Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen auf der
Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der ersten
Überarbeitung vom 20.Juni 2016) einen Förderantrag zum Breitbandausbau zu
stellen.
Der Auftrag steht
unter dem Vorbehalt, dass die Kooperationserklärung der beteiligten Kommunen
zustande kommt und ein kompetenter Kooperationspartner gefunden werden.
Sachdarstellung:
Ausgangslage und Machbarkeitsstudie
Die Verwaltung hat
am 03.03.2016 einen Antrag auf Beratungsleistungen zum Breitbandausbau beim
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt.
Dieser Antrag wurde
am 20.06.2016 positiv beschieden. Nach Ausschreibung wurde die MICUS Strategieberatung
GmbH (MICUS) am 08.08.2016 beauftragt. Die Stadt Kamen und die Gemeinde Bönen
haben in gleicher Weise Untersuchungsaufträge an den Gutachter erteilt. Mit
Datum vom 25.01.2017 liegt ein Zwischenbericht des Gutachters vor, in dem die
bisherigen Ergebnisse dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben werden.
In der Zeit vom
19.08.2016 bis zum 19.09.2016 wurde für die Stadt Bergkamen ein
Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurden die vor Ort tägigen
Telekommunikationsnetzbetreiber nach ihren zukünftigen Ausbauabsichten
innerhalb der nächsten 36 Monate im NGA-Bereich (Next Generation Access)
befragt, um eine Versorgung zwischen 30Mbit/s und 100 Mbit/s zu gewährleisten.
Nach Abschluss des
Markterkundungsverfahrens und Analyse und Auswertung der zur Verfügung
gestellten Daten hat die MICUS Strategieberatung GmbH die noch unterversorgten
Haushalte und Unternehmen in Bergkamen (weiße Flecken) ermittelt. Eine
Unterversorgung im Sinne des Fördergebers liegt dann vor, wenn die
Hausanschlüsse weniger als 30 Mbit/s. erreichen.
Da Bergkamen in den
letzten Jahren insbesondere in den Industrie- und Gewerbegebieten bereits
Ausbaumaßnahmen initiiert hat, sind im Wesentlichen private Haushalte und
einige wenige Unternehmen als unterversorgt identifiziert worden. Die
unterversorgten Haushalte befinden sich größtenteils in den Außenbereichen.
Eine Übersichtskarte zu den weißen Flecken ist beigefügt.
Das Ziel der
Bundesregierung ist es, im Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50
Mbit/s zu erreichen. Diese Datenrate lässt sich mit einem FFTC-Netz (Fiber to
the curb) oder FTTB-Netz (Fiber to the building) erreichen. Beim FFTB-Netz
reicht das Glasfaserkabel bis zum Hausanschluss beim FFTC-Netz hingegen wird
lediglich bis zu den Kabelverzweigern das Glasfaserkabel verlegt. Die
Verbindung zwischen Kabelverzweiger und Hausanschluss läuft über bestehende
Kupferleitungen. Dies führt zu eingeschränkten und asymmetrischen Datenraten.
Da auch in Zukunft
mit einer wachsenden Nachfrage nach hohen Datenraten zu rechnen ist, wird
lediglich das FFTB – Netz den Ansprüchen an ein langfristig leistungsfähiges
NGA-Netz gerecht. Der Gutachter hat
daraufhin in Abstimmung mit der Verwaltung eine FTTB-Netzplanung entwickelt,
die auch symmetrische Datenraten im
Gigabit-Bereich zur Verfügung stellen kann.
Im Rahmen der
Bundesförderung werden als Fördermodelle für den Netzausbau zur Versorgung der
„weißen Flecken“ das Wirtschaftlichkeitslückenmodell und das Betreibermodell
beschrieben. Förderfähig beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell ist die Differenz
zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des
Netzaufbaus und –betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Bei
dem Betreibermodell wird die Deckungslücke zwischen Investition und dem Barwert
der Pachteinnahmen über einen Zeitraum von 20 Jahren gefördert.
Die MICUS
Strategieberatung GmbH hat auf dieser Grundlage eine vergleichende
Netzausbauanalyse erstellt, die nachfolgend in den wesentlichen Punkten
dargestellt sind:
Wirtschaftlichkeitslückenmodel:
·
Das
Modell ist mit sehr geringem Aufwand der Kommune umsetzbar, da lediglich die
Mittel an den Netzbetreiber durchgereicht werden und dieser selbständig das
Netz erbaut.
·
Der
Netzbetreiber wird Eigentümer des Netzes.
·
Die
Amortisationszeit beträgt sieben Jahre.
·
Bergkamen
hätte hier eine Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 3,8 Mio. €.
Betreibermodell
·
Das
Netz wird von der Kommune bzw. dem Betreiber errichtet und geht in deren
Eigentum über.
·
Die
Stadt bzw. der Betreiber hat die Dokumentationspflichten der Förderrichtlinie
und deren Nebenbestimmungen zu erfüllen und die Wartung und Verwaltung des
Netzes zu organisieren.
·
Für
den Netzbetreiber bietet das Modell den Vorteil, dass er nicht die Infrastrukturinvestition
tragen und vorfinanzieren muss, sondern nur Einnahmen gegen Betriebskosten
kalkulieren muss.
·
Die
Amortisationszeit beträgt zwanzig Jahre
·
Spätestens
nach zwanzig Jahren ist das Netz zu veräußern.
·
Bergkamen
hätte hier eine Deckungslücke von ca. 3,4 Mio. €.
Strategievorschlag und
Förderchancen
Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein Netzausbau über das
Betreibermodell die wirtschaftlichere Variante ist und organisatorische und
strategische Vorteile bietet . Nach den Förderrichtlinien des Bundes ist die
wirtschaftlichere Variante für die Beantragung von Fördermitteln zwingend zu
wählen.
Die MICUS Strategieberatung GmbH hat zeitgleich in der Stadt Kamen und
der Gemeinde Bönen Markterkundungsverfahren durchgeführt und
Machbarkeitsstudien zur NGA-Versorgung vorgenommen. Der Abstimmungsprozess über
einen gemeinsamen Förderantrag ist zwischen den
Kommunen weitgehend abgeschlossen.
Der Gutachter empfiehlt deshalb für dieses Modell einen gemeinsamen
Förderantrag mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen zu stellen. Der
Zuschnitt des Projektgebietes und die interkommunale Zusammenarbeit erhöhen die
Erfolgschancen innerhalb des Scorings des Fördergebers. Bei einem gemeinsamen
Antrag übernimmt eine der Kommunen die Federführung und damit auch die
Antragstellung. Diese Kommune erhält die Fördermittel und ist auch für die
Verteilung der Mittel im Innenverhältnis zuständig. Die Zusammenarbeit und die
Mittelverteilung sind über eine Kooperationsvereinbarung zu regeln. Zum Zeitpunkt
der Antragsstellung reicht eine Kooperationserklärung aus, die festlegt, dass
die federführende Kommune für alle Beteiligten den Antrag stellt. Die drei
Kommunen haben sich darauf verständigt, dass die Stadt Bergkamen diesen
gemeinsamen Antrag stellen soll.
Es wird vorsorglich empfohlen, einen Förderantrag zu stellen, weil die
Frist zur Antragstellung am 28.02.2017
abläuft und es offen ist, ob es in
diesem Jahr noch einen neuen Aufruf geben wird.
Finanzwirtschaftliche
Grundannahmen
Aus der Planungsstudie der MICUS Strategieberatung GmbH wird zur
Berechnung der förderfähigen Deckungslücke die Differenz aus den
Investitionskosten und dem Barwert der Pachteinnahmen gebildet. Für den Bereich
der Stadt Bergkamen ergibt sich für die Variante des Betreibermodells eine
Deckungslücke in Höhe von ca. 3,4 Mio. €.
Da sich die Stadt Bergkamen formal zum Zeitpunkt der Antragsstellung
noch in der Haushaltssicherung befindet, ist der Betrag zu 100 % förderfähig.
Hiervon trägt der Bund 50 % (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) und das Land NRW die
restlichen 50 % (Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung
des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland“).
Für den Fall, dass im Rahmen der Bewilligung der beantragten Mittel der
Status als HSK-Kommune nicht anerkannt werden sollte, reduziert sich der
Förderanteil des Landes NRW auf 40 % und es wäre ein 10%-iger Eigenanteil in Höhe von rd.
340.000 Euro einzuplanen. Nach Einschätzung des Gutachters ist davon
auszugehen, dass diese Mittel erst ab 2018 erforderlich sein werden.
Insgesamt ist für Bergkamen von Investitionskosten in Höhe von ca. 4,1
Mio. € auszugehen, die durch die Pachteinnahmen und die
mögliche Förderung zu 100 % gedeckt wären.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
|
Wirtschaftsförderer Kärger |
|
Sichtvermerk StA 20 Marquardt |