Betreff
Widmung des Rathausplatzes
Vorlage
11/0678
Aktenzeichen
gr-vie
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die in der Anlage 1 dargestellte Straße/dargestellten Platz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2015 (GV NRW S. 312) zu widmen. Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt.

 

Die Widmungsverfügung ist gem. § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekanntzumachen.

 

Sachdarstellung:

 

Bei der Umbenennung eines Teilbereiches der Hubert-Biernat-Straße in Rathausplatz wurde im Abgleich mit dem Straßenverzeichnis der Stadt Bergkamen festgestellt, dass der bisherige Rathausplatz nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW nicht gewidmet ist. Die Straße „Rathausplatz“ weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 11, Flurstück 732, Teilbereich 637, aus. Die vorbezeichnete Fläche ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt. Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Bei der Straße Rathausplatz handelt es sich gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrWG NRW um eine sonstige öffentliche Straße, die gem. Abs. 4 den Belangen der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Im Bereich des Flurstückes 732 (Bereich Busbahnhof) erfolgt eine Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke und Benutzerkreise d. h., der öffentliche Personennahverkehr sowie Taxis sind berechtigt, diesen Bereich zu befahren.

 

Für den Teilbereich des Flurstückes 637 zwischen dem Rathaus und dem Ratstrakt erfolgt eine Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger.

 

Für den östlichen Bereich des Rathausplatzes (Zufahrt zum Hintereingang Rathaus) wird die Beschränkung auf den ÖPNV erweitert, die Zufahrt durch Kraftfahrzeuge ist gestattet.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Stankowski

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grote-Gach