Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2017 des Stadtbetriebes Entwässerung, so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.
Sie können nicht –wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.
Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich aufgestellt werden müssen.
Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP) 2017 des SEB schließt mit
Erträgen von |
18.933.766 € |
Aufwendungen von |
14.177.203 € |
ab.
Im Finanzplan werden
die Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
17.747.685 € |
die Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
10.369.863 € |
der Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit auf |
1.480.000 € |
der Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit auf |
4.765.000 € |
festgesetzt.
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
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