Betreff
Gutachten
- zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen, Teil 1 (Entwurf)
- zu den technischen Möglichkeiten einer PCB-Elimination von Grubenwässern ("PCB-Gutachten")

Hier: Relevanzprüfung für die Wasserstadt Aden
Vorlage
11/0819
Aktenzeichen
61 reu-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Gutachten des Landes NRW zur Bruch-Hohlraumverfüllung (Teil 1) und PCB im Grubenwasser zur Kenntnis-

 

Sachdarstellung:

 

Gutachtenentwurf Bruch-Hohlraumverfüllung

MKULNV und MWEIMH haben im Juli 2015 ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob vom früheren Einsatz von Abfall und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung (BHV) im Steinkohlenbergbau und von den früher eingesetzten PCB-haltigen Betriebsstoffen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.

Der Gutachtenentwurf wurde erstellt von ahu AG Wasser · Boden · Geomatik, Aachen in Zusammenarbeit mit Lehrstühlen mehrerer Universitäten und einer Ingenieurgesellschaft. Warum die Veröffentlichung als Entwurf deklariert ist, ist der Verwaltung nicht bekannt. Der Gutachtenentwurf ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich:

http://www.umweltauswirkungen-utv.de/gutachten_1/Zusammenfassung.pdf

Der Gutachtenentwurf kommt zu folgenden Ergebnissen:

·         Ein Risiko für die Oberflächengewässer und das Grundwasser aus den in den Reststoffen enthaltenen Schwermetallen ist nicht erkennbar.

·         Durch Dioxine und PAK bestehen keine Risiken.

·         Akuter Handlungsbedarf zur Vermeidung oder Verringerung von Risiken aus der BHV besteht nicht.

·         Das Monitoring des Grubenwassers ist ausreichend.

·         Grubenwasser wird weder heute noch bei Umsetzung des Grubenwasseranstiegs an die Tagesoberfläche gelangen.

·         Es bestehen weder heute und auch bei künftigen Bergsenkungen Wirkungspfade über das Grundwasser.

·         Eine Maßnahme zur Senkung der PCB-Fracht in der Zentralen Wasserhaltung ist der Anstieg des Grubenwassers ist. Ob der Anstieg bei -670 m liegt, ist zu prüfen. Die Gutachter empfehlen „einen  „optimierten Grubenwasserstand“ zu ermitteln, der … die Belastung mit … PCB in der Zentralen Wasserhaltung verringern wird“ (Seite 19 Zusammenfassung Gutachten BHV). Darüber hinaus wird ein kontinuierliches Monitoring von PCB an Feststoffen in Oberflächengewässern empfohlen.

(siehe Seiten 12, 13 und 20 Zusammenfassung Gutachten BHV)

„PCB-Gutachten“

Die übertägigen Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung werden in einem weiteren Gutachten betrachtet, für das das MKULNV folgenden Auftrag erteilt hat: “Die PCB-Konzentrationen im Grubenwasser sollen weitestgehend reduziert werden. Hierzu ist ein technischer Vorschlag zu unterbreiten, der eine Kostenkalkulation für Bau und Betrieb beinhaltet. „

Über die tatsächliche Notwendigkeit der Maßnahmen sei anschließend zu entscheiden. Eine Pflicht zur Durchführung der vorgeschlagenen Verfahren bestehe derzeit nicht.

Den Auftrag erhielt  die Arbeitsgemeinschaft IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Mühlheim an der Ruhr und Spiekermann GmbH Consulting Engineers, Düsseldorf. Das Gutachten ist unter folgendem Link im Internet einsehbar:

www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/pcb-gutachten.pdf

Die gutachterliche Untersuchung / Recherche zu den technischen Möglichkeiten einer PCB-Elimination von Grubenwässern („PCB-Gutachten“) empfiehlt die Aufbereitung des mit PCB versetzen Grubenwassers der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden durch Enteisenung und Entfernung der gebundenem PCB über mehrere parallel betriebene Aktivkohlefilter.

 

Schlussfolgerungen für Bergkamen

Die Vorlage der beiden Gutachten entspricht im Wesentlichen den Forderungen der Ratsresolution zur „Verwertung von Reststoffen im Steinkohlenbergbau unter Tage“ vom 20.02.2014 hinsichtlich einer lückenlosen Aufklärung, der umfassenden Information und Transparenz.

Durch die Bruch-Hohlraumverfüllung unter Tage werden negative Auswirkungen an der Tagesoberfläche im Gutachtenentwurf ausgeschlossen. Die Stadtentwicklung /Flächennutzungsplanung ist daher nicht betroffen.

Beeinträchtigungen für die Wasserstadt Aden sind nicht zu erwarten. Bauleitplanung und Realisierung vor Ort können uneingeschränkt weitergeführt werden.

Für den Fall der Realisierung einer im „PCB-Gutachten“ vorgeschlagenen Eliminierungsanlage hält die RAG AG entsprechende Grundstücksflächen nördlich des Datteln-Hamm-Kanals vor – zwischen der Zentralen Wasserhaltung am Schacht „Haus Aden 2“ und der Einleitung in die Lippe. Diese Flächen werden auch im Gutachten vorgeschlagen. Flächen in der Wasserstadt Aden sind dafür nicht vorgesehen.

Zum Schutz der Oberflächengewässer ist zu begrüßen, dass die Gutachter ein kontinuierliches Monitoring von PCB an Feststoffen in Gewässern empfehlen und darüber hinaus technische Möglichkeiten zur PCB-Eliminierung vorschlagen. Die Entscheidungen dazu sind allerdings von den zuständigen Fachministerien, Berg- und Wasserbehörden zu treffen und liegen daher außerhalb der Zuständigkeit der Stadt Bergkamen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke