Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 7 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede Gemeinde
eine Hauptsatzung zu erlassen. In ihr ist mindestens zu ordnen, was nach den
Vorschriften der GO NRW der Hauptsatzung vorbehalten ist. Die Hauptsatzung und
ihre Änderung kann der Rat nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder beschließen.
Zuletzt hat der Rat
der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 12.06.2014 die Hauptsatzung
beschlossen. Der als Anlage dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Hauptsatzung
der Stadt Bergkamen orientiert sich weitgehend an dieser beschlossenen
Hauptsatzung. Insbesondere durch die Änderung der Gemeindeordnung zum
29.11.2016 und die Änderung der Entschädigungsverordnung zum 01.01.2017 ist
diese Hauptsatzung anzupassen.
Die geänderte
Entschädigungsverordnung macht nun landeseinheitliche Vorgaben zum Höchstbetrag
beim Verdienstausfall und kann daher in der Hauptsatzung nicht abweichend
festgesetzt werden (§ 11 Abs. 3 Buchstabe e der alten Fassung Hauptsatzung)
Zudem ist es durch
die Änderung der Gemeindeordnung zum 29.11.2016 nicht mehr erforderlich, dass
die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher zwingend in dem jeweiligen Bezirk
wohnen muss (§ 3 Abs. 2 Entwurf der Hauptsatzung). Außerdem erhält nun durch
die genannte Änderung der Gemeindeordnung bei Fraktionen mit mindestens acht
Mitgliedern auch ein stellvertretender Vorsitzender, mit mindestens 16
Mitgliedern auch zwei und mit mindestens 24 Mitgliedern auch drei
stellvertretende Vorsitzende eine durch die Entschädigungsverordnung geregelte
zusätzliche Aufwandsentschädigung (§ 11 Abs. 4 Entwurf der Hauptsatzung -
vorher 10/20/30 Mitglieder).
Durch den Erlass des
Landes vom 05.11.2015 zu den Zuwendungen an die Fraktionen ist vorgeschrieben,
dass die Kommune eine Regelung zu den auswärtigen Klausursitzungen zu treffen
hat. Dies erfolgt nach Abstimmung im Interfraktionellen Gespräch vom 31.01.2017
nun im neu gefassten Absatz 6 des § 11 des Entwurfes der Hauptsatzung.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |