Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 10.12.2015
die Haushaltssatzung für die Jahre 2016 und 2017 beschlossen. Grundlage hierfür
ist § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW, wonach die Haushaltssatzung Festsetzungen für
zwei Haushaltsjahre - nach Jahren getrennt - enthalten kann. Wird diese
Möglichkeit genutzt, ist auch § 9 Abs. 2 u. 3 GemHVO NRW zu beachten.
Nach dieser Vorschrift ist die Fortschreibung
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr dem Rat
vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Außerdem müssen Anlagen
gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW, die nach der Beschlussfassung über einen
Haushaltsplan nach § 9 Abs. 1 GemHVO NRW erstellt worden sind, der
Fortschreibung beigefügt werden.
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es u. a.,
dem Rat als Budgetverantwortlichem realistische Prognosen zu ermöglichen sowie
Transparenz zu schaffen.
Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 sind die
Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB)
und EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB). Hier wird auf die entsprechenden
Vorlagen verwiesen, die ebenfalls am 15.12.2016 vom Rat beschlossen werden.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich
zunächst auf bekannte und voraussichtliche Veränderungen in den Jahren 2016 und
2017. Für die Folgejahre 2018 bis 2020 werden Veränderungen insbesondere
aufgrund der aktuellen Orientierungsdaten/Steuerschätzungen unterstellt.
Im Rahmen der Aufstellung des
Doppelhaushaltes 2018/2019 erfolgt eine Anpassung und Ausweitung der Ergebnis-
und Finanzplanung bis zum Haushaltsjahr 2022.
Im Bereich der Investitionen ergibt sich
lediglich eine Verschiebung zwischen den Jahren 2017 und 2018 bezüglich des
Kunstrasenplatzes am Nordbergstadion (vgl. Ratsbeschluss vom 29.09.2016 – TOP 9
öffentlicher Teil).
Die Ergebnisplanung im Rahmen des
Doppelhaushaltes 2016/2017 schließt für die Jahre 2016 bis 2020 wie folgt ab:
Überschüsse unter Einbeziehung der HSK-Maßnahmen |
|||||
|
2016 € |
2017 € |
2018 € |
2019 € |
2020 € |
Erträge |
131.210.966 |
134.546.304 |
137.948.000 |
143.072.000 |
147.470.000 |
Aufwendungen |
131.035.460 |
134.003.456 |
137.143.000 |
140.718.000 |
143.697.000 |
Jahresüberschüsse |
+ 175.506 |
+ 542.848 |
+ 805.000 |
+ 2.354.000 |
+ 3.773.000 |
Veränderungen im Haushaltsjahr 2016 |
Nach dem aktuellen Budgetbericht zum Stichtag 30.09.2016, der dem
Haupt- und Finanzausschuss am 17.11.2016, Drucksache Nr. 11/0733, zur Kenntnis
gegeben wurde, ergibt sich derzeit rechnerisch eine Ergebnisverbesserung gegenüber
der Planung in Höhe von + 3.262 T€. Insbesondere handelt es sich bei den Verbesserungen um Mehrerträge aus
Landeszuweisungen im Asylbereich sowie um Minderaufwendungen bei der
Kreisumlage und bei Zinsaufwendungen für Investitionskredite. Darüber hinaus
können voraussichtlich Mehrerträge bei dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer erzielt werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen dieses Ergebnis noch belasten
werden.
Voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr 2017 |
Erträge:
1. Schlüsselzuweisungen des Landes |
Auf der Grundlage der Modellrechnung zum
Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2017 (GFG 2017) vom 27.10.2016 ergibt
sich im Vergleich zum GFG 2016 rechnerisch eine Schlüsselzuweisung in Höhe von
40.278 T€. Gegenüber der Planung ergeben sich Mindererträge in Höhe von 693
T€.
2. Schul-, Bildungs- und Sportpauschale |
In diesem Bereich werden Mindererträge in Höhe von 45
T€ erwartet.
3. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
Die Planung des Gemeindeanteils an der
Einkommensteuer für das Jahr 2017 beläuft sich auf 16.667 T€.
Nach der Regionalisierung der
November-Steuerschätzung 2016 ergibt sich unter Zugrundelegung der gültigen
Schlüsselzahl für 2017 ein Aufkommen in Höhe von 16.879 T€.
Der voraussichtliche Mehrertrag
beläuft sich auf 212 T€.
4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
Die Planung des Gemeindeanteils an der
Umsatzsteuer für das Jahr 2017 beläuft sich auf 2.714 T€.
Nach der Regionalisierung der
November-Steuerschätzung 2016 ergibt sich unter Zugrundelegung der gültigen
Schlüsselzahl für 2017 ein Aufkommen in Höhe von 2.745 T€.
Der voraussichtliche Mehrertrag
beläuft sich auf 31 T€.
5. Kompensation Familienleistungsausgleich |
Die Planung der Kompensationsleistungen nach
dem Familienleistungsausgleich für das Jahr 2017 beläuft sich auf 1.595 T€.
Nach der Regionalisierung der
November-Steuerschätzung 2016 ergibt sich unter Zugrundelegung der gültigen
Schlüsselzahl für 2017 ein Aufkommen in Höhe von 1.616 T€.
Der voraussichtliche Mehrertrag
beläuft sich auf 21 T€.
6. Gewinnabführung GSW |
Unter der Voraussetzung eines normalem
Witterungsverlaufes wird seitens GSW mit einer Gewinnabführung in 2017 in Höhe
von 468 T€ gerechnet. Es ergeben sich im Vergleich zur städtischen Planung
voraussichtliche Mehrerträge in Höhe
von 80 T€.
Aufwendungen:
7. Kreisumlage |
Der Kreis Unna hat den Verwaltungsentwurf des
Kreishaushaltes 2017 am 08.11.2016 in den Kreistag eingebracht. Die Allgemeine
Kreisumlage soll demnach auf einen Hebesatz von 45,61 v.H. festgesetzt werden.
Für die Stadt Bergkamen ergibt sich
rechnerisch eine zu zahlende Kreisumlage in Höhe von 33.273 T€. Gegenüber der
Planung ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von 2.523 T€.
8. Zinsaufwendungen für Kassenkredite |
Aufgrund des aktuell günstigen Zinsniveaus
wurden im Jahr 2016 Kassenkredite mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren
abgeschlossen, um das Zinserhöhungsrisiko für die Folgejahre zu minimieren. Die
Minderaufwendungen im Vergleich zur
Planung 2017 (Ansatz: 1.260 T€) betragen voraussichtlich 300 T€.
9. Gewerbesteuerumlagen |
Im Zusammenhang mit der Festsetzung der
Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage des Jahres 2017 ergeben sich
voraussichtlich Minderaufwendungen
in Höhe von 14 T€.
10. Personalaufwendungen |
Im Bereich der Personalaufwendungen für
Beschäftigte führt insbesondere die Tariferhöhung im Rahmen des
Tarifabschlusses 2016/2017 gemäß Berechnung des Personalamtes für das Jahr 2017
zu voraussichtlichen Mehraufwendungen
in Höhe von 400 T€.
11. Aufwendungen Kindertageseinrichtungen |
Aufgrund der Inbetriebnahme von zwei neuen
Kindertageseinrichtungen sowie der voraussichtlichen Kostensteigerungen der
Kinderbetreuung durch das 3. KiBiz-Änderungsgesetz wird im Jahr 2017 mit Mehraufwendungen in Höhe von 628 T€ gerechnet.
12. Zuschuss Eissporthalle |
Ab dem Jahr 2017 soll ein jährlicher Zuschuss
in Höhe von 65 T€ an den künftigen
Betreiber der Eissporthalle in Bergkamen geleistet werden. In vorgenannter Höhe
entstehen daher Mehraufwendungen.
Zusammenfassung |
Lfd. Nr. |
Bezeichnung |
+ Verbesserung/ -
Verschlechterung |
1. |
Schlüsselzuweisungen des Landes |
- 693 T€ |
2. |
Schul-, Bildungs- und Sportpauschale |
- 45 T€ |
3. |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
+ 212 T€ |
4. |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
+ 31 T€ |
5. |
Kompensation Familienleistungsausgleich |
+ 21 T€ |
6. |
Gewinnabführung GSW |
+ 80 T€ |
7. |
Kreisumlage |
+ 2.523 T€ |
8. |
Zinsaufwendungen Kassenkredite |
+ 300 T€ |
9. |
Gewerbesteuerumlagen |
+ 14 T€ |
10. |
Personalaufwendungen |
- 400 T€ |
11. |
Aufwendungen Kindertageseinrichtungen |
- 628 T€ |
12. |
Zuschuss Eissporthalle |
- 65 T€ |
|
|
+ 1.350 T€ |
Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass
sowohl im Haushaltsjahr 2016 als auch 2017 mit Verbesserungen gerechnet wird.
Die Abweichungen bei den Erträgen bzw. Aufwendungen gelten entsprechend auch
für die Finanzkonten (Einzahlungen/Auszahlungen).
Voraussichtliche Veränderungen in den
Haushaltsjahren 2018 bis 2020 |
Die Orientierungsdaten für die Finanzplanung
der Gemeinden für die Jahre 2017 bis 2020, herausgegeben vom Ministerium für
Inneres und Kommunales des Landes NRW dienen als Grundlage zur Berechnung von
Steuererträgen und ähnlichen Abgaben, Erträgen aus dem
Familienleistungsausgleich, Zuweisungen des Landes im Rahmen des
Steuerverbundes sowie Personal-, Sach- und Sozialtransferaufwendungen. Für den
Bereich der Steuererträge (Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer)
wurden die regionalisierten November-Steuerschätzungen, gemäß Mitteilung des
Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 18.11.2016 zugrunde gelegt.
In der nachfolgenden Tabelle werden die
Erträge und Aufwendungen für den Finanzplanungszeitraum 2018 bis 2020
dargestellt, die sich auf der Grundlage der aktuellen Orientierungsdaten,
Steuerschätzungen sowie eigenen Einschätzungen der Stadt Bergkamen ergeben:
Fortschreibung
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
Erträge |
2018 € |
2019 € |
2020 € |
Steuern und ähnliche
Abgaben |
45.926.000 |
47.451.000 |
49.102.000 |
Zuwendungen und
allgemeine Umlagen |
54.093.000 |
57.090.000 |
59.579.000 |
Sonstige Transfererträge |
966.000 |
976.000 |
986.000 |
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte |
23.739.000 |
23.976.000 |
24.216.000 |
Privatrechtliche
Leistungsentgelte |
1.499.000 |
1.514.000 |
1.529.000 |
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen |
1.529.000 |
1.544.000 |
1.559.000 |
Sonstige ordentliche
Erträge |
5.089.000 |
5.140.000 |
5.191.000 |
Aktivierte
Eigenleistungen |
303.000 |
306.000 |
309.000 |
|
|
|
|
Ordentliche Erträge |
133.144.000 |
137.997.000 |
142.471.000 |
|
|
|
|
Aufwendungen |
2018 € |
2019 € |
2020 € |
Personalaufwendungen |
25.630.000 |
26.255.000 |
26.861.000 |
Versorgungsaufwendungen |
2.050.000 |
2.091.000 |
2.133.000 |
Aufwendungen für
Sach-/Dienstleistungen |
34.307.000 |
34.822.000 |
35.344.000 |
Bilanzielle
Abschreibungen |
8.499.000 |
8.669.000 |
8.842.000 |
Transferaufwendungen |
59.134.000 |
61.549.000 |
63.032.000 |
Sonstige ordentliche
Aufwendungen |
4.734.000 |
4.805.000 |
4.877.000 |
|
|
|
|
Ordentliche Aufwendungen |
134.354.000 |
138.191.000 |
141.089.000 |
|
|
|
|
Ordentliches Ergebnis |
- 1.210.000 |
- 194.000 |
+ 1.382.000 |
|
|
|
|
Finanzerträge |
5.035.000 |
5.085.000 |
5.136.000 |
Zinsen u. sonstige
Finanzaufwendungen |
3.295.000 |
4.128.000 |
5.109.000 |
Finanzergebnis |
+ 1.740.000 |
+ 957.000 |
+ 27.000 |
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|
Jahresergebnis
|
+ 530.000 |
+ 763.000 |
+ 1.409.000 |
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
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