- zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen, Teil 1 (Entwurf)
- zu den technischen Möglichkeiten einer PCB-Elimination von Grubenwässern ("PCB-Gutachten")
Hier: Relevanzprüfung für die Wasserstadt Aden
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Gutachten des
Landes NRW zur Bruch-Hohlraumverfüllung (Teil 1) und PCB im Grubenwasser zur
Kenntnis-
Sachdarstellung:
Gutachtenentwurf Bruch-Hohlraumverfüllung
MKULNV und MWEIMH
haben im Juli 2015 ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob vom
früheren Einsatz von Abfall und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung (BHV)
im Steinkohlenbergbau und von den früher eingesetzten PCB-haltigen
Betriebsstoffen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Der Gutachtenentwurf
wurde erstellt von ahu AG Wasser · Boden · Geomatik, Aachen in Zusammenarbeit
mit Lehrstühlen mehrerer Universitäten und einer Ingenieurgesellschaft. Warum
die Veröffentlichung als Entwurf deklariert ist, ist der Verwaltung nicht
bekannt. Der Gutachtenentwurf ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich:
http://www.umweltauswirkungen-utv.de/gutachten_1/Zusammenfassung.pdf
Der
Gutachtenentwurf kommt zu folgenden Ergebnissen:
·
Ein
Risiko für die Oberflächengewässer und das Grundwasser aus den in den Reststoffen
enthaltenen Schwermetallen ist nicht erkennbar.
·
Durch
Dioxine und PAK bestehen keine Risiken.
·
Akuter
Handlungsbedarf zur Vermeidung oder Verringerung von Risiken aus der BHV
besteht nicht.
·
Das
Monitoring des Grubenwassers ist ausreichend.
·
Grubenwasser
wird weder heute noch bei Umsetzung des Grubenwasseranstiegs an die
Tagesoberfläche gelangen.
·
Es
bestehen weder heute und auch bei künftigen Bergsenkungen Wirkungspfade über
das Grundwasser.
·
Eine
Maßnahme zur Senkung der PCB-Fracht in der Zentralen Wasserhaltung ist der
Anstieg des Grubenwassers ist. Ob der Anstieg bei -670 m liegt, ist zu prüfen.
Die Gutachter empfehlen „einen
„optimierten Grubenwasserstand“
zu ermitteln, der … die Belastung mit … PCB in der Zentralen Wasserhaltung
verringern wird“ (Seite 19 Zusammenfassung Gutachten BHV). Darüber hinaus wird
ein kontinuierliches Monitoring von PCB an Feststoffen in Oberflächengewässern
empfohlen.
(siehe Seiten 12,
13 und 20 Zusammenfassung Gutachten BHV)
„PCB-Gutachten“
Die übertägigen
Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung werden in einem weiteren Gutachten
betrachtet, für das das MKULNV folgenden Auftrag
erteilt hat: “Die PCB-Konzentrationen im Grubenwasser sollen
weitestgehend reduziert werden. Hierzu ist ein technischer Vorschlag zu
unterbreiten, der eine Kostenkalkulation für Bau und Betrieb beinhaltet. „
Über die
tatsächliche Notwendigkeit der Maßnahmen sei anschließend zu entscheiden. Eine
Pflicht zur Durchführung der vorgeschlagenen Verfahren bestehe derzeit nicht.
Den Auftrag
erhielt die Arbeitsgemeinschaft IWW
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH, Mühlheim an der Ruhr und Spiekermann GmbH
Consulting Engineers, Düsseldorf. Das Gutachten ist unter folgendem Link im
Internet einsehbar:
www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/pcb-gutachten.pdf
Die
gutachterliche Untersuchung / Recherche zu den technischen Möglichkeiten einer
PCB-Elimination von Grubenwässern („PCB-Gutachten“) empfiehlt die Aufbereitung
des mit PCB versetzen Grubenwassers der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden durch
Enteisenung und Entfernung der gebundenem PCB über mehrere parallel betriebene
Aktivkohlefilter.
Schlussfolgerungen für Bergkamen
Die Vorlage der
beiden Gutachten entspricht im Wesentlichen den Forderungen der Ratsresolution
zur „Verwertung von Reststoffen im Steinkohlenbergbau unter Tage“ vom
20.02.2014 hinsichtlich einer lückenlosen Aufklärung, der umfassenden
Information und Transparenz.
Durch die
Bruch-Hohlraumverfüllung unter Tage werden negative Auswirkungen an der Tagesoberfläche
im Gutachtenentwurf ausgeschlossen. Die Stadtentwicklung
/Flächennutzungsplanung ist daher nicht betroffen.
Beeinträchtigungen für die Wasserstadt Aden
sind nicht zu erwarten. Bauleitplanung und Realisierung vor Ort können
uneingeschränkt weitergeführt werden.
Für den Fall der
Realisierung einer im „PCB-Gutachten“ vorgeschlagenen Eliminierungsanlage hält
die RAG AG entsprechende Grundstücksflächen nördlich des Datteln-Hamm-Kanals
vor – zwischen der Zentralen Wasserhaltung am Schacht „Haus Aden 2“ und der
Einleitung in die Lippe. Diese Flächen werden auch im Gutachten vorgeschlagen. Flächen
in der Wasserstadt Aden sind dafür nicht vorgesehen.
Zum Schutz der Oberflächengewässer ist zu begrüßen, dass die Gutachter ein kontinuierliches Monitoring von PCB an Feststoffen in Gewässern empfehlen und darüber hinaus technische Möglichkeiten zur PCB-Eliminierung vorschlagen. Die Entscheidungen dazu sind allerdings von den zuständigen Fachministerien, Berg- und Wasserbehörden zu treffen und liegen daher außerhalb der Zuständigkeit der Stadt Bergkamen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Reumke |
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