Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Betriebsabrechnungen zur Kenntnis. Der Rat
beschließt, die dargestellten Unter- bzw. Überdeckungen bis zum
Kalkulationszeitraum 2019 in die entsprechenden Kalkulationen vorzutragen.
Sachdarstellung:
Gemäß
den Vorschriften des § 6 KAG sind Kostenüberdeckungen (Gewinne) am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.
Kostenunterdeckungen (Verluste) sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen
werden.
Gewinne
bzw. Verluste wurden unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen ermittelt.
1. Abfallbeseitigung
Die Betriebsabrechnung 2015 für den Bereich
Müllabfuhr schließt wie folgt ab:
Gebührenart |
Über-/Unterdeckung |
Kostendeckung |
|
Restmüll |
+ |
39.388,11 € |
100,97 % |
Biomüll |
+ |
38.195,46 € |
107,66 % |
2. Straßenreinigung /
Winterdienst
Die Betriebsabrechnung 2015 für den Bereich
Straßenreinigung/Winterdienst schließt wie folgt ab:
Gebührenart |
Über-/Unterdeckung |
Kostendeckung |
|
Straßenreinigung |
- |
18.107,85 € |
93,30 % |
Winterdienst |
+ |
109.581,31 € |
196,76 % |
Dieser
Vorlage sind folgende Betriebsabrechnungen beigefügt:
Anlage
1 – Abfallbeseitigung 2015
Anlage
2 – Straßenreinigung/Winterdienst 2015
Abweichungen
zwischen Kalkulation und Abrechnung sind den einzelnen Erläuterungsberichten
zu entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Betriebsleiter EBB Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter und Erster Beigeordneter |
|
Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
|