Betreff
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen
Festlegung der Fördersätze für das Jahr 2017
Vorlage
11/0776
Aktenzeichen
schy-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2017 die Fördersätze gemäß der Sachdarstellung.

Sachdarstellung:

 

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen sehen eine Förderung gem. § 75 SGB VIII für anerkannte Bergkamener Träger der freien Jugendhilfe vor.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, die Fördersätze für das Haushaltsjahr 2017 wie

folgt festzulegen:

 

 

 

     

2016/€

        

     

2017/€

        

 

1.

 

Jugendfahrten (Fahrten und Lager)

- pro Tag und teilnehmender Person
- pro Tag und betreuender Person

 

 

3,50

3,50

 

 

 

3,50

3,50

 

 

2.

 

Internationale Jugendbegegnung

- pro Tag und teilnehmender Person im Ausland

- pro Tag und teilnehmender Person am Ort

- pro Tag und teilnehmender Person bei Unter-

   bringung im Hotel, Gästehaus usw.

 

 

3,50

3,50

 

3,50

 

 

 

3,50

3,50

 

3,50

 

 

3.

 

Ferienhilfswerk

- für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund     ihres Einkommens  Anspruch auf Leistungen

   nach dem SGB II bzw. dem SGB XII haben

-  für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbe-

   ziehenden nach dem SGB III         
- für alle übrigen Kinder
-  für Betreuende

 

 

 

 

 

85,00       
     
70,00

50,00

50,00

 

 

 

 

85,00       
     
70,00

50,00

50,00

 

4.

 

Familienhilfswerk
- pro teilnehmender Person und Maßnahme

 

 

26,00

 

 

 

26,00

 

 

5.

 

Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/
nebenamtlich Mitarbeitende


Schulungen außerhalb von Bergkamen
-  3/3 Schulungstag

-  2/3 Schulungstag

-  1/3 Schulungstag                

 

Schulungen innerhalb von Bergkamen

-  3/3 Schulungstag

- 2/3 Schulungstag

- 1/3 Schulungstag

 

- pro Tag und betreuender Person

 

 

 

 

 

4,50

3,50

2,50

 

 

4,50

3,50

2,50

 

4,50

 

 

 

 

 

4,50

3,50

2,50

 

 

4,50

3,50

2,50

 

4,50

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 24.800,00

Produkt-/Sachkonto:              06.36.04.533100

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scharwey

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Kortendiek