Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2017 des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB), wie er der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).
Sie können nicht – wie der gemeindliche Haushaltsplan – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 Abs. 3 GO NRW zulässt.
Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) enthält alle notwendigen Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen für Investitionen für das Jahr 2017 sowie einen Ausblick auf die Jahre 2018 – 2020.
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Betriebsleiter EBB Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter und Erster Beigeordneter |
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Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
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