Betreff
Markierungskonzept Radverkehr Rünther Straße
hier: Markierung im Teilbereich zwischen der ehemaligen Zechenbahntrasse und der Einmündung der Straße "Zum Schacht III"
Vorlage
11/0719
Aktenzeichen
66 ir-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, das in der Vorlage beschriebene Markierungskonzept Radverkehr Rünther Straße im Teilbereich zwischen der ehemaligen Zechenbahntrasse und der Einmündung der Straße „Zum Schacht III“ umzusetzen.

 

Sachdarstellung:

 

Im Zuge der Sanierung der Rünther Straße wurden die gepflasterten Angebotsstreifen für Radfahrer in eine Asphaltdecke mit markierten Angebotsstreifen umgebaut.

Beginnend an der Einmündung der Straße „Zum Schacht III“ bis zur Kreisverkehrsanlage mit der Overberger Straße ist damit ein deutliches Signal für das Miteinander von Radfahrern und dem motorisiertem Verkehr gesetzt.

Der Schutzstreifen wurde in der Mindestbreite von 1,25 m zzgl. eines Sicherheitstrennstreifens zu den seitlichen Parkstreifen von 0,50 m angelegt.

 

Der Radweg auf der ehemaligen Klöcknerbahntrasse stellt eine der Radwege-Hauptachsen durch das Stadtgebiet dar und ist der geplante Trassenverlauf für den Radschnellweg Ruhr, RS 1. Es ist deshalb sinnvoll, die Radtrasse mit einem sicheren Angebot für die Nutzer an das bestehende Radverkehrsangebot auf der Rünther Straße anzuschließen.

Dieses rund 420 m lange Teilstück ist jedoch geprägt von einem hohen Anteil an Schwerlastverkehr als Zubringer zur Straße „Zum Schacht III“ und von zwei Kurvenbereichen, die sich beide in einem kurzen Teilabschnitt von ca. 150 m befinden. Deshalb kann hier aus Sicherheitsgründen nicht auf voller Länge mit der Markierung von Angebotsstreifen auf der Fahrbahn geplant werden. Die verbleibende Restfahrbahnbreite zwischen den Markierungen wäre für diese verkehrlichen Gegebenheiten deutlich zu schmal.

 

Es war deshalb zu untersuchen, inwieweit die beidseitig vorhandenen Gehwege für den Radverkehr nutzbar gemacht werden können. Eine Bestandsaufnahme vor Ort ergab, dass auf der nördlichen Straßenseite ein ca. 60 m langer Teilbereich zwischen der Radtrasse und der Wichernstraße und auf der südlichen Seite zwischen der Radtrasse und der Bushaltestelle auf ca. 15 m und zwischen der Bushaltestelle und der Beverbachbrücke auf ca. 30 m die als notwendig empfohlene Mindestgehwegebreite von 2,50 m zur Ausweisung mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ unterschritten werden.

 

Nach den Festlegungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) kommt die Anordnung „Radfahrer frei“ nur dann in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist.Grundsätzlich geht es darum, langsamen Radfahrern eine sichere Alternative anbieten zu können, wobei der Fußverkehr weiterhin bevorrechtigt bleibt. Die Fußgängernutzung kann in diesen Teilbereichen der Rünther Straße als sehr gering eingestuft werden.Die Straße kann und darf auch weiterhin mit Fahrrädern befahren werden.

 

Mehrere Ortstermine haben gezeigt, dass viele Radfahrer bereits zum jetzigen Zeitpunkt widerrechtlich die Gehwege nutzen.

 

Unter Würdigung dieser Sachlage beabsichtigt die Stadt Bergkamen, das Teilstück der Rünther Straße bis zur Einmündung der Straße „Zum Schacht III“ wie folgt zu markieren:

 

-       Südliche Seite der Rünther Straße ab der Einmündung der ehemaligen Zechenbahntrasse:
Ausweisung des vorhandenen Gehweges mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ auf einer Länge von ca. 15 m, Absenkung der Bordsteine, um eine Durchfuhrt durch die Haltebucht des ÖPNV zu ermöglichen und danach wiederum Ausweisung mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ bis gegenüber der Einmündung der Südlichen Salzstraße, hier durch eine Sperrfläche gesichert, eine Ausfahrt auf den ab  dort beginnenden neu zu markierenden Angebotsstreifen bis zum Anschluss zu Straße “Zum Schacht III“.

-       Nördliche Seite der Rünther Straße ab der Einmündung „Zum Schacht III“:
Verlängerung des vorhandenen Angebotsstreifens über die Einmündung der Südlichen Salzstraße hinaus bis zur abgesenkten Einfahrt nördlich Haus-Nr. 7, ab dort Ausweisung des vorhandenen Gehweges mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ bis zur Einmündung der ehemaligen Zechenbahntrasse.


Für die einmündenden Straßen werden entsprechende Ausschilderungen für alle Fahrtrichtungen einschl. der entsprechenden Piktogramme auf der Fahrbahn angeordnet.

 

Aus Sicht der Verwaltung entsteht damit für die Radfahrer eine sichere Alternative und entspricht der bereits praktizierten Nutzung.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch