Betreff
Aktuelle Situation der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Bergkamen
Vorlage
11/0670
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Bereits in der vorangegangenen Berichterstattung konnte landes- bzw. bundesweit ein deutlicher Rückgang des Zugangs von Flüchtlingen festgestellt werden. Dies resultiert sowohl aus den Maßnahmen des Bundes (Asylpaket II) und anderer EU-Staaten zur Schließung von Flüchtlingsrouten, als auch der Vereinbarung der EU mit der Türkei als Haupttransitland für Flüchtlinge.

 

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen beträgt der Anteil der Stadt Bergkamen an den landesweit aufgenommenen Personen theoretisch nur noch ca. 10-15 Personen pro Monat. Aufgrund der Berücksichtigung der Maximalkapazität der Notunterkunft des Landes am Häupenweg (Zeltstadt) i.H.v. 600 Personen bei der Erfüllung der Zuweisungsquote erfolgten bzw. erfolgen auch weiterhin keine regulären Zuweisungen.

 

Die Situation der vergangenen Monate wird auch durch die Anzahl der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dokumentiert:

 

Anlage 1:   Diagramm – Anzahl der Personen im Leistungsbezug AsylbLG 09/2014 bis

                   09/2016

 

Letztmalig sind Mitte des Monats Oktober 2015 reguläre Zuweisungen nach Bergkamen erfolgt. Seit diesem Zeitpunkt ist ein kontinuierliches Absinken der Fallzahlen erkennbar. Den Zuweisungen auf der einen Seite stehen regelmäßige Abgänge gegenüber. Diese resultieren sowohl aus dem Rechtskreiswechsel in den Bereich des SGB II aufgrund der Erteilung eines Aufenthaltstitels als auch aus freiwilligen Ausreisen.

 

Von den 564 Personen im Monat Juni 2016 wurden durch die Verwaltung seit diesem Zeitpunkt ca. 350 nicht registrierte Antragsteller dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Unna-Massen zugeführt, um dort die Erstregistrierung durchzuführen. Erst jetzt kann sukzessive mit Entscheidungen in diesen Verfahren gerechnet werden. Allerdings besteht derzeit noch ein beachtlicher Bearbeitungsrückstand beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, so dass auch in den nächsten Monaten nicht mit einem überdurchschnittlichen Rückgang des Personenbestandes zu rechnen ist.

 

Die grundlegende Situation der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Bergkamen ist also weiterhin nahezu unverändert. Nachdem in der ersten Jahreshälfte vor allem die Unterbringungssituation für die bereits in Bergkamen aufgenommenen Flüchtlinge durch die Anmietung von Wohnungen verbessert wurde, werden nunmehr die vorhandenen Schwerpunktunterkünfte grundlegend renoviert bzw. teilweise durch die Eigentümer saniert, um sie für eine zukünftige Nutzung zu ertüchtigen.

 

Problematisch zeigt sich weiterhin die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen mit Aufenthaltstitel. Mit Erteilung des Aufenthaltstitels erfolgt ein Wechsel in die Zuständigkeit des Jobcenters. Zu diesem Zeitpunkt entfällt die grundsätzliche Verpflichtung der Stadt Bergkamen zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Da regelmäßig (noch) kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen erzielt wird und (ergänzende) Leistungen nach dem SGB II erbracht werden, muss es sich um sozialhilferechtlich angemessenen Wohnraum handeln. Dieser steht nicht immer unmittelbar zur Verfügung. Derzeit halten sich weiterhin rund 20 Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in städtischen Unterkünften auf, die eigentlich auf dem freien Wohnungsmarkt versorgt werden müssten.

 

Der Betrieb der Notunterkunft Häupenweg ist bis längstens 30.09.2016 befristet. Nach diesem Zeitpunkt entfällt sukzessive die Anrechnung der dortigen Kapazität von 600 Personen bei der Erfüllung der Zuweisungsquote. Monatlich wird dann die Anrechnung um 20 % (120 Personen) reduziert. Die Verwaltung rechnet daher gegen Ende des vierten Quartals 2016 mit weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen.

 

Die konkrete Anzahl der zugewiesenen Personen ist dabei von der weiteren generellen Flüchtlingssituation abhängig. Bereits jetzt trifft die Verwaltung die Voraussetzungen für die Aufnahme und Unterbringung dieser Personen. Hierzu wurden einerseits in den Schwerpunktunterkünften Kapazitäten freigezogen, andererseits aber auch Wohnungen im freien Wohnungsmarkt angemietet. Daneben werden auch weiterhin andere Unterbringungsarten geprüft (u.a. Umbau städtischer Bestandsimmobilien, Anmietung/Kauf von Wohncontainern oder Wohnraum in modularer Bauweise). Hierzu werden die Alternativen sowohl hinsichtlich ihrer Geeignetheit und Umsetzbarkeit, aber auch auf ihre Wirtschaftlichkeit für den Nutzungszeitraum betrachtet.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann