Betreff
Darstellung der Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung Primarstufe
Berichterstatterin: Frau Dr. Ilse Stemplewski, Sachgebiet Kinder- und Jugend-
gesundheitsdienst beim Kreis Unna
Vorlage
11/0804
Aktenzeichen
blä-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

1.    Schuleinganguntersuchungen

Gem.  § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW ist es Aufgabe der unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter), die Schuleingangsuntersuchungen durchzuführen.

Im Kreis Unna erfolgt dies durch den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.

Die Untersuchungen erfolgen jeweils im letzten Jahr des Kindertageseinrichtungsbesuches, etwa ab September des Jahres vor der jeweiligen Einschulung bis zum folgenden Frühjahr. In Bergkamen geschieht dies in den 21 vorhandenen Kindertageseinrichtungen. Für die Einschulung zum Schuljahr 2016/17 wurden in Bergkamen 420 Jungen und Mädchen untersucht.

In der Regel erbittet der Gesundheitsdienst von jeder Kindertagesstätte  eine Liste der im kommenden Jahr einzuschulenden Kinder und vergibt mehrere Termine pro Einrichtung für welche sich Eltern mit den betreffenden Kindern zur Untersuchung melden können.

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des „Gesundheitsamtes“ erfragt bei allen Schulen die angemeldeten Kinder, welche das letzte „Kindergartenjahr“ nicht besuchen um diese ebenfalls untersuchen zu können. So wird ein lückenloses Gesamtergebnis erzielt.

Untersucht werden neben den empfohlen Vorsorgestandards verschiedenste Dinge.

Der Status in den Bereichen Impfschutz, Sprachkenntnisse, motorischer und intellektueller Fähigkeiten wird ermittelt.  Befunde in den Bereichen Gewicht, Wahrnehmung, Sprachbildung, Motorik und Koordination sowie des Verhaltens werden erhoben.

Abschließend erhalten die Eltern bei Bedarf entsprechende Empfehlungen oder Feststellungen, welche von fachärztlichen Untersuchungen bis zur Notwendigkeit besonderer pädagogischer Förderung reichen können.

Die Ergebnisse werden vom Gesundheitsdienst schriftlich zusammengestellt, nach beabsichtigtem Schulbesuch sortiert,  den Grundschulen und dem Jugendamt anschließend zur Verfügung gestellt.

Im Detail wird Frau Dr. Ilse Stemplewski als für Bergkamen zuständige Ärztin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im Ausschuss mündlich berichten.

 

2.    Besondere sportliche Angebote für Kinder im Vorschulalter

Die Grundlagenarbeit für Bewegungsmöglichkeiten  wird in den Bergkamener  Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in den zur Einrichtung gehörenden Turn- und Gymnastikräumen geleistet. Dort können individuelle Sport- und Bewegungsangebote unterbreitet werden.

Ergänzend werden den Einrichtungen kommunale Turnhallen zur Verfügung gestellt, wenn sie für die Kinder fußläufig erreichbar sind. Insbesondere die Nutzung der Großsportgeräte ermöglicht es dann den Mitarbeitern einer Einrichtung, erweiterte Übungen mit den Kindern durchzuführen.

Den Nachweis eines „sportlichen“ Kindergartens können Einrichtungen durch den Landessportbund NRW erhalten, der das Zertifikat „Anerkannter Bewegungskindergarten“ verleiht.

In Nordrhein-Westfalen sind bereits 800 Einrichtungen durch den LSB NRW zertifiziert. Auf den Kreis Unna entfallen davon 19 Einrichtungen, wovon sich mit den KiTas „Am Südhang“ und „St. Elisabeth“ auch zwei Einrichtungen in Bergkamen befinden.

Die Förderung einer kindgerechten Bewegungserziehung wird auch durch Angebote der Bergkamener Turn- und Leichtathletikvereine im Bereich „Turnen“ unterstützt.

In den Bergkamener Stadtteilen haben Eltern die Möglichkeit zusammen mit ihren Kindern ein „Eltern/Kind-Turnen“ wahrzunehmen oder die Kinder ab einem Lebensalter von 3 Jahren ohne Elternbeteiligung am Kinderturnen teilnehmen zu lassen.

Betreut werden die Angebote dabei durch lizenzierte Übungsleiter der Bergkamener Sportvereine, denen Sporthelfer in ausreichender Anzahl zur Seite stehen, um Bewegungslandschaften aufzubauen oder spezielle motorische Übungen mit den Kindern durchzuführen.

In den Sommermonaten stehen den Kindertagesstätten bei Bedarf auch die Freiluftsportanlagen zur Verfügung, um dort spielerisch „Laufen, Springen und Werfen“ zu üben und mit Übungsleitern der Bergkamener Sportvereine das Minisportabzeichen des Kreis-Sport-Bundes Unna abzulegen. In Bergkamen sind dabei in den vergangenen 10 Jahren durchschnittlich ca. 850 Minisportabzeichen durch Kindergartenkinder abgelegt worden.

Das Sachgebiet Sport des Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport hat die bekannten Angebote in einem Informationsblatt zusammengefasst und sorgt für deren Verbreitung in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, durch die sozialen Dienste der Stadt Bergkamen oder auch in der Begrüßungsmappe der Stadt Bergkamen für ihre Neubürger.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Bläsing