Betreff
Friedhöfe;
hier: Beschluss einer Neufassung der Friedhofssatzung
Vorlage
11/0739
Aktenzeichen
67.3 ku-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung vom 15.12.2016.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat in den letzten Jahren die stetige Optimierung der Bestattungs- und Kostensituation auf den kommunalen Friedhöfen mit einer Vielzahl verschiedenster Maßnahmen betrieben.

So wurden im Jahre 2008 vier neue Bestattungsformen beschloss

en.
Im Jahr 2013 wurde das „Rosenquartier“ als neue pflegefreie Variante eingeführt.

Darüber hinaus soll nun die „Beisetzung in einer Urnennische“ als neue Bestattungsform in die Satzung aufgenommen werden.

Die Friedhofsverwaltung erhielt in den vergangenen Jahren wiederholt Anfragen von Bürgern, ob zukünftig auch Urnenbeisetzungen in Urnenwänden angeboten werden könnten.
Nach Ablauf der Ruhezeiten im Quartier 1 in den Jahren 2010 bis 2013 wurde über die Neunutzung dieses Quartieres nachgedacht.
Quartiere für Erdbeisetzungen und Erdurnenbeisetzungen sind quantitativ auskömmlich in bereits ausgebauter Form vorhanden.

Aufgrund der Nähe zum Haupt- und Nebeneingang, der jetzigen Form des Quartieres und der stetigen Nachfrage ist die Erstellung von Urnenwänden an dieser Stelle sinnvoll. Weiterhin ist angedacht, in diesem Quartier zusätzlich Urnenbaumbestattungen anzubieten.

Die Finanzierung ist durch das bestehende Friedhofsbudget gesichert.
Die Erwerbs- und Bestattungsgebühr für Beisetzungen in Urnennischen wurde kalkuliert. Auf die Vorlage „Friedhöfe; 18. Änderung der Gebührensatzung“ vom 02.11.2016, Drucksache-Nr. 11/0740 wird verwiesen.
Die hier vorliegende Neufassung der Friedhofssatzung umfasst nach umfangreicher rechtlicher Prüfung auch die Einführung dieser zusätzlichen Bestattungsform.

 

Nach einer Novellierung des Bestattungsgesetzes NRW im Jahre 2014 wurde die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. Diese Mustersatzung mit Stand Oktober 2015 ist Grundlage für die nachfolgenden Änderungen und Anpassungen in der Friedhofssatzung der Stadt Bergkamen.
Aufgrund dieser Anpassungen und der neuen Bestattungsform ist der Beschluss einer Neufassung der Friedhofssatzung erforderlich.

 

Als Anlage 1 ist die Neufassung der Friedhofssatzung angefügt.
In der Anlage 2 sind alle Änderungen und Neuerungen „fett“ und Streichungen „durchgestrichen“ markiert.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Kupfer

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger