Betreff
Jahresbericht Ordnungsdienst 2016
Vorlage
11/0824
Aktenzeichen
32.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren im Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

In Folge der 1997 gestarteten sicherheitspolitischen Initiative der Landesregierung Ordnungspartnerschaften in Nordrhein-Westfalen - Mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden“ wurde in Bergkamen im Jahr 2003 der städtische Ordnungsdienst eingerichtet.

Mit der Einrichtung eines Ordnungsdienstes sollte dem gestiegenen Bedarf an präventiven Tätigkeiten zur Abwehr von Gefahren für die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bergkamener Bürgerinnen und Bürger sowie dem Thema „Sauberkeit in der Stadt“ Rechnung getragen werden.

Im November 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung „Ordnungspartnerschaft“ zwischen dem Landrat des Kreises Unna als Kreispolizeibehörde und dem Bürgermeister der Stadt Bergkamen geschlossen. Diese Vereinbarung zielt u.a. darauf ab, die Zusammenarbeit des Ordnungsdienstes mit der Polizei zu festigen und die Sicherheit in Bergkamen durch einen abgestimmten Einsatz der Ressourcen zu verbessern. Im Januar 2017 wurde die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bergkamen und der Kreispolizeibehörde unbefristet verlängert.

Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen ist aktuell mit zwei Stellen ausgestattet. Durch den Wegfall des SGB II – geförderten Projekts „Bürgerarbeit“
konnte das früher bewährte und praktizierte Zwei-Schicht-System (Früh-/Spätdienst) mit je einem Streifenführer und einem SGB II geförderten Ordnungshelfer seit 2015 nicht weiter umgesetzt werden. Seitdem wird ein Regeldienst im Zeitfenster von ca. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr umgesetzt, wobei bedarfsabhängig, z.B. in den Sommermonaten, bei gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei oder bei angeordneten Sonderkontrollen, auch Spätdienst bis ca. 22.00 Uhr verrichtet wird.

Für ihre Kontrolltätigkeit sind die beiden Dienstkräfte mit erkennbarer und einheitlicher Dienstkleidung und einem Dienstfahrzeug ausgestattet. Sie sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher der Stadt, erteilen kleinere Auskünfte und Informationen und geben Beobachtungen, Feststellungen oder Hinweise aus der Bevölkerung über Gefahrensituationen, Verunreinigungen u. ä. an die zuständigen Dienststellen weiter.

Die Kontrolle des Stadtgebiets und der Ortsteile erfolgt nach einem Bestreifungsplan, der die amtsbekannten Brennpunkte enthält (z. B. Wasserpark, Zentrumsplatz, Präsidentenstraße mit anliegenden Plätzen, Friedhof-Mitte). Der Plan ist allerdings keine starre Vorgabe, sondern eine Abfolge, die an Vorkommnisse und Beschwerden angepasst wird. Aus den Ortsteilen werden beispielsweise regelmäßig Problembereiche von Bürgern benannt, die dann bei der Bestreifung berücksichtigt werden. Hinzu kommen sogenannte Sonderkontrollen, die aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall angeordnet werden und eine engmaschige Kontrolle, teilweise mehrmals täglich, gewährleisten sollen.

Die im Stadtzentrum liegenden Bereiche werden in der Regel durch Fußstreifen abgegangen, weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche, wie z. B. Bereiche der Radtrasse in Overberge, der Römerbergwald in Oberaden oder die Bereiche der Lippeauen in Rünthe, werden mit dem städtischen Dienstwagen angefahren und kontrolliert.

Für den Bereich des Beversee-Gebietes wurden der Stadt vom Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Ausnahmegenehmigungen für das Befahren des Bereichs mit PKW erteilt. Hier finden die Streifen wegen der Weitläufigkeit des Areals mit dem PKW und darin dann punktuell als Fußstreife statt.

Die Vielzahl der verschiedenen Aufgaben des Ordnungsdienstes resultiert im Wesentlichen aus Spezialgesetzen, wie der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Landeshundegesetz (LHundG), dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) oder dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG). Spezielle Aufgaben ergeben sich darüber hinaus aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002 in der Fassung der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003 (OBV).

Während der Streifenfahrten und -gänge stellten die Mitarbeiter regelmäßig auch Verkehrsordnungswidrigkeiten fest, die die Einsatzstatistik im Jahr 2016 (ohne Sonderkontrollen und Bürgergespräche) anführen. Neben der Überprüfung von Mülldelikten wurden häufig auch Kontrollen im Zusammenhang mit einer Hundehaltung durchgeführt, da entweder Hunde im Innenstadtbereich nicht angeleint waren oder Verunreinigungen durch Hundekot nicht beseitigt oder Hunde auf Kinderspielplätzen ausgeführt wurden (vgl. Anlage 1).

Darüber hinaus wurden aufgrund von  Bürgerbeschwerden, die entweder direkt bei der Ordnungsbehörde eingegangen sind oder über das Beschwerdemanagement des Bürgermeisterbüros an die Ordnungsbehörde weitergeleitet wurden, sowie aufgrund von Mitteilungen der Polizei und eigenen Feststellungen diverse Sonderkontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Dazu zählt u.a. Aufsuchen von Person und Personengruppen, die in störender Weise den normalen Betrieb auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen negativ beeinflusst haben, Kontrollen von bestimmten Spiel- und Bolzplätzen sowie Schulen wegen unerlaubten und störenden Aufenthaltes von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Zur Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung und der anderen Rechtsvorschriften machen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes im Rahmen der allgemeinen Befugnisse des Ordnungsbehördengesetz (OBG), des Polizeigesetzes (PolG NRW) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelmäßig von verschiedenen Handlungs- und Eingriffsmöglichkeiten Gebrauch. Hierzu zählen z. B. mündliche Belehrungen, Ermahnungen, Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld, Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Platzverweisung oder Identitätsfeststellungen.


Die im Zuge der Kontrolltätigkeit des Ordnungsdienstes im Jahr 2016 getroffenen Maßnahmen können der Übersicht aus Anlage 2 entnommen werden.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Zahlen der mündlichen Verkehrserziehungsmaßnahmen, die Verwarnungen mit und ohne Verwarnungsgeld sowie die Bürgergespräche mit Erwachsenen in 2016 weiterhin auf hohem Niveau liegen. Zurückgegangen sind hingegen die Zahl der Bürgergespräche mit Jugendlichen und die Anzahl der geahndeten Verkehrsordnungswidrigkeiten.

 

Wie in Vorjahren ist es leider auch in 2016 zu Bedrohungen und Beleidigungen gegen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes gekommen. Während im Vorjahr noch 13 Fälle dokumentiert wurden, gab es im abgelaufenen Jahr insgesamt 11 Zwischenfälle zu verzeichnen. Durch entsprechend geschultes Verhalten und eine angemessene Schutzausrüstung konnten tätliche Übergriffe bisher zwar vermieden werden.  Allerdings wurden in einigen Fällen trotzdem Verfahren gegen die Täter angestrengt, in denen die Ordnungsdienstmitarbeiter dann als geladene Zeugen vor dem Amtsgericht aussagen mussten.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen angesichts der Vielzahl der Bürgerkontakte  etabliert ist und aufgrund diverser Rückmeldungen in seiner Form von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürgern als sinnvolle und von der Polizei und der Verwaltung als unverzichtbare Einrichtung angesehen wird.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Höll