Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 11/0725, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Sonderpädagogische Unterstützung
im zieldifferenten „Gemeinsamen Lernen“ an
Bergkamener
Schulen
Orte sonderpädagogischer Förderung:
In der Folge der Neuordnung der
Sonderschullandschaft im Kreis Unna beschloss auch der Rat der Stadt Bergkamen
am 17.09.2016 die Auflösung der Albert-Schweitzer-Förderschule - Förderschule
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale Entwicklung zum
31.07.2016 (Drucksache Nr. 11/0386).
Wie andere Schulen im Kreisgebiet auch,
unterschritt die Einrichtung im Schuljahr 2015/16 die Schülerzahl nach der
Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke
(Mindestgrößen VO) mit nur noch 73 Schüler (SuS) deutlich. Gefordert für den
weiteren Bestand waren mindestens 112 SuS, wenn allein die Sekundarstufe I
besetzt gewesen wäre.
Das vom Kreistag am 22.09.2015 beschlossene
Förderschulkonzept des Kreises Unna sieht ab dem laufenden Schuljahr u. a. vor,
dass die zum Ende des Schuljahres 2015/2016 noch verbleibenden SuS der
Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) ihre Schullaufbahn an einem der Förderzentren
(Nord oder Unna) fortsetzen können. Für den Primarbereich wurde eine in
Trägerschaft des Kreises befindliche Verbundschule mit den Teilstandorten
Fröndenberg und Bergkamen-Rünthe errichtet. Den zum Ende des Schuljahres noch
verbliebenen SuS der Primarstufe (Klassen 1 - 4) wurden Angebote des
gemeinsamen Lernens unterbreitet oder sie können ihre Schullaufbahn an den
Förderzentren fortsetzen. Ebenso konnten die Eltern eine Beschulung ihrer
Kinder im „Gemeinsamen Lernen“ gem. § 20 Schulgesetz NRW (SchulG NRW)
beantragen.
Das Schulamt des Kreises Unna hat in diesem
Zusammenhang im Dezember 2015 im Rahmen einer sog. Regionalkonferenz mit den
Schulträgern 44 SuS, für die solche Anträge hinsichtlich der kommenden 5.
Jahrgänge vorlagen, verteilt (Frh.-v.-Stein-Realschule 8 SuS, Realschule Oberaden
8 SuS, Willy-Brandt-Gesamtschule 17 SuS, Städt. Gymnasium 11 SuS). Ferner hat
in Bergkamen am 02.03.2016 eine einvernehmliche Besprechung zwischen dem
Schulamt des Kreises, dem Schulträger und den Leitungen der örtlichen
weiterführenden Schulen stattgefunden, im Rahmen derer 17 SuS der
Albert-Schweitzer-Schule der Klassen 6 - 9, für welche Anträge auf Beschulung
im „Gemeinsamen Lernen“ vorlagen, verteilt wurden.
Gemäß Gespräch im Schulamt des Kreises im September
2016 stehen für das folgende Schuljahr 2017/2018 aktuell 37 SuS zur Verteilung
auf die 5. Klassen der Bergkamener weiterführenden Schulen an.
Auswirkungen auf den Schulbetrieb:
SuS, die aufgrund einer geistigen
Behinderung oder einer nachhaltigen Lernstörung nicht in der Lage sind, die in
den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen formulierten Ziele zu erreichen,
die also nicht „zielgleich“ unterrichtet werden können, bedürfen sicher eines
erheblich höheren Betreuungsaufwandes durch die Schule als solche, die z. B.
infolge einer körperlichen Einschränkung den Lehrstoff uneingeschränkt („zielgleich“)
aufnehmen können. Zuerst genannte SuS werden dann „zieldifferent“ unterrichtet.
Grundlage für diese „zieldifferente“ Förderung sind individuelle Förderpläne.
Im Zuge der seit Jahren wachsenden Bewegung
der Elternwünsche zum „Gemeinsamen Lernen“ hat die Landesregierung versucht,
den Schulen verschiedene Hilfestellungen zur Seite zu stellen.
Die Zahl der Lehrerstellen, die das Land für
den Unterricht zur Verfügung stellt, richtet sich nach verschiedenen Kriterien,
u. a. der Stundentafel (also dem Umfang des Unterrichts), Klassengrößen und
Wochenpflichtstunden der Lehrkräfte, aus denen sich die Schüler-Lehrer-Relationen
errechnen. Diese sind für die Schulformen und – stufen unterschiedlich. Seit
dem Schuljahr 2014/15 hat sich die Versorgung der Schulen, die Gemeinsames
Lernen praktizieren, verändert. Bei der Ermittlung des Grundstellenbedarfes der
Schulen sollen alle SuS - auch die mit sonderpädagogischem Förderbedarf -
gemeinsam berücksichtigt werden. Für SuS mit den Förderschwerpunkten „Geistige
Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sprache sowie
Sehen“ erfolgt eine zusätzliche Stellenzuweisung nach der Schüler-Lehrer-Relation
des Förderschwerpunktes (z. B. 1 Lehrerstelle pro 6,14 SuS beim
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, gem. § 8 Abs. 1 VO zu § 93 Abs. 2
SchulG NRW). Bei SuS mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen,
Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache (zusammen werden sie als
„Lern- und Entwicklungsstörungen“ bezeichnet), erhalten allgemeine Schulen
zusätzliche Lehrerstellen für sonderpädagogische Förderung aus einem
Stellenbudget, das seit dem Schuljahr 2014/2015 eingerichtet worden ist (so das
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW auf seinem Bildungsportal).
Ferner können nach § 6 Abs.4 und 5 der zuvor
genannten Vorschrift die Klassenbildungswerte in Schulen mit Gemeinsamem Lernen
reduziert werden. „In der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums
und der Gesamtschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 28. Es gilt die
Bandbreite 26 bis 30. Abweichend hiervon beträgt in den Klassen 5 bis 7 der
Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen
des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschritten werden, wenn
rechnerisch pro Parallelklasse mindestens 2 SuS mit festgestelltem
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt
aller Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird.“
Da sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe
meist erst im Verlauf der bis zu drei Jahre dauernden Schuleingangsphase
ermittelt werden, hat das Ministerium für die Grundschulen besondere
Zuweisungskriterien geschaffen. Eltern von Kindern mit bereits festgestelltem
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben grundsätzlich Anspruch
darauf, dass ihnen das Schulamt mindestens eine geeignete Grundschule
vorschlägt, an der Gemeinsames Lernen praktiziert wird (§ 19 Absatz 5 SchulG
NRW).
Grundschulen mit
Gemeinsamem Lernen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen erhalten nach Möglichkeit mindestens eine halbe
Stelle pro Zug (vier Klassen), mindestens aber eine ganze Stelle pro Schule.
Die hiesigen weiterführenden Schulen
verfügen über Sonderpädagogen in unterschiedlicher Anzahl.
Insgesamt besucht zurzeit die in der Folge
aufgezeigte Anzahl von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf die weiterführenden
Schulen in Bergkamen:
SuS
im Gemeinsamen Lernen – Bergkamener weiterführende Schulen
Schule |
Jg. 5 |
Jg. 6 |
Jg. 7 |
Jg. 8 |
Jg. 9 |
Jg. 10 |
Jg. 11-12/13 |
GL ges. |
Schüler-zahl gesamt |
Freiherr-vom-Stein-Realschule |
7 |
5 |
6 |
6 |
10 |
0 |
- |
35 |
464 |
Realschule
Oberaden |
10 |
5 |
14 |
14 |
8 |
0 |
- |
49 |
506 |
Städt.
Gymnasium |
8 |
6 |
4 |
4 |
0 |
1 |
0 |
19 |
969 |
Willy-Brandt-Gesamtsch. |
12 |
16 |
11 |
11 |
11 |
10 |
0 |
80 |
1.172 |
SuS gesamt |
37 |
32 |
39 |
35 |
29 |
11 |
0 |
183 |
3.111 |
Die Grundschulen verfügen über die folgenden
festgestellten, sonderpädagogisch zu fördernden SuS:
SuS
im Gemeinsamen Lernen – Bergkamener Grundschulen
Schule |
Jg. 1 E |
Jg. 2 E |
Jg. 3 |
Jg. 4 |
GL ges. |
Schüler-zahl gesamt |
Schillerschule |
0 |
0 |
1 |
2 |
3 |
275 |
Gerh.-Hauptmann-Sch. |
0 |
0 |
2 |
5 |
7 |
278 |
Pfalzschule |
0 |
0 |
9 |
2 |
11 |
333 |
Overberger
Schule |
0 |
0 |
0 |
1 |
1 |
211 |
Freiherr-v.-Ketteler-Sch. |
0 |
0 |
3 |
1 |
4 |
198 |
Preinschule |
0 |
0 |
3 |
4 |
7 |
180 |
Jahnschule |
1 |
4 |
0 |
9 |
14 |
252 |
SuS gesamt |
1 |
4 |
18 |
24 |
47 |
1.727 |
Die Angaben entstammen der amtlichen
Schulstatistik zum 30.09.2016.
Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen
für schulische Inklusion
Aufgrund des am 09.07.2014 in Kraft
getretenen Gesetzes gewährt das Land NRW den Schulträgern seit dem Schuljahr
2014/2015 einen finanziellen Ausgleich für ihre zusätzlichen Belastungen im
Bereich der schulischen Inklusion.
Die Zuweisungen erfolgen jeweils im Dezember
eines Jahres für das laufende Schuljahr.
Für das Schuljahr 2015/2016 erhielt die
Stadt Bergkamen eine Zuwendung in Höhe von 60.000,00 € für bauliche Maßnahmen
in diesem Zusammenhang, 13.500,00 € für zusätzliche Lernmittel und 14.500,00 €
für sogenanntes „nicht lehrendes Personal“ zu diesem Zweck.
Aus diesen Mitteln werden wie im vergangenen
Jahr an verschiedenen Schulen Baumaßnahmen durchgeführt, um notwendige Lernorte
für den sonderpädagogischen Unterricht zu schaffen (Gruppenräume, Schulgarten
Gymnasium).
Abhängig von der Gesamtschülerzahl werden
den Schulen Beträge für sonderpädagogische Lernmittel zur Verfügung gestellt.
Drei „Freiwillige im sozialen Jahr“,
gestellt durch den DRK-Kreisverband Unna, nehmen im laufenden Schuljahr im
Auftrage des Vereins zur Betreuung von Schulkindern e. V. nach Rücksprache mit
verschieden Schulen dort Betreuungsaufgaben für beeinträchtigte SuS wahr. Die
Freiwilligen sind mit je der Hälfte ihrer Dienstzeit in der
Nachmittagsbetreuung einer Grundschule und dem Schulbetrieb einer weiterführenden
Schule eingesetzt.
Infolge eines entsprechenden Versuches mit
einer solchen Kraft aus dem vergangenen Schuljahr wurde der Bestand auf drei
Bundesfreiwillige ausgeweitet.
2. Beschulung von SuS mit zeitnaher Zuwanderungsgeschichte
GOIN-SuS
Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verfassung für
das Land Nordrhein-Westfalen „besteht allgemeine Schulpflicht". Gem. der
§§ 34 ff. SchulG NRW haben alle zugewanderten Kinder ein Recht auf Bildung
unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Nach der Zuweisung zu einer Kommune besteht
auch für Flüchtlingskinder Schulpflicht. Für ausreisepflichtige ausländische
Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer
Ausreisepflicht.
Im Kreis Unna nimmt das Kommunale
Integrationszentrum der Kreisverwaltung mit Sitz u. a. in der Schulstr. 8 in
Bergkamen die Beratung der Neuzuwanderer zum Einschulungsprozess nebst
Empfehlung einer geeigneten Schule vor. Als sogenannte GOIN-SuS werden in der
Regel Kinder und Jugendliche bezeichnet, deren Zuwanderung noch keine 2 Jahre
zurückliegt und die einer Unterrichtung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ oder
„Deutsch als Fremdsprache“ bedürfen.
Zugänge in diesem Zusammenhang an
Bergkamener Schulen:
GOIN-SuS
– Grundschulen (Zuwanderung innerhalb der letzten 24 Monate) Stand 07.10.2016
Schule |
Jg. 1 |
Jg. 2 |
Jg.3 |
Jg. 4 |
GOIN gesamt |
Schülerzahl gesamt |
Schillerschule |
0 |
0 |
0 |
0 |
13 |
275 |
Gerhart-Hauptmann-Schule |
10 |
9 |
10 |
7 |
36 |
278 |
Pfalzschule |
13 |
8 |
10 |
4 |
35 |
333 |
Overberger
Schule |
2 |
2 |
0 |
1 |
5 |
211 |
Preinschule |
2 |
0 |
2 |
4 |
8 |
180 |
Jahnschule |
1 |
1 |
2 |
0 |
4 |
252 |
Freiherr-von-Ketteler-Sch. |
2 |
0 |
1 |
1 |
4 |
198 |
SuS gesamt |
30 |
20 |
25 |
18 |
105 |
1.727 |
Herkunftsländer |
Anzahl |
Afghanistan |
3 |
Algerien |
1 |
Albanien |
7 |
Armenien |
1 |
Bulgarien |
2 |
Georgien |
2 |
Griechenland |
4 |
Irak |
1 |
Iran |
1 |
Kasachstan |
1 |
Kroatien |
4 |
Lettland |
1 |
Litauen |
1 |
Mazedonien |
1 |
Nigeria |
3 |
Polen |
9 |
Rumänien |
3 |
Russland |
3 |
Saudi-Arabien |
2 |
Serbien |
3 |
Syrien |
47 |
Tadschikistan |
1 |
Türkei |
1 |
gesamt |
105 |
GOIN-SuS
– weiterführende Schulen (Zuwanderung innerhalb der letzten 24 Monate)
Schule |
Jg. 5 |
Jg. 6 |
Jg. 7 |
Jg. 8 |
Jg. 9 |
Jg. 10 |
weitere Jg. |
GOIN gesamt |
Schüler- zahl gesamt |
Realsch.
Oberaden |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
3 |
- |
12 |
506 |
Fr.-v.-Stein-Realsch. |
2 |
2 |
6 |
6 |
1 |
0 |
- |
17 |
464 |
Städt.
Gymnasium |
6 |
4 |
6 |
3 |
2 |
2 |
1 |
24 |
969 |
W.-Brandt-Gesamt. |
13 |
9 |
3 |
8 |
8 |
3 |
0 |
44 |
1.172 |
SuS ges. |
21 |
15 |
15 |
17 |
11 |
5 |
1 |
97 |
3.111 |
Herkunftsländer |
Anzahl |
Afghanistan |
1 |
Albanien |
15 |
Bulgarien |
2 |
China |
1 |
Georgien |
1 |
Griechenland |
4 |
Irak |
5 |
Italien |
1 |
Kosovo |
1 |
Kroatien |
5 |
Litauen |
1 |
Mazedonien |
2 |
Nigeria |
1 |
Polen |
22 |
Russland |
2 |
Serbien |
3 |
Syrien |
30 |
gesamt |
97 |
Das Land Nordrhein-Westfalen hat als
Reaktion auf die gestiegene Zuwanderung von Flüchtlingsfamilien im Dezember
2014 ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. U. a. wurden für die
Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien und
vergleichbaren Lebenslagen 300 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt, auf
die geeignete Lehrkräfte im Zeitraum vom 01.02.2015 sukzessive bis zum Beginn
des Schuljahres 2015/2016 neu eingestellt werden sollten.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung
NRW weist auf seinem Internetportal darauf hin, dass es vor dem Hintergrund
steigender Flüchtlingszahlen notwendig sei, Schritt für Schritt weitere
Lehrerinnen und Lehrer für eine durchgängige Sprachbildung (Befähigung der
Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder Deutsch als Zweitsprache
(DaZ)) und eine interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung zu
qualifizieren. Ziel ist es, für die Schulen ein bei den Kommunalen
Integrationszentren angesiedeltes flächendeckendes Beratungs-und
Unterstützungsangebot bereitzustellen. Auch die entsprechende Einrichtung des
Kreises Unna hält Angebote für Lehrkräfte vor.
Zur Unterrichtung von neu zugewanderten SuS und zum herkunftssprachlichen
Unterricht hat sich das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW mit
Erlassen vom 28.06.2016 (siehe Anlage 1) geäußert.
Zusammengefasst
haben die Schulen hinsichtlich der Förderung der deutschen Sprachkenntnisse die
Möglichkeit, die individuelle Förderung über 2 Instrumente voranzutreiben.
Die Schule
entscheidet auf der Basis von entwicklungspsychologischen und pädagogischen
Gesichtspunkten sowie den Förderbedarfen in der deutschen Sprache über den individuellen
Stundenplan einer Schülerin oder eines Schülers (innere Differenzierung).
Die Förderung in
der deutschen Sprache in äußerer Differenzierung erfolgt in einer eigenen
Lerngruppe (Sprachfördergruppe), die auch jahrgangsübergreifend gebildet werden
kann. Der Unterricht in der Sprachfördergruppe umfasst in der Regel 10 bis 12
Wochenstunden. In der übrigen Zeit nehmen die SuS am stundenplangemäßen
Unterricht ihrer Klasse teil. Die Verweildauer von SuS in einer solchen Gruppe
sollte 2 Jahre nicht überschreiten.
In Ausnahmefällen
können solche Lerngruppen schulübergreifend oder auch Auffangklassen an einer
bestimmten Schule angeboten werden. In Bergkamen sind solche Lerngruppen
bislang nicht entstanden.
Mit Schreiben vom
15.03.2016 (Anlage 2) informiert das Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales des Landes NRW zur sprachlichen Lernförderung gem. § 28 Abs. 5 SGB II
sowie § 6 b BKGG. Es handelt sich hier um Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepaketes.
Ausdrücklich wird
darauf hingewiesen, dass die Praxis der pauschalen Bewilligungen von 15 bis 35
Std. je Schuljahr zwar empfohlene Praxis, aber keine endgültige Entscheidung
ist, insbesondere nicht bei SuS mit Zuwanderungsgeschichte.
Über das Abtreten
individueller Ansprüche können Anbieter - dies können auch Schulen sein - so
Lerngruppen installieren, welche z. B. in unterrichtsfreien Zeiten auch während
der Ferienzeiten ( siehe Lernfreizeiten der Willy-Brandt-Gesamtschule) die
notwendige sprachliche Förderung auch in Lerngruppen anbieten.
Die Maßnahmen
schließen den Einsatz ehemaliger oder älterer SuS als Lehrkräfte ebenso wenig
aus wie das Tätigwerden aktueller und ehemaliger Lehrer einer Schule.
Die Vorschriften
des SGB II bzw. SGBXII und Bundeskindergeldgesetzes zum Teilhabepaket gelten
auch für Asylbewerber.
Aktuell
beschäftigt sich das Städt. Gymnasium mit der Planung eines solchen Angebotes
im Sinne eines kontinuierlichen Kurses - finanziert über diese Leistungen. Die
Gesamtschule plant wiederum eine Lernfreizeit in den nächsten Sommerferien in
Zusammenarbeit mit der Bildung und Lernen gGmbH. Diese wird zumindest für SuS
im Asylrechtsverfahren mangels unbeschränkter Reisefreiheit nicht zur Verfügung
stehen können.
Als Tenor der
Bergkamener Schulen kann festgehalten werden, dass neben fehlenden personellen
Ressourcen über die besondere Belastung großer Klassen durch diese zusätzliche
Aufgabe berichtet wird. Der Mangel an geeigneten Unterrichtsmaterialien und
eine weitere wünschenswerte Betreuung der SuS durch das KI während der
Schulzeit werden ebenso benannt. Auch wird das Fehlen einer notwendigen
fachlichen, außerschulischen Förderung beklagt sowie der Umstand häufig nicht
vorhandener geeigneter Dolmetscher für intensive Elterngespräche.
Herkunftssprachlicher
Unterricht
Der
herkunftssprachliche Unterricht (im Sinne des § 2 Abs. 10 SchuIG, § 5 APO-S I) ergänzt
mit in der Regel fünf Wochenstunden den Unterricht. Er soll so weit wie möglich
mit dem Unterricht in den Fächern sowie mit außerunterrichtlichen Angeboten,
insbesondere im Ganztag, verknüpft werden.
Herkunftssprachlicher
Unterricht wird in der Primarstufe angeboten, wenn eine mindestens 15 SuS
umfassende Lerngruppe dauerhaft ermöglicht werden kann.
Wenn die
sächlichen, curricularen und personellen Voraussetzungen gegeben sind, kann an
Schulen der Sekundarstufe I nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 APO-S I die
Herkunftssprache anstelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache angeboten
werden. Mindestens 18 dauerhafte Teilnehmer gleicher Herkunftssprache sind
notwendig. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet bei Bedarf über die
Einrichtung schulform- und schulübergreifender Lerngruppen.
An den Bergkamener
Schulen ist dieses Angebot nicht vorhanden und scheint auch nicht ausreichend
angefragt zu sein. Allerdings wird an verschiedenen Grundschulen im Rahmen der
Ganztagsbetreuung und an der Gesamtschule (Wahlpflichtbereich) ein
diesbezügliches Angebot zur türkischen Sprache vorgehalten.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Bläsing |
|