hier: Beschluss einer Neufassung der Friedhofssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der
Friedhofssatzung vom 15.12.2016.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen hat in den letzten Jahren die stetige Optimierung
der Bestattungs- und Kostensituation auf den kommunalen Friedhöfen mit einer
Vielzahl verschiedenster Maßnahmen betrieben.
So wurden im Jahre 2008 vier neue Bestattungsformen beschloss
en.
Im Jahr 2013 wurde das „Rosenquartier“ als neue pflegefreie Variante
eingeführt.
Darüber hinaus soll nun die „Beisetzung in einer Urnennische“ als neue
Bestattungsform in die Satzung aufgenommen werden.
Die Friedhofsverwaltung erhielt in den vergangenen Jahren wiederholt
Anfragen von Bürgern, ob zukünftig auch Urnenbeisetzungen in Urnenwänden
angeboten werden könnten.
Nach Ablauf der Ruhezeiten im Quartier 1 in den Jahren 2010 bis 2013 wurde über
die Neunutzung dieses Quartieres nachgedacht.
Quartiere für Erdbeisetzungen und Erdurnenbeisetzungen sind quantitativ
auskömmlich in bereits ausgebauter Form vorhanden.
Aufgrund der Nähe zum Haupt- und Nebeneingang, der jetzigen Form des
Quartieres und der stetigen Nachfrage ist die Erstellung von Urnenwänden an
dieser Stelle sinnvoll. Weiterhin ist angedacht, in diesem Quartier zusätzlich
Urnenbaumbestattungen anzubieten.
Die Finanzierung ist durch das bestehende Friedhofsbudget gesichert.
Die Erwerbs- und Bestattungsgebühr für Beisetzungen in Urnennischen wurde
kalkuliert. Auf die Vorlage „Friedhöfe; 18. Änderung der Gebührensatzung“ vom
02.11.2016, Drucksache-Nr. 11/0740 wird
verwiesen.
Die hier vorliegende Neufassung der Friedhofssatzung umfasst nach umfangreicher
rechtlicher Prüfung auch die Einführung dieser zusätzlichen Bestattungsform.
Nach einer Novellierung des Bestattungsgesetzes NRW im Jahre 2014 wurde
die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW an die neuen gesetzlichen
Gegebenheiten angepasst. Diese Mustersatzung mit Stand Oktober 2015 ist
Grundlage für die nachfolgenden Änderungen und Anpassungen in der
Friedhofssatzung der Stadt Bergkamen.
Aufgrund dieser Anpassungen und der neuen Bestattungsform ist der Beschluss
einer Neufassung der Friedhofssatzung erforderlich.
Als Anlage 1 ist die Neufassung der Friedhofssatzung angefügt.
In der Anlage 2 sind alle Änderungen und Neuerungen „fett“ und Streichungen
„durchgestrichen“ markiert.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Kupfer |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |