Betreff
Kooperationsvereinbarung Jugendberufsagentur
Vorlage
11/0744
Aktenzeichen
kor-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, eine Kooperationsvereinbarung zur Gründung einer Jugendberufsagentur (JBA) mit der Agentur für Arbeit Hamm und dem Jobcenter Kreis Unna abzuschließen, die vorhandenen Strukturen zu optimieren, die Jugendberufshilfe als Aufgabe wahrzunehmen und den zu betreuenden Personenkreis generell auf unter 25-Jährige auszuweiten.

Sachdarstellung:

 

Am 21.11.2014 haben der Landrat und die Bürgermeister im Kreis Unna mit dem Jobcenter Kreis Unna, der Agentur für Arbeit Hamm und weiteren relevanten Arbeitsmarktakteuren mit einer gemeinsamen Absichtserklärung  das Ziel formuliert, die Jugendarbeitslosigkeit im Kreis Unna bis zum Jahr 2020 zu halbieren (s. Anlage 1).

 

Die flächendeckende Bildung von Jugendberufsagenturen (JBA) kann dabei ein wirksames Element zur Zielerreichung sein; für Bergkamen wäre dies ein Meilenstein in der Bewältigung der seit vielen Jahren verfestigten Struktur der (Jugend-)Arbeitslosigkeit.

 

(Jugend-)Arbeitslosigkeit ist häufig Resultat brüchiger Bildungsbiografien. Bergkamen verfügt in der Folge des Strukturwandels im östlichen Ruhrgebiet zudem über einen Mangel an ausreichenden und geeigneten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.

 

Um frühzeitig die multiplen Problemlagen der unter 25-Jährigen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu verbessern und abzustimmen, bedarf es der geregelten Kooperation zwischen allen Akteuren der Jugendberufshilfe. Dies ist zz. aufgrund der unterschiedlichen Rechtskreise und Zuständigkeiten als auch unter datenschutzrechtlichen Bedingungen nur eingeschränkt möglich. Hinzu kommt, dass Jugendliche wechselnde Ansprechpartner in verschiedenen Institutionen haben. Dies führt nicht selten dazu, dass sich junge Menschen in den Systemen verlaufen oder sich enttäuscht abwenden (wollen), weil ihrer Wahrnehmung nach jede Institution etwas anderes vorgibt oder von ihnen fordert.

 

Bei der Stadt  Bergkamen gibt es neben den Angeboten der Arbeitsagentur und des Jobcenters bereits seit vielen Jahren in Ansätzen die Struktur einer Jugendberufshilfe.

 

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes leitet Jugendberufshilfemaßnahmen nach entsprechender Antragstellung der Eltern im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (HzE) nach §§ 27 ff. SGB VIII ein. Dies können bspw. Schulersatzmaßnahmen, Erziehungsbeistandschaften (Ziel: Wiedereingliederung in den Schulbesuch, Erlangung der Ausbildungsfähigkeit, Erhalt der Ausbildung…), Hilfen durch das betreute Jugendwohnen (Ziel: Erlangung eines Schul- oder Ausbildungsabschlusses) oder auch Hilfen nach § 13 SGB VIII sein. Hiernach sind jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration von jungen Menschen fördern .

 

Die Streetwork und die Jugendzentren leisten Jugendberufshilfe durch die Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen, die gemeinsame Suche nach Ausbildungs-, Praktikums- oder Schulplätzen, die Vermittlung in Maßnahmen zur beruflichen Orientierung oder Vorbereitung, die Vermittlung in ausbildungsbegleitende Hilfen oder auch in der Vorbereitung von Jugendlichen auf Einstellungstest und Bewerbertrainings.

 

Der „Runde Tisch Schulverweigerung“ (RuTiSch) wendet sich an schulmüde Jugendliche aus allen weiterführenden Schulen. Hier sollen schulverweigernde Jugendliche ab Klasse 5 und ihre Eltern frühzeitig und zu Beginn der Schulverweigerung durch unterschiedliche Ansprache der Schulen, des Bezirks- sowie des Wach- und Wechseldienstes der Polizeiwache Bergkamen, der Jugendzentren, der Streetwork, der Jugendgerichtshilfe und des ASD des Jugendamtes erreicht und aufgefangen werden. So soll präventiv ein Scheitern der Bildungsbiografie verhindert werden.

 

Der „Runde Tisch Jugend und Beruf“ wendet sich an Schülerinnen und Schüler der Willy-Brandt-Gesamtschule, die dem Jobcenter Bergkamen, dem ASD oder der Jugendarbeit des Jugendamtes Bergkamen bekannt sind. Hier wird gemeinsam mit der Schulleitung, der Schulsozialarbeit und verschieden Diensten des Jobcenters nach Einzelfalllösungen gesucht.

 

„Komm auf Tour“ ist ein gemeinsames Angebot zur beruflichen Orientierung der Bundesagentur für Arbeit Hamm, dem Jobcenter im Kreis Unna, des Schul- und Jugendamtes der Stadt Bergkamen, der weiterführenden Schulen und einzelner Träger der beruflichen Aus- und Fortbildung. Hierbei wird im Rahmen einer Aktionswoche Schülerinnen und Schülern der Klasse 7 ein Angebot zur Potentialanalyse in verschieden Berufsfeldern gemacht. Begleitet wird dies durch Informationsangebote für Eltern.

 

Viele präventive und begleitende Maßnahmen bestehen somit bereits. Sie werden jedoch inhaltlich, räumlich und nach Rechtskreisen getrennt vorgehalten.

 

Durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Bergkamen, der Agentur für Arbeit Hamm und dem Jobcenter im Kreis Unna kann diese Arbeit optimiert werden (s. Anlage 2).

 

 

Ein Arbeitspapier, welches die Arbeitsagentur Hamm, das Jobcenter im Kreis Unna in Abstimmung mit dem Kreis Unna und der Kreisstadt Unna erarbeitet hat, beschreibt die Zielsetzung der Kooperationsvereinbarung wie folgt:

 

(…) Ausgangspunkt der rechtskreisübergreifenden Kooperation ist, dass Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern SGB II, SGB III und SGB VIII, die von einer Familie in Anspruch genommen werden können, i. d. R. parallel und wenig abgestimmt erbracht werden.

 

Zielgedanke der rechtskreisübergreifenden Kooperation ist die optimale Unterstützung bedürftiger Kinder, Jugendlicher und ihrer Familie. Hierdurch entsteht auch ein Mehrwert für die beteiligten Institutionen. Die jeweiligen Zuständigkeiten bleiben gewahrt, allerdings im Sinne der gemeinsamen Verantwortung in der Unterstützung der Hilfebedürftigen. Nicht zuletzt im Rahmen des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen!“ wurde der diesbezügliche Handlungsbedarf verdeutlicht. Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern SGB II, SGB III und SGB VIII, die von einer Familie in Anspruch genommen werden können, gilt es mit allen Beteiligten zu koordinieren. Insbesondere im Übergang Schule-Beruf soll die Leitidee der „Jugendberufsagentur“ im Zusammenwirken mit „KAoA“ (Kein Abschluss ohne Anschluss) für die beteiligten Akteure der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit strukturgebend sein.

 

Gemeinsames Ziel ist, tragfähige Problemlösungen auf der Basis einer gemeinsamen Hilfeplanung bzw. Fallarbeit für die Kinder, Jugendlichen und Familien zu finden und damit gleichzeitig die Qualität der Betreuung und Unterstützung zu verbessern. Die gesellschaftliche Teilhabe, schulisch-berufliche Qualifikation, sowie die berufliche Integration und die hierfür erforderliche Persönlichkeitsentwicklung stehen dabei im Vordergrund. Elementarer Rahmen der Zusammenarbeit ist die gemeinsam erarbeitete Strategie für Kinder, Jugendliche und Familien, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und/oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Dieses gilt es auch aus dem Blickwinkel der Betroffenen kooperativ zu gestalten und durch passgenaue, abgestimmte Leistungserbringung die Wirksamkeit der Hilfe zu steigern, so dass es zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebens- und Teilhabechancen der Familien kommt. (…)

 

Innerhalb der Stadtverwaltung Bergkamen waren in Sachen Jugendberufshilfe im Wesentlichen das Jugendamt (Allgemeiner sozialer Dienst in der Einzel- und Familienberatung und die Jugendarbeit) involviert, ohne dass es hier eine tatsächliche Aufgabenbeschreibung gegeben hat; einige Maßnahmen hat organisatorisch das Schulverwaltungsamt begleitet und anlassbezogen ist die kommunale Wirtschaftsförderung einbezogen. Ebenso gibt es in Einzelfällen eine Unterstützung durch die Zentralen Dienste – im Ergebnis sind hier bereits viele aktiv.

 

Mit der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bergkamen wird die Verwaltung beauftragt eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen, die vorhandenen Strukturen in diesem Sinne zu optimieren, die Jugendberufshilfe als Aufgabe wahrzunehmen und den zu betreuenden Personenkreis generell auf U25 auszuweiten.

 

Organisatorisch ist die Jugendberufshilfe dem Jugendamt und damit auch dem Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen zuzuordnen, welcher die inhaltliche Arbeit entsprechend begleitet.

 

Die Anzahl der durch den ASD zu Betreuenden wird sich vermutlich erhöhen, wobei dazu heute keine Prognose abgegeben werden kann. 

 

Zum Stichtag 30.09.2017 ist die Arbeit der JBA und der daraus resultierende Aufwand im Jugendamt zu evaluieren.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Kortendiek