Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Bereits
in der vorangegangenen Berichterstattung konnte landes- bzw. bundesweit ein
deutlicher Rückgang des Zugangs von Flüchtlingen festgestellt werden. Dies
resultiert sowohl aus den Maßnahmen des Bundes (Asylpaket II) und anderer
EU-Staaten zur Schließung von Flüchtlingsrouten, als auch der Vereinbarung der
EU mit der Türkei als Haupttransitland für Flüchtlinge.
Unter
Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen beträgt der Anteil der Stadt
Bergkamen an den landesweit aufgenommenen Personen theoretisch nur noch ca.
10-15 Personen pro Monat. Aufgrund der Berücksichtigung der Maximalkapazität
der Notunterkunft des Landes am Häupenweg (Zeltstadt) i.H.v. 600 Personen bei
der Erfüllung der Zuweisungsquote erfolgten bzw. erfolgen auch weiterhin keine
regulären Zuweisungen.
Die
Situation der vergangenen Monate wird auch durch die Anzahl der
Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dokumentiert:
Anlage 1: Diagramm
– Anzahl der Personen im Leistungsbezug AsylbLG 09/2014 bis
09/2016
Letztmalig sind Mitte des Monats Oktober 2015
reguläre Zuweisungen nach Bergkamen erfolgt. Seit diesem Zeitpunkt ist ein
kontinuierliches Absinken der Fallzahlen erkennbar. Den
Zuweisungen auf der einen Seite stehen regelmäßige Abgänge gegenüber. Diese
resultieren sowohl aus dem Rechtskreiswechsel in den Bereich des SGB II
aufgrund der Erteilung eines Aufenthaltstitels als auch aus freiwilligen
Ausreisen.
Von
den 564 Personen im Monat Juni 2016 wurden durch die Verwaltung seit diesem
Zeitpunkt ca. 350 nicht registrierte Antragsteller dem Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge in Unna-Massen zugeführt, um dort die Erstregistrierung
durchzuführen. Erst jetzt kann sukzessive mit Entscheidungen in diesen
Verfahren gerechnet werden. Allerdings besteht derzeit noch ein beachtlicher
Bearbeitungsrückstand beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, so dass
auch in den nächsten Monaten nicht mit einem überdurchschnittlichen Rückgang
des Personenbestandes zu rechnen ist.
Die grundlegende Situation der
Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Bergkamen ist also weiterhin nahezu
unverändert. Nachdem in der ersten Jahreshälfte vor allem die
Unterbringungssituation für die bereits in Bergkamen aufgenommenen Flüchtlinge
durch die Anmietung von Wohnungen verbessert wurde, werden nunmehr die
vorhandenen Schwerpunktunterkünfte grundlegend renoviert bzw. teilweise durch
die Eigentümer saniert, um sie für eine zukünftige Nutzung zu ertüchtigen.
Problematisch zeigt sich weiterhin die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen mit Aufenthaltstitel. Mit Erteilung des Aufenthaltstitels erfolgt ein Wechsel in die Zuständigkeit des Jobcenters. Zu diesem Zeitpunkt entfällt die grundsätzliche Verpflichtung der Stadt Bergkamen zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Da regelmäßig (noch) kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen erzielt wird und (ergänzende) Leistungen nach dem SGB II erbracht werden, muss es sich um sozialhilferechtlich angemessenen Wohnraum handeln. Dieser steht nicht immer unmittelbar zur Verfügung. Derzeit halten sich weiterhin rund 20 Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in städtischen Unterkünften auf, die eigentlich auf dem freien Wohnungsmarkt versorgt werden müssten.
Der Betrieb der Notunterkunft Häupenweg ist bis längstens 30.09.2016 befristet. Nach diesem Zeitpunkt entfällt sukzessive die Anrechnung der dortigen Kapazität von 600 Personen bei der Erfüllung der Zuweisungsquote. Monatlich wird dann die Anrechnung um 20 % (120 Personen) reduziert. Die Verwaltung rechnet daher gegen Ende des vierten Quartals 2016 mit weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen.
Die konkrete Anzahl der zugewiesenen Personen ist dabei von der weiteren generellen Flüchtlingssituation abhängig. Bereits jetzt trifft die Verwaltung die Voraussetzungen für die Aufnahme und Unterbringung dieser Personen. Hierzu wurden einerseits in den Schwerpunktunterkünften Kapazitäten freigezogen, andererseits aber auch Wohnungen im freien Wohnungsmarkt angemietet. Daneben werden auch weiterhin andere Unterbringungsarten geprüft (u.a. Umbau städtischer Bestandsimmobilien, Anmietung/Kauf von Wohncontainern oder Wohnraum in modularer Bauweise). Hierzu werden die Alternativen sowohl hinsichtlich ihrer Geeignetheit und Umsetzbarkeit, aber auch auf ihre Wirtschaftlichkeit für den Nutzungszeitraum betrachtet.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Möllmann |
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