Betreff
Weiterbetrieb der Eissporthalle
hier: Vorstellung einer Betreibergesellschaft und Zuschussgewährung
Vorlage
11/0720
Aktenzeichen
la/wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Nutzungsvertrag zwischen der Spiel- und Eissport GmbH auf der einen bzw. den GSW und/oder der Stadt Bergkamen auf der anderen Seite abzuschließen bzw. zu unterstützen.

 

Die Verwaltung mietet wie in der Vergangenheit Zeiten für die Bergkamener Schulen und Vereine zu marktüblichen Konditionen an.

 

Die Stadt Bergkamen gewährt der Betreibergesellschaft einen jährlichen Zuschuss von maximal € 65.000,- befristet auf 5 Jahre.

 

Sachdarstellung:

 

Mit Ratsbeschluss vom 23.03.1995 (Drucksache Nr. 7/211) wurde die Freizeiteinrichtung „Eissporthalle Bergkamen-Weddinghofen, Häupenweg 29“ an die Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) übertragen.

 

Inzwischen hat für den Betrieb der Eissporthalle die GSW Verluste in Höhe von jährlich ca. 498.000 T€ (Prognose 2018 des Altenburg Gutachten vom 26. Juni 2014, Seite 299) abzudecken, die sich negativ auf die Gewinnausschüttung an die Stadt Bergkamen auswirken und mittelfristig den Unternehmenswert der GSW gefährden.

 

Somit ist es notwendig die Verluste auch dieser Freizeiteinrichtung zu reduzieren. Das kann im Wege einer Vermarktung der Halle auch für andere Zwecke erreicht werden. Gleichzeitig besteht aber das Interesse am Erhalt der Eishalle in Bergkamen für diesen Zweck, um den Vereinssport sowie ein attraktives Angebot für Schulen und die Freizeitgestaltung zu erhalten.

 

Im Laufe des Jahres hat sich aufgrund der Presseveröffentlichungen und der Aktivitäten der Eissportvereine eine Privatperson bei den GSW und der Verwaltung gemeldet und Interesse an der Übernahme und dem Betrieb der Eishalle bekundet mit dem Ziel, den Eissport in Bergkamen zu sichern.

 

Daneben wurden von Seiten der Verwaltung weitere Vermarktungsmöglichkeiten geprüft und die Eishalle in den einschlägigen Internetforen angeboten. In der Objekt- und Nutzungsbeschreibung wurde außer dem Eissport eine mögliche alternative (Freizeit-) Nutzung zugelassen. Interessenten haben sich daraufhin gemeldet, allerdings mit dem Ziel, dort eine Eventhalle betreiben zu wollen z.B. für VoFi-Feten u.ä.. Solche Nutzungen sind planungsrechtlich ausgeschlossen; andere Bewerber gab es nicht.

 

Zwischenzeitlich hat der Interessent gemeinsam mit den Eissportvereinen eine Konzeption entwickelt, wie er in einer Gesellschaft die Eishalle betreiben kann. Als Grundlage liegen diesem Interesse alle relevanten Daten vor, die von Seiten der GSW mit der notwendigen Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt wurden. Im Ergebnis stellt der mögliche Betreiber fest, dass die Eishalle entwicklungsfähig ist und schon durch Renovierungsarbeiten, weitere Freizeitangebote und veränderte Öffnungszeiten deutlich attraktiver wird.

Dabei unterstellt er eine unveränderte Anmietung von Eiszeiten durch die Stadt Bergkamen für die Bergkamener Schulen und Vereine im Wert von ca. 34.000 bis 39.000 € (Schwankung resultiert aus unterschiedlichem Nachfrageverhalten der Bergkamener Schulen).

 

Auf der Grundlage der jetzigen Kostenschätzung und der jetzigen Besucherzahlen benötigt die Betreibergesellschaft einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 65.000 EUR pro Jahr. Die Mittelgewährung soll in 2017 zunächst außerplanmäßig erfolgen.

 

In der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse SSW/STEP wird sich der Betreiber mit seiner Konzeption vorstellen. Damit wird der inhaltliche Beratungsprozess eröffnet; eine Beschlussfassung wird für die Sitzung des Rates am 17.11.2016 angestrebt. Mit dieser zeitlichen Abfolge ist einerseits die Beratung in den Fraktionen gewährleistet, andererseits wird mit der Beschlussfassung im November den Vereinen Planungssicherheit für die nächste Saison gegeben.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

Amtsleiter (StA 40)

 

 

 

 

 

Kray

Stv. Amtsleiterin (StA 20)

 

 

 

 

 

Mölle