Betreff
Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung für die Erweiterung der Offenen Ganztagsschule an der Overberger Grundschule
Vorlage
11/0795
Aktenzeichen
kry-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung

für die Erweiterung der Offenen Ganztagsschule an der Overberger Grundschule in Höhe von 700.000 EUR bei der Buchungsstelle 03.21.01/0472.785100.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerlöse aus der Veräußerung von Grundstücken bei der Buchungsstelle 01.11.14/0470.682100 in Höhe von 700.000 EUR. Darüber hinaus erfolgt die Finanzierung im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 600.000 EUR aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020".

 

Sachdarstellung:

 

1. Ausgangslage

 

Die ersten Offenen Ganztagsschulen haben in Bergkamen 2005/06 ihren Betrieb aufgenommen.

 

Die Offene Ganztagsschule (OGS) an der Overberger Grundschule ist zum Schuljahr 2006/07 eingerichtet worden. Gestartet ist sie im ersten Jahr mit 26 Schülerinnen und Schülern. In den folgenden Jahren lag die Teilnehmerzahl bei 21 bzw. 28 Schülerinnen und Schülern. Der Betreuungsumfang geht von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter Einschluss der Unterrichtszeiten.

 

Die zusätzlich erforderlichen Räume an der Schule - insbesondere ein Speiseraum und eine Ausgabeküche - waren vorher im Bereich der offenen Pausenhalle errichtet worden. Das Investitionsvolumen lag seinerzeit bei 141.721 EUR. Gefördert worden ist es mit 115.000 EUR aus Bundesmitteln. Ausgelegt war die OGS an der Overberger Schule für rd. 25 Schülerinnen und Schüler.

Der Speiseraum an der Schule ist mit 30 Sitzplätzen bestückt.

Ein Grundriss der Schule bzw. der OGS ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Neben der OGS gibt es an allen Bergkamener Grundschulen noch eine sogenannte "Verlässliche Grundschule", die Eltern für Ihr Kind wählen können, wenn eine Betreuung nur in der eigentlichen Unterrichtszeit von der ersten bis zur sechsten Stunde erforderlich ist.

Im Schuljahr 2006/07 besuchten 63 Schülerinnen und Schüler der Overberger Grundschule die Verlässliche Schule.

 

Den entsprechenden Beschluss zur Einrichtung der OGS in Overberge hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 10.02.2005 - Drucksache Nr. 9/158-00 - gefasst.

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung hat sich dann immer wieder mit der Thematik der OGS befasst. In der Sitzung am 06.12.2005 ist mündlich über den Sachstand berichtet worden. Am 28.11.2006 - Drucksache Nr. 9/0789 - hat es dann einen ersten schriftlichen Sachstandbericht u.a. zur OGS an der Overberger Schule gegeben.

Über die Entwicklung der Schülerzahlen ist der Ausschuss auch in den Folgejahren immer wieder informiert worden. Bereits am 08.11.2007 - Drucksache Nr. 9/1085 - gab es die nächste Information.

 

 

2. Entwicklung

 

Im Schuljahr 2015/16 haben 70 Schülerinnen und Schüler die OGS an der Overberger Schule besucht. Weitere neun sind zum laufenden Schuljahr hinzugekommen. Ein Qualitätsmerkmal der OGS ist, dass alle Schülerinnen und Schüler eine warme Mittagsmahlzeit erhalten. Die Anzahl der Speiseplätze in der Schule liegt bei knapp 30 Plätzen. Es ist natürlich möglich und wird auch praktiziert, dass die Schülerinnen und Schüler in mehreren Etappen nacheinander essen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn nicht alle zur gleichen Zeit Schulschluss haben. Anderenfalls könnten nur einige Kinder essen und die anderen müssten warten.

Um dieses Problem zu lösen gehen die Kinder des ersten Jahrganges, die die OGS besuchen, seit Beginn des Schuljahres in die benachbarte städtische Kindertagesstätte "Sprösslinge" zum Essen. Diese Lösung ist aber nicht auf Dauer praktikabel. Zum einen wird zusätzliches Personal für die Beaufsichtigung benötigt, zum anderen fehlt der Kita der Raum für etwa eine Stunde täglich. Als Übergangslösung haben alle Beteiligen dem aber zugestimmt, um keine Kinder vom Besuch der OGS ausschließen zu müssen.

 

Für den Betrieb einer OGS wird nicht nur ein Speiseraum benötigt. Nach dem Essen und der Erledigung der Hausaufgaben nehmen die Kinder an verschiedenen Qualitätsangeboten teil bzw. können frei spielen. Schon vor zehn Jahren ist gesagt worden, dass dies nicht in den Klassenräumen erfolgen kann. Hier stehen i.d.R. Doppeltische und die Räume sind relativ voll. Spielzeug, Spielecken usw. sind in den Räumen nicht vorhanden. Insofern werden schon zusätzliche Räume benötig, die auch entsprechend eingerichtet sind.

Im Jahr 2015 ist ein Klassenraum, der der OGS am nächsten liegt, so möbliert worden, dass er als Spiel- und Aufenthaltsraum für die OGS zur Verfügung steht. Die Overberger Schule, die zweizügig konzipiert ist und auch seit Jahren zweizügig geführt wird, hat auf diesen Raum für Unterrichtszwecke weitestgehend verzichtet.

 

 

3. Weitere Vorgehen

 

Für die OGS einer zweizügigen Grundschule werden rd. 300 qm Fläche benötigt. Zum einen für eine Ausgabeküche, aber auch für Spiel- und Aufenthaltsräume. Sinnvoll ist es, diese Räume etwas separiert von der Schule zu haben, allerdings schon in direkter Nähe zur Schule. Zusammen hängt dies mit einem völlig anderen Nutzungskonzept als dem Unterricht. Natürlich entsteht in der OGS mal mehr Lärm usw. Dies beeinträchtigt aber den Unterricht, wenn die Klassen unmittelbar nebeneinander liegen. Daher ist eine Trennung schon sinnvoll.

 

Um das Raumproblem an der Overberger Schule zu lösen gibt es nur die Möglichkeit, einen entsprechenden Neubau auf dem Schulgrundstück zu errichten.

 

Für die Planung und Errichtung eines solchen Neubaues werden Mittel in Höhe von insgesamt 1.300.000 EUR benötigt.

 

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der v.g. Sachdarstellung, insbesondere aus den seit Gründung der OGS stetig ansteigenden Schülerzahlen.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 1.300.000,00

Produkt-/Sachkonto:              03.21.01/0472.785100

 

- Erweiterung der Offenen Ganztagsschule an der Overberger Grundschule

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

     

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

Mehrerlöse aus der Veräußerung von Grundstücken

Buchungsstelle 01.11.14/0470.682100

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter StA 40

 

 

 

 

 

Kray

Amtsleiter StA 20

 

 

 

 

 

Marquardt