Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung / Umwelt, Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die in der Sitzung vorgestellte Dokumentation zur „Ermittlung möglicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Bergkamen“ zur Beratung an die Fraktionen im Rat der Stadt Bergkamen weiterzuleiten. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt in der ersten Ratssitzung im Jahr 2017.
Sachdarstellung:
Für das Stadtgebiet Bergkamen wurde in der Vergangenheit bereits
mehrfach untersucht, ob eine Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergieanlagen
möglich ist. Das erste Gutachten, in dem die Möglichkeiten zur Ausweisung von
Vorrangflächen für Windkraftanlagen in Bergkamen untersucht wurden, stammt aus
dem Jahr 1997 (Weil-Winterkamp-Knopp Partnerschaft für Umweltplanung (1997):
Windenergienutzung in Bergkamen. Warendorf). Im Jahr 2000 wurde aufbauend auf
dieser Untersuchung im Flächennutzungsplan ein Vorranggebiet im Bereich der
Bergehalde Großes Holz ausgewiesen; die Ausweisung musste nach einem
entsprechenden Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 2004 wieder
aufgehoben werden.
Im Jahr 2013 wurde erneut ein Gutachten für die Ausweisung von Vorrangflächen
erstellt (brandenfels landscape + environment (2013): Ermittlung von
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Bergkamen. Münster). Die für die
Prüfung angewandten Kriterien stammten aus dem Windenergie-Erlass 2011. Im
Ergebnis wurden drei Bereiche im Stadtgebiet identifiziert, die als mögliche
Vorrangzonen entwickelt werden könnten (Erweiterungsfläche von Bayer Healthcare
(wird lt. Aussage Bayer Healthcare nicht für Windenergieanlagen zur Verfügung
gestellt) sowie zwei Flächen westlich der Autobahn A 1); unter Vorbehalt
wird auch die Bergehalde Großes Holz als mögliche Vorrangfläche genannt.
Die Ergebnisse des Gutachtens von 2013 haben bislang zu keinen weiteren
Schritten hinsichtlich einer Ausweisung von Vorrangzonen geführt. Grund hierfür
ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des
Oberverwaltungsgerichts NRW. Beide relativierten den bisherigen Umgang mit
Tabukriterien und erhöhten deren Abwägungserfordernisse. Eine strikte Trennung
harter und weicher Tabukriterien sowie die Dokumentation der Ermittlung und
Abwägung dieser Kriterien sind seitdem notwendig. Dieses ist dem Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung im Oktober 2013 zur
Kenntnis gegeben worden (mündlicher Bericht; Drucksache 10/1300).
Der als Konsequenz aus der Rechtsprechung erforderliche neue
Windenergie-Erlass des Landes NRW ist erst Ende 2015 erschienen. Seine Inhalte
sowie aktuelle landesplanerische und weitere rechtliche Vorgaben haben eine
erneute Bearbeitung des Gesamtthemas erforderlich gemacht.
Aufgrund des hohen Abwägungserfordernisses bei der Festlegung von harten
und weichen Tabukriterien ist seitens der Verwaltung entschieden worden, kein
weiteres externes Gutachten zur Ermittlung möglicher Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen zu vergeben. Stattdessen ist nunmehr verwaltungsintern das
Stadtgebiet in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung sowie den Windenergie-Erlass
und deren definitorische Vorgaben zu harten und weichen Tabukriterien auf mögliche potenzielle Flächen zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen hin untersucht worden.
Ziel der Untersuchung ist – wie in den
bisherigen Gutachten zu dem Thema – die Identifizierung von Flächen im
Außenbereich, die aufgrund der vorhandenen Windhöffigkeit, ihres Abstandes zu
Schutzgütern und der Flächengröße geeignet sind, als Konzentrationsflächen für
Windkraftanlagen innerhalb des Flächennutzungsplans ausgewiesen zu werden oder
mindestens als Standort für den Bau einzelner Windkraftanlagen zu dienen. Die Untersuchung
beschäftigt sich explizit auch mit vertikalen Windenergieanlagen und der
Thematik von Windkraftanlagen auf Haldenstandorten.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in
der Ausschusssitzung vorgestellt, das Gutachten selbst wird nach der Sitzung
den Ausschussmitgliedern und sachkundigen Bürgern zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der Bedeutung des Themas sollen die
Fachausschüsse die Untersuchungsergebnisse in den Dezembersitzungen 2016
zunächst nur zur Kenntnis nehmen. Es besteht somit für alle politischen
Entscheidungsträger genügend Zeit, die fraktionsinternen Beratungen bis zur
abschließenden Beschlussfassung im Februar 2017 durch den Rat zu führen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
Sachbearbeiter Busch |