Betreff
Erlass einer Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/0814
Aktenzeichen
ht-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen.

Sachdarstellung:

 

§ 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bildet die Rechtsgrundlage für den Erlass der Geschäftsordnung. Danach ist der Rat zum Erlass einer Geschäftsordnung gesetzlich verpflichtet, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens im Rat und in den Ausschüssen zu gewährleisten. In der Geschäftsordnung ist zu regeln, was die Gemeindeordnung an verschiedenen Stellen ausdrücklich in diesen Regelungsbereich verweist. Darüber hinaus darf der Rat sein Verfahren in der Geschäftsordnung nach freiem Ermessen regeln, jedoch darf die Geschäftsordnung keine Bestimmungen enthalten, die im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften stehen.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat zuletzt in seiner Sitzung am 21.05.2015 eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Der als Anlage dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen orientiert sich weitgehend an diese Fassung der Geschäftsordnung.

 

Folgende Änderungen bzw. Klarstellungen wurden neu aufgenommen und im Interfraktionellen Gespräch am 31.01.2017 abgestimmt:

 

  • § 3 Abs.1 „Aufstellung der Tagesordnung“
    Änderungsanträge zum Haushalt sind ebenso bis zum 10. Tag vor dem Sitzungstag einzureichen.
  • § 6 Abs. 2 Buchstabe b „Öffentlichkeit der Ratssitzung“
    Die alte Fassung nannte hier lediglich den Begriff „Liegenschaftssachen“. Hier erfolgt eine entsprechende Klarstellung wie sie die Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW vorsieht.
  • § 16 Abs. 4 „Abstimmung“
    Neuer Satz 3: Bei Wahlen kann jedes Ratsmitglied einer offenen Abstimmung widersprechen, sodass mittels Stimmzetteln abzustimmen ist.
  • § 16 Abs. 7 „Abstimmung“
    Hier erfolgt die Klarstellung zum Umgang mit Stimmenthaltungen und ungültigen Stimmen.
  • § 24 Abs. 5 „Niederschrift“
    Änderungswünsche zur Niederschrift sind nun bis spätestens drei Wochen nach Zuleitung der Niederschrift zu äußern und zu Beginn der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen.
  • § 27 Abs. 9 „Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse“
    Das Verfahren bei gemeinsamen Sitzungen von Ausschüssen der Stadt Bergkamen ist hier neu aufgeführt.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger