Berichterstatterin: Frau Dr. Ilse Stemplewski, Sachgebiet Kinder- und Jugend-
gesundheitsdienst beim Kreis Unna
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1.
Schuleinganguntersuchungen
Gem. § 12 Abs. 2 des Gesetzes
über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW ist es Aufgabe der
unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter), die Schuleingangsuntersuchungen
durchzuführen.
Im Kreis Unna erfolgt dies durch den Fachbereich Gesundheit und
Verbraucherschutz mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.
Die Untersuchungen erfolgen jeweils im letzten Jahr des
Kindertageseinrichtungsbesuches, etwa ab September des Jahres vor der
jeweiligen Einschulung bis zum folgenden Frühjahr. In Bergkamen geschieht dies
in den 21 vorhandenen Kindertageseinrichtungen. Für die Einschulung zum
Schuljahr 2016/17 wurden in Bergkamen 420 Jungen und Mädchen untersucht.
In der Regel erbittet der Gesundheitsdienst von jeder
Kindertagesstätte eine Liste der im
kommenden Jahr einzuschulenden Kinder und vergibt mehrere Termine pro
Einrichtung für welche sich Eltern mit den betreffenden Kindern zur
Untersuchung melden können.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des „Gesundheitsamtes“ erfragt
bei allen Schulen die angemeldeten Kinder, welche das letzte „Kindergartenjahr“
nicht besuchen um diese ebenfalls untersuchen zu können. So wird ein
lückenloses Gesamtergebnis erzielt.
Untersucht werden neben den empfohlen Vorsorgestandards verschiedenste
Dinge.
Der Status in den Bereichen Impfschutz, Sprachkenntnisse, motorischer
und intellektueller Fähigkeiten wird ermittelt.
Befunde in den Bereichen Gewicht, Wahrnehmung, Sprachbildung, Motorik
und Koordination sowie des Verhaltens werden erhoben.
Abschließend erhalten die Eltern bei Bedarf entsprechende Empfehlungen
oder Feststellungen, welche von fachärztlichen Untersuchungen bis zur
Notwendigkeit besonderer pädagogischer Förderung reichen können.
Die Ergebnisse werden vom Gesundheitsdienst schriftlich
zusammengestellt, nach beabsichtigtem Schulbesuch sortiert, den Grundschulen und dem Jugendamt
anschließend zur Verfügung gestellt.
Im Detail wird Frau Dr. Ilse Stemplewski als für Bergkamen zuständige
Ärztin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im Ausschuss mündlich berichten.
2.
Besondere
sportliche Angebote für Kinder im Vorschulalter
Die Grundlagenarbeit für Bewegungsmöglichkeiten wird in den Bergkamener Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in
den zur Einrichtung gehörenden Turn- und Gymnastikräumen geleistet. Dort können
individuelle Sport- und Bewegungsangebote unterbreitet werden.
Ergänzend werden den Einrichtungen kommunale Turnhallen zur Verfügung
gestellt, wenn sie für die Kinder fußläufig erreichbar sind. Insbesondere die
Nutzung der Großsportgeräte ermöglicht es dann den Mitarbeitern einer
Einrichtung, erweiterte Übungen mit den Kindern durchzuführen.
Den Nachweis eines „sportlichen“ Kindergartens können Einrichtungen
durch den Landessportbund NRW erhalten, der das Zertifikat „Anerkannter
Bewegungskindergarten“ verleiht.
In Nordrhein-Westfalen sind bereits 800 Einrichtungen durch den LSB NRW
zertifiziert. Auf den Kreis Unna entfallen davon 19 Einrichtungen, wovon sich
mit den KiTas „Am Südhang“ und „St. Elisabeth“ auch zwei Einrichtungen in
Bergkamen befinden.
Die Förderung einer kindgerechten Bewegungserziehung wird auch durch
Angebote der Bergkamener Turn- und Leichtathletikvereine im Bereich „Turnen“
unterstützt.
In den Bergkamener Stadtteilen haben Eltern die Möglichkeit zusammen mit
ihren Kindern ein „Eltern/Kind-Turnen“ wahrzunehmen oder die Kinder ab einem
Lebensalter von 3 Jahren ohne Elternbeteiligung am Kinderturnen teilnehmen zu
lassen.
Betreut werden die Angebote dabei durch lizenzierte Übungsleiter der
Bergkamener Sportvereine, denen Sporthelfer in ausreichender Anzahl zur Seite
stehen, um Bewegungslandschaften aufzubauen oder spezielle motorische Übungen
mit den Kindern durchzuführen.
In den Sommermonaten stehen den Kindertagesstätten bei Bedarf auch die
Freiluftsportanlagen zur Verfügung, um dort spielerisch „Laufen, Springen und
Werfen“ zu üben und mit Übungsleitern der Bergkamener Sportvereine das
Minisportabzeichen des Kreis-Sport-Bundes Unna abzulegen. In Bergkamen sind
dabei in den vergangenen 10 Jahren durchschnittlich ca. 850 Minisportabzeichen
durch Kindergartenkinder abgelegt worden.
Das Sachgebiet Sport des Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und
Sport hat die bekannten Angebote in einem Informationsblatt zusammengefasst und
sorgt für deren Verbreitung in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
durch die sozialen Dienste der Stadt Bergkamen oder auch in der Begrüßungsmappe
der Stadt Bergkamen für ihre Neubürger.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Bläsing |
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