Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die 18. Änderungssatzung vom ……… zur
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991, die der
Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die 18. Änderungssatzung vom ……… zur
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991, die der
Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung
- Betriebsabrechnungen 2012 - 2015
Gemäß den Änderungen
der Bestimmungen des § 6 KAG mit Wirkung vom 21.12.2011 sind Gewinne innerhalb
von maximal vier Jahren Gebühren mindernd einzusetzen; Unterdeckungen sollen
innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
In der Kalkulation der Gebühren für 2015 wurden die Gebühren mit einem 100 %-
igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Den Kosten werden die Erträge
gegenübergestellt. Für das Jahr 2015 wurde lt. Betriebsabrechnung folgendes
Ergebnis erzielt:
2015
Erwerbsgebühren: Gewinn 6.058,00 €
Bestattungsgebühren: Gewinn 15.765,00 €
Verwaltungsgebühren: Gewinn 1.354,00 €
Die Gewinne werden in den Kalkulationen 2018 und 2019 zur Anrechnung gebracht.
2014
Erwerbsgebühren: Unterdeckung -
20.645,00 €
Bestattungsgebühren: Gewinn 5.392,00 €
Verwaltungsgebühren: Unterdeckung
- 84,00 €
Der Verlust bei den Erwerbsgebühren wird in der Kalkulation 2018 zur Anrechnung
gebracht. Der Gewinn bei den Bestattungsgebühren und der Verlust bei den
Verwaltungsgebühren sind in der Kalkulation 2017 zur Anrechnung gebracht
worden.
2013
Erwerbsgebühren: Unterdeckung -21.642,00 €
Bestattungsgebühren: Unterdeckung -1.021,00 €
Verwaltungsgebühren: Gewinn 3.131,00 €
Die Verluste und
der Gewinn sind in der Kalkulation 2017 zur Anrechnung gebracht worden.
2012
Erwerbsgebühren: Unterdeckung - 12.630,00 €
Bestattungsgebühren: Unterdeckung -313,00 €
Verwaltungsgebühren: Gewinn 414,00 €
Die Verluste und
der Gewinn sind in der Kalkulation 2016 zur Anrechnung gebracht worden.
- Gesamtergebnis der Gebührenkalkulation für 2017
In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung wurden die voraussichtlichen Kosten für das Jahr 2017 für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100%-iger Kostendeckung zugrunde gelegt. Die voraussichtlichen Kosten wurden aus der Betriebsabrechnung 2015 und bisherigen Fallzahlen 2016 ermittelt.
Weiterhin erfolgte eine Senkung der kalkulatorischen Zinsen von 5 % auf 4,5 %. Siehe hierzu Punkt 3.4 „Kalkulatorische Kosten“.
Bei
den Erwerbsgebühren ergeben sich Erhöhungen von 2 bis 3 %, bei den
Bestattungsgebühren eine Gebührensenkung von 2 bis 4 %. Nachfolgend eine
Aufstellung der Gesamterhöhung der Friedhofsgebühren.
Die
Friedhofsgebühren setzen sich zusammen aus Erwerbsgebühren,
Bestattungsgebühren, Verwaltungsgebühren und Pflegekosten.
Friedhofsgebühren
insgesamt |
|
||
|
|
|
|
Bestattungsart |
Erwerbsgeb.+Bestattungsgeb.
+Pflegekosten je Grabstelle |
Erhöhung |
|
|
2016 |
2017 |
in % |
Reihengrab |
1.615,00 € |
1.630,00 € |
+ 0,92 |
Reihengrab im
Rasenfeld |
1.855,00 € |
1.865,00 € |
+ 0,53 |
Urnenreihengrab |
715,00 € |
725,00 € |
+ 1,39 |
Urnenreihengrab
im Rasenfeld |
695,00 € |
705,00 € |
+ 1,43 |
Urnenreihengrab
im Rosenquartier |
790,00 € |
800,00 € |
+ 1,26 |
Wahlgrab |
2.480,00 € |
2.510,00 € |
+ 1,20 |
Wahlgrab im
Rasenfeld |
2.645,00 € |
2.670,00 € |
+ 0,94 |
Urnenwahlgrab |
1.370,00 € |
1.405,00 € |
+ 2,55 |
Urnenwahlgrab im
Rasenfeld |
1.275,00 € |
1.300,00 € |
+ 1,96 |
Urnenwahlgrab im
Rosenquartier |
1.445,00 € |
1.480,00 € |
+ 2,42 |
Urnenreihengrab
im Baumgrabfeld |
815,00 € |
825,00 € |
+ 1,22 |
Urnenwahlgrab im
Baumgrabfeld |
1.325,00 € |
1.350,00 € |
+ 1,88 |
Urnenreihengrab
Urnennische (ab 7/2017) |
-- |
850,00 € |
-- |
Urnenwahlgrab
Urnennische (ab 7/2017) |
-- |
1.615,00 € |
-- |
Diese verändern sich im Einzelnen wie folgt:
Erwerbsgebühren
Bestattungsart
|
Erwerbsgebühren Gebührentarif 2016 |
Erwerbsgebühren Kalkulation 2017 |
Erhöhung |
Wahlgrab |
1.635,00
€ |
1.680,00
€ |
2,75 % |
Wahlgrab im Rasenfeld |
1.490,00
€ |
1.530,00
€ |
2,68 % |
Reihengrab |
975,00 € |
1.005,00
€ |
3,07 % |
Urnenwahlgrab |
1.240,00
€ |
1.280,00
€ |
3,22 % |
Urnenreihengrab |
585,00 € |
600,00 € |
2,56 % |
Urnenwahlgrab im Rasenf. |
1.095,00 € |
1.125,00
€ |
2,73 % |
Kindergrab |
735,00 € |
755,00 € |
2,72 % |
Reihenrasen und anonym |
905,00 € |
930,00 € |
2,76 % |
Urnenrasen und anonym |
515,00 € |
530,00 € |
2,91 % |
Streufeld |
290,00 € |
300,00 € |
3,44 % |
Kindergrab im Rasenfeld |
660,00 € |
680,00 € |
3,03 % |
Schmetterlingsfeld |
355,00 € |
365,00 € |
2,81 % |
Urnenfamiliengrab |
1.390,00 € |
1.430,00
€ |
2,87 % |
Urnenreihengrab Rosenquartier |
585,00 € |
600,00 € |
3,44 % |
Urnenwahlgrab Rosenquartier |
1.240,00 € |
1.280,00
€ |
3,22 % |
Urnenreihengrab Baumgrabfeld |
585,00 € |
600,00 € |
3,44 % |
Urnenwahlgrab Baumgrabfeld |
1.095,00 € |
1.125,00
€ |
2,73 % |
Urnenreihengrab Urnenwand |
-- € |
625,00 € |
-- |
Urnenwahlgrab Urnenwand |
-- € |
1.390,00
€ |
-- |
Die Verwaltung
schlägt vor, die Erwerbsgebühren in der kalkulierten Höhe festzusetzen und die
Friedhofsgebührensatzung entsprechend anzupassen (vgl. Anlage 1).
Bestattungsgebühren
Bestattungsart
|
Bestattungsgebühren Gebührentarif 2016 |
Bestattungsgebühren Kalkulation 2017 |
Senkung in %
|
Wahlgrab |
845,00 € |
830,00 € |
-1,81 % |
Reihengrab |
640,00 € |
625,00 € |
- 2,40 % |
Urnengrab |
130,00 € |
125,00 € |
-4,00 % |
Kindergrab |
280,00 € |
275,00 € |
-1,81 % |
Urnenbaumgrab |
180,00 € |
175,00 € |
- 2,85 % |
Schmetterlingsfeld |
130,00 € |
125,00 € |
-4,00 % |
Urnennische |
-- € |
100,00 € |
-- |
Urnennische nach |
-- € |
125,00 € |
-- |
Ablauf d. Ruhezeit |
|
|
|
Die Verwaltung schlägt vor, die
Bestattungsgebühren in der kalkulierten Höhe zu senken, die Bestattungsgebühren
für die Urnennischen in der kalkulierten Höhe festzusetzen und die
Friedhofsgebührensatzung entsprechend anzupassen (vgl. Anlage 1).
Gebühren
für die Pflege einer Grabstelle im Rasenquartier, im Rosenquartier sowie
der
anonymen Gräber
Zur Festsetzung der Gebühr für die Pflegekosten der anonymen Gräber und
der Gräber im Rasenfeld wird ein Pflegekostenbetrag in Höhe von 3,32 € je qm
Grabfläche/Jahr angesetzt. Diese beinhalten die Kosten für das Säubern des
Gedenkplatzes, das Abstechen der Grasnarbe um die Grabplatten und das Abfegen
der Grabplatten nach dem Rasenschnitt. Für die Pflegkosten im Quartier 32
(Rosenquartier) wurde ein Pflegekostenbeitrag in Höhe von 5,00 € je qm
Grabfläche/Jahr veranschlagt.
Pflegekosten Gebührentarif 2016 Gebührentarif 2017
Rasenreihengräber/anonyme
Reihengräber (für 30 Jahre) 310,00 € 310,00 €
Rasenurnenreihengräber/
anonyme Urnenreihengräber 50,00 €
50,00 €
(für 20 Jahre)
Urnenreihen-/Urnenwahlgräber 75,00 €
75,00 €
im Rosenquartier
Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt,
gegenüber den kirchlichen Friedhöfen in Bergkamen konkurrenzfähig zu bleiben.
Die Anlage des Rosenquartiers und die Errichtung von Urnenbaumgräbern unter
einer großen Eiche haben weitere Bestattungsformen geschaffen. Diese werden von
den Angehörigen Verstorbener gut angenommen.
Die Baumgräber um die Eiche im Quartier 7 sind bereits voll belegt, sodass seit
Oktober 2015 weitere Eichen für Baumbestattungen ausgewählt wurden. Seit 2016
ist auch die Beisetzung in Urnenwahlgräbern im Baumgrabfeld möglich.
Ebenso wurde das bereits ausgebaute Quartier
30 wieder aktiviert und hergerichtet um dort Bestattungen in Erdwahlgräbern
anzubieten. In einem Teil dieses Quartieres erfolgen seit 2016 ebenso
Bestattungen als Erdreihengrab im Rasenfeld.
Im Quartier 1 wird bis Ende Juni 2017 eine Urnenwand mit 48 Urnennischen
errichtet.
3. Aufstellung der
gebührenrelevanten Kosten
Maßstab für die Berechnung der Friedhofsgebühren sind die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten. Nachfolgend
sind daher zunächst die gebührenrelevanten Kosten im Einzelnen dargestellt
(vgl. dazu auch Anlage 2).
3.1 Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für
die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.
3.2
Personalkosten 90.359,00
€
Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt,
die für die Friedhöfe ganz oder teilweise tätig sind. Diese Personalkosten
werden prozentual nach Tätigkeit für den Bereich Friedhöfe aufgeteilt.
Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für
geringfügig Beschäftigte, die auf dem Parkfriedhof einen Schließ- und
Wachdienst durchführen. Dieser Anteil wird zu 100 % dem Parkfriedhof
angerechnet.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres
2017 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen.
3.3 Sachkosten
3.3.1 Unterhaltung
der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.000,00 €
Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Anlagen (z. B.
Wasserstellen) wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die
Verteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
3.3.2 Unterhaltung
der sonstigen unbebauten Grundstücke 85.000,00
€
Dieses Konto beinhaltet Kosten für die Unterhaltung und Ersatzbeschaffung sowie
Bergschadensbeseitigung der Friedhofsanlagen.
Auf die Erwerbsgebühren werden 79.500,00 € umgelegt; den Kriegsgräbern werden
5.500,00 € zugeordnet.
3.3.3 Erstattungen für Aufwendungen 50.000,00
€
Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung
von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB, ebenso die
Personalkosten der Müllabfuhr. Als Aufwand für das Jahr 2016 wurden folgende
Positionen und Kosten kalkuliert:
Deponierung 14.000,00
€
Personalkosten BBH 26.000,00
€
Reinigungskosten/Kehrmaschine EBB 10.000,00
€
3.3.4 Bewirtschaftung der Grundstücke
11.000,00 €
Hierunter sind die
Kosten für Strom, Wasser, Grundbesitzabgaben, Reinigungsmittel und Versicherungen
für die Friedhofsanlagen sowie die Reinigungskosten des Sozialtraktes
zusammengefasst.
3.3.5 Sonstige Personal- und
Versorgungsauszahlungen
750,00 €
Hierbei
handelt es sich um Kosten für besondere Arbeitsbekleidung der
Friedhofsgärtner/innen.
3.3.6 Mieten und Pachten
10.600,00 €
Nach dem Verkauf der Gebäude am
Parkfriedhof ist für die Beschäftigten, die auf dem Parkfriedhof arbeiten, der
Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die erwarteten Kosten beinhalten die
Kaltmiete sowie Betriebskosten.
3.3.7 Geschäftsaufwendungen 310,00 €
Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen,
die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.
3.3.8 Übrige
sonstige Aufwendungen 250,00
€
Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge beglichen.
3.3.9 Aufwendungen
BBH 295.272,00
€
Der
Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der Bestattungsgebühr bzw.
Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.
Für die zu erwartenden Bestattungen werden insgesamt 664 Std. bei einem
Stundensatz von 48,00 € (ab 01.01.2017 Erhöhung von 45,00 € auf 48,00 €)
berücksichtigt.
Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std.
ausgegangen.
Für Einebnungen werden 500 Stunden berücksichtigt.
Die
Pflegeleistungen (einschl. Verkehrssicherheit, Totholzentfernung usw.) sind
zunächst auf 4.250 Std. beschränkt.
An Fahrzeugkosten
werden voraussichtlich 45.000,00 € entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der
zu leistenden Arbeitsstunden.
3.3.10 Interne Leistungsbeziehung 6.903,00
€
Verwaltungskostenbeitrag
Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die
Kosten zu begleichen, die in den
Fachämtern für die Beschäftigung mit den
Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom
etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln.
3.4 Kalkulatorische
Kosten
- |
Abschreibungen |
17.519,00 € |
- |
Zinsen |
77.241,00
€ |
Basis für die
Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert.
Nach § 6 Absatz 2
Satz 3 KAG NRW soll über die Gebührenkalkulation eine angemessene Verzinsung
des eingesetzten Kapital erwirtschaftet werden.
Als angemessene Verzinsung wird der entgehende Zinsgewinn für an Dritte
ausgeliehenes Kapital definiert.
Der kalkulatorische Zinssatz wird ab 2017 von 5 % auf 4,5 % gesenkt.
3.5 Ermittlung der Kostenstellenumlage
Verwaltung 83.860,00 €
Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung
durchschnittlich zu bearbeitenden Fallzahlen.
Die Kostenstellenumlage verteilt Kosten unabhängig von einer konkreten
Leistungsinanspruchnahme anhand von Verrechnungsgrößen.
Die Kostenstellenumlage wird ermittelt aus den durchschnittlichen Fallzahlen
der Hauptkostenstellen der vergangenen Jahre. Aus diesen Fallzahlen und der
entsprechenden Äquivalenzziffer, die einmalig ermittelt wurde, wir eine
Rechnungseinheit für die Hauptkostenstellen Erwerb, Bestattung, Kriegsgräber
und Verwaltung gebildet.
Die Verwaltungskosten werden durch die Gesamtfallzahlen dividiert und ein
Rechnungsbetrag wird ermittelt. Dieser wird mit der ermittelten
Rechnungseinheit je Hauptkostenstelle multipliziert.
3.6 Öffentlicher Anteil Parkfriedhof 30% 114.420,00
€
Öffentlicher Anteil Außenfriedhöfe 90%
135.983,00 €
Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2013 wurde der öffentliche Anteil der
Kostendeckung für den Parkfriedhof auf
30 % reduziert. Von den in der Kalkulation getrennt zugeordneten Kosten für die
Außenfriedhöfe wird ein öffentlicher Anteil von 90% berechnet.
3.7 Gewinn-/Verlustvortrag
Wie bereits erwähnt sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen gebührenmindernd
einzusetzen. Verluste aus Betriebsabrechnungen können gebührenerhöhend
eingesetzt werden.
Die Gewinn- bzw. Verlustvorträge aus dem Jahre 2013 wurden zu 100 % in die Kalkulation
2017 eingerechnet.
Aus dem Jahr 2014 werden die Gewinne bei den Bestattungs- und
Verwaltungsgebühren zu 100 % in die Kalkulation 2017 eingerechnet.
3.8 Kriegsgräber
Kosten: 29.819,00
€
Für
die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen vom
Land NRW einen Zuschuss in Höhe von 9.022,00 €. Der Differenzbetrag von
20.830,00 € wird durch den öffentlichen Anteil der Stadt beglichen, da die
Pflege der Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt. Sie wird daher auch
nicht bei der Berechnung der Friedhofsgebühren berücksichtigt.
4. Gebührenkalkulation
Nachdem im vorhergehenden Kapitel die im Jahre 2017 voraussichtlich
entstehenden Kosten dargestellt wurden, wird nachfolgend nun die daraus
resultierende Gebührenkalkulation abgebildet (vgl. dazu auch Anlage 2).
4.1 Erwerbsgebühren
Kosten: 303.731,00
€
Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern.
Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird unter
Berücksichtigung der Entwicklung der vergangenen Jahre von Erfahrungswerten ausgegangen
(siehe Anlage 3 zu dieser Vorlage).
Die Kalkulation 2017 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden
(100,06 %) Gebühren:
|
Anzahl Erwerbe |
Kalkulation 2017 gerundet |
Summe
Gebühren |
Wahlgrab |
55 |
1.680,00
€ |
92.400,00
€ |
Wahlgrab im Rasen |
6 |
1.530,00
€ |
9.180,00
€ |
Reihengrab |
10 |
1005,00
€ |
10.050,00
€ |
Urnenwahlgrab |
40 |
1.280,00
€ |
51.200,00
€ |
Urnenreihengrab, Urnenbaumgrab |
35 |
600,00 € |
21.000,00
€ |
Urnenwahlgrab im Rasen |
15 |
1.125,00 € |
16.875,00 € |
Kindergrab |
1 |
755,00 € |
755,00 € |
Reihenrasen und anonym |
10 |
930,00 € |
9.300,00
€ |
Urnenrasen und anonym |
70 |
530,00 € |
37.100,00
€ |
Streufeld |
15 |
300,00 € |
4.500,00
€ |
Kindergrab im Rasenfeld |
1 |
680,00 € |
680,00 € |
Schmetterlingsfeld |
2 |
365,00 € |
730,00 € |
Urnenfamiliengrab |
1 |
1.430,00
€ |
1.430,00
€ |
Urnenreihengrab im Rosenquartier |
15 |
600,00 € |
9.000,00
€ |
Urnenwahlgrab im Rosenquartier |
10 |
1.280,00
€ |
12.800,00
€ |
Urnenwahlgrab im Baumgrabfeld |
6 |
1.125,00
€ |
6.750,00
€ |
Urnenreihengrab Urnennische |
10 |
625,00 € |
6.250,00
€ |
Urnenwahlgrab Urnennische |
10 |
1.390,00
€ |
13.900,00
€ |
Summe
Gebühren |
|
|
303.900,00 € |
4.2 Bestattungsgebühren
Kosten: 69.041,00
€
Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im Reihengrab
6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im Baumgrab 1,75
Std., im Schmetterlingsfeld 1,25 Std und bei der Urnennische 1,00 Std.
Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu
berücksichtigen, werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand entsprechen.
Die Kalkulation ergibt auf- bzw. abgerundet folgende kostendeckende Gebühren:
|
Anzahl
Bestattungen |
Kalkulation
2017 gerundet |
Summe
Gebühren |
Wahlgrab |
35 |
830,00
€ |
29.050,00 € |
Reihengrab |
20 |
625,00
€ |
12.500,00 € |
Urnengrab |
145 |
125,00
€ |
18.125,00 € |
Kindergrab |
1 |
275,00
€ |
275,00 € |
Baumgrab |
25 |
175,00
€ |
4.375,00 € |
Schmetterlingsfeld |
2 |
125,00 € |
250,00 € |
Urnennische |
20 |
100,00
€ |
2.000,00 € |
Urnennische n. Abl. Ruhezeit |
20 |
125,00 € |
2.500,00 € |
Summe
Gebühren |
|
|
69.075,00
€ |
4.3 Gebühren für sonstige
Verwaltungsleistungen
Kosten: 9.426,00
€
Im Durchschnitt ist jährlich von 160 Fällen von sonstigen Verwaltungsleistungen
auszugehen:
Art der Leistung |
Anzahl |
Äquivalenz-
ziffer |
Rechnungs-einheit |
Betrag |
Ergebnis
nach Kalk. |
Gebühr
2017 |
Grabmäler |
135 |
4 |
540,00 |
16,322 € |
65,29 € |
65,50 € |
Gewerbe |
25 |
1,5 |
37,50 |
16,322 € |
24,48 € |
24,50 € |
|
175 |
|
637,50 |
|
|
|
Summe Gebühren |
|
|
|
|
|
9.455,00 € |
Die Verwaltung schlägt vor, die Erwerbs-, Bestattungs- und
Verwaltungsgebühren in der kalkulierten, gerundeten Höhe zu erhöhen bzw. zu
senken.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Kupfer Gläser |
|