11 Zwischenfälle zu verzeichnen. Durch entsprechend geschultes Verhalten und eine angemessene Schutzausrüstung konnten tätliche Übergriffe bisher zwar vermieden werden. Allerdings wurden in einigen Fällen trotzdem Verfahren gegen die Täter angestrengt, in denen die Ordnungsdienstmitarbeiter dann als geladene Zeugen vor dem Amtsgericht aussagen mussten.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen angesichts der Vielzahl der Bürgerkontakte etabliert ist und aufgrund diverser Rückmeldungen in seiner Form von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürgern als sinnvolle und von der Polizei und der Verwaltung als unverzichtbare Einrichtung angesehen wird.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Höll |
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