Betreff
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
Vorlage
11/0784
Aktenzeichen
hae-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 10.12.2015 die Haushaltssatzung für die Jahre 2016 und 2017 beschlossen. Grundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW, wonach die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre - nach Jahren getrennt - enthalten kann. Wird diese Möglichkeit genutzt, ist auch § 9 Abs. 2 u. 3 GemHVO NRW zu beachten.

 

Nach dieser Vorschrift ist die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr dem Rat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Außerdem müssen Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW, die nach der Beschlussfassung über einen Haushaltsplan nach § 9 Abs. 1 GemHVO NRW erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden.

 

Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es u. a., dem Rat als Budgetverantwortlichem realistische Prognosen zu ermöglichen sowie Transparenz zu schaffen.

 

Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) und EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB). Hier wird auf die entsprechenden Vorlagen verwiesen, die ebenfalls am 15.12.2016 vom Rat beschlossen werden.

 

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf bekannte und voraussichtliche Veränderungen in den Jahren 2016 und 2017. Für die Folgejahre 2018 bis 2020 werden Veränderungen insbesondere aufgrund der aktuellen Orientierungsdaten/Steuerschätzungen unterstellt.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/2019 erfolgt eine Anpassung und Ausweitung der Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Haushaltsjahr 2022.

 

Im Bereich der Investitionen ergibt sich lediglich eine Verschiebung zwischen den Jahren 2017 und 2018 bezüglich des Kunstrasenplatzes am Nordbergstadion (vgl. Ratsbeschluss vom 29.09.2016 – TOP 9 öffentlicher Teil).

 

Die Ergebnisplanung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2016/2017 schließt für die Jahre 2016 bis 2020 wie folgt ab:

 

 

Überschüsse unter Einbeziehung der HSK-Maßnahmen

 

2016

2017

2018

2019

2020

Erträge

 

131.210.966

134.546.304

137.948.000

143.072.000

147.470.000

Aufwendungen

 

131.035.460

134.003.456

137.143.000

140.718.000

143.697.000

Jahresüberschüsse

 

    + 175.506

    + 542.848

    + 805.000

 + 2.354.000

 + 3.773.000

 

 

 


Veränderungen im Haushaltsjahr 2016

 

Nach dem aktuellen Budgetbericht zum Stichtag 30.09.2016, der dem Haupt- und Finanzausschuss am 17.11.2016, Drucksache Nr. 11/0733, zur Kenntnis gegeben wurde, ergibt sich derzeit rechnerisch eine Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung in Höhe von    + 3.262 T€. Insbesondere handelt es sich bei den Verbesserungen um Mehrerträge aus Landeszuweisungen im Asylbereich sowie um Minderaufwendungen bei der Kreisumlage und bei Zinsaufwendungen für Investitionskredite. Darüber hinaus können voraussichtlich Mehrerträge bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erzielt werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen dieses Ergebnis noch belasten werden.

 

 

 

Voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr 2017

 

 

Erträge:

 

 

1.    Schlüsselzuweisungen des Landes

 

Auf der Grundlage der Modellrechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2017 (GFG 2017) vom 27.10.2016 ergibt sich im Vergleich zum GFG 2016 rechnerisch eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 40.278 T€. Gegenüber der Planung ergeben sich Mindererträge in Höhe von 693 T€.

 

 

2.    Schul-, Bildungs- und Sportpauschale

 

In diesem Bereich werden Mindererträge in Höhe von 45 T€ erwartet.

 

 

3.    Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

Die Planung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für das Jahr 2017 beläuft sich auf 16.667 T€.

 

Nach der Regionalisierung der November-Steuerschätzung 2016 ergibt sich unter Zugrundelegung der gültigen Schlüsselzahl für 2017 ein Aufkommen in Höhe von 16.879 T€.

 

Der voraussichtliche Mehrertrag beläuft sich auf  212 T€.

 

 

4.    Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

Die Planung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für das Jahr 2017 beläuft sich auf 2.714 T€.

 

Nach der Regionalisierung der November-Steuerschätzung 2016 ergibt sich unter Zugrundelegung der gültigen Schlüsselzahl für 2017 ein Aufkommen in Höhe von 2.745 T€.

 

Der voraussichtliche Mehrertrag beläuft sich auf 31 T€.

 

 

 

 

5.    Kompensation Familienleistungsausgleich

 

Die Planung der Kompensationsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich für das Jahr 2017 beläuft sich auf 1.595 T€.

 

Nach der Regionalisierung der November-Steuerschätzung 2016 ergibt sich unter Zugrundelegung der gültigen Schlüsselzahl für 2017 ein Aufkommen in Höhe von 1.616 T€.

 

Der voraussichtliche Mehrertrag beläuft sich auf  21 T€.

 

 

6.    Gewinnabführung GSW

 

Unter der Voraussetzung eines normalem Witterungsverlaufes wird seitens GSW mit einer Gewinnabführung in 2017 in Höhe von 468 T€ gerechnet. Es ergeben sich im Vergleich zur städtischen Planung voraussichtliche Mehrerträge in Höhe von 80 T€.

 

 

 

Aufwendungen:

 

 

7.    Kreisumlage

 

Der Kreis Unna hat den Verwaltungsentwurf des Kreishaushaltes 2017 am 08.11.2016 in den Kreistag eingebracht. Die Allgemeine Kreisumlage soll demnach auf einen Hebesatz von 45,61 v.H. festgesetzt werden.

 

Für die Stadt Bergkamen ergibt sich rechnerisch eine zu zahlende Kreisumlage in Höhe von 33.273 T€. Gegenüber der Planung ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von   2.523 T€.

 

 

8.    Zinsaufwendungen für Kassenkredite

 

Aufgrund des aktuell günstigen Zinsniveaus wurden im Jahr 2016 Kassenkredite mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren abgeschlossen, um das Zinserhöhungsrisiko für die Folgejahre zu minimieren. Die Minderaufwendungen im Vergleich zur Planung 2017 (Ansatz: 1.260 T€) betragen voraussichtlich 300 T€.

 

 

9.    Gewerbesteuerumlagen

 

Im Zusammenhang mit der Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage des Jahres 2017 ergeben sich voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von 14 T€.

 

 

10. Personalaufwendungen

 

Im Bereich der Personalaufwendungen für Beschäftigte führt insbesondere die Tariferhöhung im Rahmen des Tarifabschlusses 2016/2017 gemäß Berechnung des Personalamtes für das Jahr 2017 zu voraussichtlichen Mehraufwendungen in Höhe von 400 T€.

 

 

11. Aufwendungen Kindertageseinrichtungen

 

Aufgrund der Inbetriebnahme von zwei neuen Kindertageseinrichtungen sowie der voraussichtlichen Kostensteigerungen der Kinderbetreuung durch das 3. KiBiz-Änderungsgesetz wird im Jahr 2017 mit Mehraufwendungen in Höhe von 628 T€ gerechnet.

 

 

12. Zuschuss Eissporthalle

 

Ab dem Jahr 2017 soll ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 65 T€ an den künftigen Betreiber der Eissporthalle in Bergkamen geleistet werden. In vorgenannter Höhe entstehen daher Mehraufwendungen.

 

 

 

 

Zusammenfassung

 

Lfd.

Nr.

Bezeichnung

+ Verbesserung/

-  Verschlechterung

1.

Schlüsselzuweisungen des Landes

-              693 T€

2.

Schul-, Bildungs- und Sportpauschale

-                45 T€

3.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+             212 T€

4.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

+               31 T€

5.

Kompensation Familienleistungsausgleich

+               21 T€

6.

Gewinnabführung GSW

+               80 T€

7.

Kreisumlage

+          2.523 T€

8.

Zinsaufwendungen Kassenkredite

+             300 T€

9.

Gewerbesteuerumlagen

+               14 T€

10.

Personalaufwendungen

-              400 T€

11.

Aufwendungen Kindertageseinrichtungen

-              628 T€

12.

Zuschuss Eissporthalle

-                65 T€

 

 

+          1.350 T€

 

 

Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass sowohl im Haushaltsjahr 2016 als auch 2017 mit Verbesserungen gerechnet wird. Die Abweichungen bei den Erträgen bzw. Aufwendungen gelten entsprechend auch für die Finanzkonten (Einzahlungen/Auszahlungen).

 

 

 

 

Voraussichtliche Veränderungen in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020

 

Die Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für die Jahre 2017 bis 2020, herausgegeben vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW dienen als Grundlage zur Berechnung von Steuererträgen und ähnlichen Abgaben, Erträgen aus dem Familienleistungsausgleich, Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes sowie Personal-, Sach- und Sozialtransferaufwendungen. Für den Bereich der Steuererträge (Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer) wurden die regionalisierten November-Steuerschätzungen, gemäß Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 18.11.2016 zugrunde gelegt.

 

 

In der nachfolgenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen für den Finanzplanungszeitraum 2018 bis 2020 dargestellt, die sich auf der Grundlage der aktuellen Orientierungsdaten, Steuerschätzungen sowie eigenen Einschätzungen der Stadt Bergkamen ergeben:

 

 

Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung

 

 

Erträge

2018

2019

2020

Steuern und ähnliche Abgaben

45.926.000

47.451.000

49.102.000

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

54.093.000

57.090.000

59.579.000

Sonstige Transfererträge

966.000

976.000

986.000

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

23.739.000

23.976.000

24.216.000

Privatrechtliche Leistungsentgelte

1.499.000

1.514.000

1.529.000

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

1.529.000

1.544.000

1.559.000

Sonstige ordentliche Erträge

5.089.000

5.140.000

5.191.000

Aktivierte Eigenleistungen

303.000

306.000

309.000

 

 

 

 

Ordentliche Erträge

133.144.000

137.997.000

142.471.000

 

 

 

 

Aufwendungen

2018

2019

2020

Personalaufwendungen

25.630.000

26.255.000

26.861.000

Versorgungsaufwendungen

2.050.000

2.091.000

2.133.000

Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen

34.307.000

34.822.000

35.344.000

Bilanzielle Abschreibungen

8.499.000

8.669.000

8.842.000

Transferaufwendungen

59.134.000

61.549.000

63.032.000

Sonstige ordentliche Aufwendungen

4.734.000

4.805.000

4.877.000

 

 

 

 

Ordentliche Aufwendungen

134.354.000

138.191.000

141.089.000

 

 

 

 

Ordentliches Ergebnis

- 1.210.000

- 194.000

+ 1.382.000

 

 

 

 

Finanzerträge

5.035.000

5.085.000

5.136.000

Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen

 3.295.000

 4.128.000

 5.109.000

Finanzergebnis

+ 1.740.000

+ 957.000

+ 27.000

 

 

 

 

Jahresergebnis

+ 530.000

+ 763.000

+ 1.409.000

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Haeske