1. Billigung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 171b Abs. 2 BauGB
2. Beschluss über den Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 171b Abs. 2 BauGB
3. Beschluss des Geltungsbereichs des Stadtumbaugebietes gem. § 171b Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Bergkamen billigt das städtebauliche Entwicklungskonzept i. S. d. Anlage 2 gem. § 171b Abs. 2 BauGB für das Stadtumbaugebiet „Wasserstadt Aden“ in Bergkamen.
- Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur öffentlichen
Auslegung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 171b Abs. 2
BauGB für das Stadtumbaugebiet „Wasserstadt Aden“ in Bergkamen
entsprechend der Anlage 3.
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes „Wasserstadt Aden“ der Stadt Bergkamen i. S. d. Anlage 4 gem. § 171b Abs. 1 auf Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Die Anlage 4 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Die Schachtanlage Haus Aden wurde im Jahre
2000 stillgelegt. Damit verschwand der größte Arbeitgeber in Bergkamen. Die
brachgefallene Fläche mit einer Größe von ca. 54 ha liegt direkt am
Datteln-Hamm-Kanal und befand sich ursprünglich komplett im Eigentum der RAG MI
GmbH. Zwischenzeitlich wurde der überwiegende Teil der Fläche an die Stadt
Bergkamen verkauft. In dem Gebiet liegen erhebliche städtebauliche Missstände
vor, die beseitigt werden sollen. Die Brachfläche kann derzeit eine ihrer Größe
und Lage angemessene städtebauliche Funktion nicht erfüllen. Es liegt daher
eine erhebliche „Funktionsschwäche“ vor.
Erste Ideen zur Nachnutzung wurden 2001 im
Rahmen eines Planungsworkshops entwickelt. Im Anschluss hat das Büro PASD
Feldmeier-Wrede im Auftrag der Projektgesellschaft Haus Aden mbH einen
städtebaulichen Rahmenplan unter Beteiligung von Fachplanern, Fachbehörden und
der Eigentümerin erarbeitet. Dieser wurde im Laufe der Planungen zur
Wasserstadt fortgeschrieben und ist dieser Vorlage in Anlage 1 beigefügt.
Aufgrund der Größe und besonderen Lage der Fläche wird mit der Wasserstadt Aden
ein Konzept entwickelt, welches für die Stadt Bergkamen das Leitprojekt des
Strukturwandels darstellt. Die städtebauliche Rahmenplanung verfolgt das Ziel,
ein neues Stadtquartier mit den Funktionen Wohnen, Arbeiten und Freizeit, in
dem das Wasser eine Hauptrolle spielt, zu entwickeln.
Ziele des Stadtumbaus
Ausgehend von der Erfolgsgeschichte der Marina Rünthe soll in dem integrierten Handlungskonzept „Kanalband Bergkamen“ der Stadtraum entlang des Datteln-Hamm-Kanals als Entwicklungsraum für verbesserte Lebensbedingungen und für eine innovative wirtschaftliche Entwicklung genutzt werden. Die Projekte „Wasserstadt Aden“ in Verbindung mit dem Freizeit- und Erholungsschwerpunkt „Haldenlandschaft am Kanal“ und die „Marina Rünthe“ bringen die Stadtquartiere an das Wasser und nutzen die urbane Wasserlage für eine strategische Neuausrichtung des Umnutzungsprozesses der ehemals montanen Stadtlagen. Zentrales Zukunftsprojekt im Kanalband ist die „Wasserstadt Aden“.
Die Wasserstadt Aden ist Impulsprojekt für
neue Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, nicht nur am Standort selbst, sondern
auch in den übrigen Stadtteilen und in der Region. Es werden hochwertige
Flächenangebote mit außergewöhnlicher städtebaulicher Qualität am Wasser
geschaffen, die bisher in der Region nicht verfügbar sind. Somit gibt die
Planung Impulse für wirtschaftliche
Innovationen und unternehmerische Initiativen. Durch die vorgesehenen
Flächenangebote wird auch die Grundlage für die Schaffung neuer Arbeitsplätze
im Tourismus- und Freizeitgewerbe geschaffen. Aufgrund der besonderen
Konzeption können neue Zielgruppen erschlossen und an die Stadt Bergkamen
gebunden werden, welche besonderen Wert auf die sogenannten weichen
Standortfaktoren legen.
Die beabsichtigte geothermische Nutzung des
Grubenwassers macht das Plangebiet außerdem zu einem Zukunftsstandort für den
Einsatz regenerativer Energien.
Aufgrund der aus
der Masse herausragenden städtebaulichen Konzeption trägt die Wasserstadt Aden
auch zur Profilierung des Kanalbandes als Tourismusdestination bei. Sie erfüllt
eine Scharnierfunktion zum bedeutenden Römerlager in Oberaden.
Das Projekt leistet somit in seiner Gesamtkonzeption einen wesentlichen Beitrag zur
Stabilisierung der stadträumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen
vor Ort. Gleichzeitig wird die mittelzentrale Funktion der Stadt Bergkamen in
der Region gestärkt.
Städtebauförderung
– „Stadtumbau West“
Zur Realisierung
der „Wasserstadt Aden“ wurden bereits 2011 und 2012 Städtebauförderungsmittel
beantragt. Voraussetzung für eine
Förderung ist die Herbeiführung einer
Gebietskulisse gem. Baugesetzbuch.
Das Städtebaurecht bietet verschiedene
Instrumentarien zur Beseitigung städtebaulicher Missstände. Klassisch werden
diese mit einem Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB beseitigt. Sind diese
gepaart mit einer Konzentration sozialer, ökonomischer und ökologischer
Probleme, greift in der Regel das Instrumentarium der "sozialen Stadt" gem. § 171e BauGB. Sind die vg.
Förderfaktoren gepaart mit evidenten Funktionsverlusten aufgrund des
demografischen oder wirtschaftlichen Wandels, wird das Instrumentarium des
Stadtumbaus gem. § 171a bis d BauGB genutzt.
Aufgrund der
Förderung im Rahmen des Programms „Stadtumbau West“ und der vorgefundenen
städtebaulichen Missstände ist die Festlegung
eines Stadtumbaugebietes erforderlich. Die Abgrenzung hat gem. § 171b Abs.
1 BauGB so zu erfolgen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen.
Stadtumbaugebiet
(Definition und Geltungsbereich)
Grundlage für den
Beschluss eines Stadtumbaugebietes ist ein von der Gemeinde aufzustellendes
städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und beabsichtigten Maßnahmen
im Stadtumbaugebiet dargelegt sind. Ziele der Maßnahmen des Stadtumbaus sind
insbesondere aus gesamtstädtischen Zielen und Überlegungen abzuleiten. Der Rat
der Stadt Bergkamen hat in der Sitzung am 05.07.2012 beschlossen, die
Verwaltung mit der Erarbeitung eines solchen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
gem. § 171b Abs. 2 BauGB zu beauftragen. Ziel des Beschlusses war die
Festlegung eines Stadtumbaugebietes für die Wasserstadt Aden unter Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Kern des
Stadtumbaus ist ein konzeptionelles und konsensuales Handeln. Bei Stadtumbaumaßnahmen
soll eine gütliche Einigung im Vordergrund stehen. Es ist daher eine umfassende
Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträger
vorgesehen. Die öffentlichen und privaten Belange sind dabei gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
Gemäß § 171b Abs.
3 BauGB i. V. m. § 137 BauGB soll die Sanierung mit Eigentümern, Mietern,
Pächtern und sonstigen Betroffenen frühzeitig erörtert und diese zur Mitwirkung
angeregt und beraten werden. Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren bereits über
mehrere Jahre Abstimmungsprozesse mit den Grundstückseigentümern und sonstigen
Betroffenen im Bereich der Fläche „Haus Aden“ sowie zwei Scopingtermine und eine
intensive Öffentlichkeitsarbeit zu den Planungen für die Wasserstadt Aden
erfolgt, deren Ergebnisse in den Planungen berücksichtigt wurden. Aufgrund
dieser umfangreichen Prozesse war eine erneute Beteiligung nicht erforderlich
und die Vorgaben des § 137 BauGB sind damit erfüllt.
Gemäß § 171b Abs. 3 BauGB i. V. m. § 139 Abs. 2
BauGB sind zudem die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der
Vorbereitung und Durchführung der Sanierung zu beteiligen. Diese Beteiligung
erfolgte parallel zu der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. OA 120
„Wasserstadt Aden“ im Zeitraum vom 07.07.2016 bis 12.08.2016 und umfasste die Offenlage des Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes „Stadtumbaugebiet Wasserstadt Aden in Bergkamen“ sowie des Geltungsbereiches des
Stadtumbaugebietes. Über die während dieser Zeit eingegangenen
Anregungen und Bedenken ist nun zu entscheiden (siehe Anlage 3). Zudem sollen
die Inhalte des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (Anlage 2) und auf deren
Grundlage der Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes „Wasserstadt Aden“ (Anlage
4) beschlossen werden.
Die Stadtumbaumaßnahmen
sollen - soweit erforderlich - durch vertragliche Vereinbarungen mit den
Hauptbetroffenen umgesetzt werden. Diese Stadtumbauverträge nach § 171c BauGB können
als Gegenstand z. B. den Rückbau baulicher Anlagen, den Verzicht auf
Entschädigungen oder den Lastenausgleich zwischen beteiligten Eigentümern
haben. Im Rahmen der Planungen zur Wasserstadt Aden wurde im Mai 2016 ein
Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Bergkamen und der RAG Montan Immobilien
GmbH als Teileigentümerin der Fläche und Projektpartnerin geschlossen, welcher
die Vorbereitung und Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
regelt.
Gemäß § 171d BauGB besteht die Möglichkeit, zur Sicherung und sozialverträglichen Durchführung des Stadtumbaus eine Satzung zu erlassen, die ein Vorgehen gem. §§ 14 und 15 BauGB (Zurückstellung, Genehmigungspflicht von Vorhaben) ermöglichen. Zur Sicherung der Stadtumbauziele wird der Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ aufgestellt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachgebietsleiterin Reumke |
Sachbearbeiter Wiese |