Betreff
Hilfen zur Erziehung - 2015
Vorlage
11/0665
Aktenzeichen
lm-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht „Hilfen zur Erziehung – 2015“ zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Heimfälle

 

Dem Jugendamt ist es in den letzten 5 Jahren gelungen, die Zahl der stationären Fremdunterbringungen um über die Hälfte zu verringern. Die Gründe für diese positive Entwicklung sind nach Einschätzung des Jugendamtes zurückzuführen auf

 

-       den massiven Ausbau der ambulanten Hilfen

-       dem verstärkten Einsatz von aufsuchender Familientherapie (AFT)

-       das mittlerweile vielfältige Angebot an präventiven Hilfen und Maßnahmen der Familienbildung

 

Auch wenn bis Mitte 2016 ein weiterer Rückgang der Fallzahlen zu beobachten war, geht das Jugendamt nicht davon aus, dass sich die positive Fallzahlenentwicklung unbegrenzt fortsetzen lässt.

 

Jahr

Fälle insgesamt

Fälle 01.01.

Fälle 31.12.

Zugänge

Abgänge

Betreuungstage

2010

126

101

94

24

34

34.839

2011

117

99

70

18

47

28.449

2012

88

70

63

20

27

23.805

2013

82

63

56

19

24

19.175

2014

82

56

52

33

30

19.052

2015

62

49

37

15

24

15.839

2016*

44*

37*

 

 7*

13*

 

*bis zum 30.06.2016

 

Die Gesamtfallzahlen beinhalten auch Unterbringungen gemäß § 35 a SGB VIII (seelische Behinderung) und Unterbringungen in Mutter-Kind-Einrichtungen (3 Mütter mit insgesamt 5 Kindern) die formal nicht zu den Hilfen zur Erziehung gehören.

 

In den ersten 6 Monaten des Jahres 2016 reduzierte sich die Zahl der Unterbringungen um 13 Personen. 3 Mutter-Kind-Maßnahmen (mit insgesamt 5 Kindern) konnten mittels ambulanter Nachbetreuung beendet werden. 5 Kinder und Jugendliche wurden in die Herkunftsfamilie zurückgeführt.

 

Die 15 stationären Neuzugänge 2015 verteilten sich wie folgt:

 

-       6 Übernahmen von anderen Jugendämtern

-       2 Kinder, für die kostenmäßig ein anderes Jugendamt zuständig ist

-       2 Mutter-Kind-Unterbringungen

-       2 Jugendliche, die nur wenige Wochen in der Einrichtung blieben

-       2 Jugendliche, die aus Pflegefamilien in Einrichtungen kamen

-       1 Kind zur Diagnostik (zeitlich befristet)

 

Von 24 Abgängen 2015 wurden rund 50 % durch Rückführungen in die Familie bzw. Verselbständigung erfolgreich beendet:

 

-       7 Rückführungen

-       5 Verselbständigungen

-       2 Vermittlungen (aus Diagnosegruppen in Pflegefamilien)

-       6 Abgaben an andere Jugendämter und den LWL

-       4 Abbrüche der Maßnahmen

 

 

 

Betreutes Wohnen 2015

 

Jahr

Fälle insgesamt

Fälle 01.01.15

Fälle 31.12.15

Zugänge

Abgänge

2015

7

4

5

4

3

2016 *

6 *

5 *

 

1 *

5 *

*bis zum 30.06.2016

 

Das Jugendamt ist selbst Träger des Betreuten Wohnen (BeWo). In eigens dafür angemieteten Wohnungen betreuen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes bis zu acht Jugendliche.

 

Im Berichtsjahr 2015 sind 2 Jugendliche erfolgreich in eigene Wohnungen vermittelt worden und 1 Jugendlicher wechselte vom BeWo in eine Gastfamilie. Im Berichtsjahr 2016 (bis zum 30.06.) sind 3 Jugendliche erfolgreich in eigene Wohnungen vermittelt worden, ein Jugendlicher brach die Maßnahme selbst ab, ein weiterer Jugendlicher musste das BeWo verlassen.

 

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2015

 

Von Oktober 2015 bis zum 30.06.2016 wurde das Bergkamener Jugendamt für insgesamt 29 unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge zuständig. Aktuell befinden sich noch 26 in Betreuung, davon 24 in Heimeinrichtungen und 2 in Gastfamilien.

 

Jahr

Fälle insgesamt

Fälle 01.01.

Fälle 31.12.

Zugänge

Abgänge

2015

24

 0

24

24

0

   2016 *

  29 *

24

 

  5*

4*

*bis zum 30.06.2016

 

Für alle Jugendlichen wurden Asylanträge gestellt, allerdings wurde erst über einen Antrag entschieden. Ein Syrier bekam den europarechtlichen subsidiären Schutz. Dieser greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und dem Flüchtling im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

 

Die Unterbringungskosten pro Flüchtling liegen zwischen 86 und 175 Euro pro Tag, je nachdem, ob sie sich noch im Clearingverfahren befinden, in einer Wohngruppe oder schon in einer Verselbständigungswohnung einer Einrichtung leben. Hinzu kommen Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Heilmittel, Therapie, Dolmetscher etc.

 

Für die 26 UMF werden im Bergkamener Jugendamt 2016 Gesamtkosten in Höhe von rund 1.150.000 Euro entstehen.

 

Pflegefamilien 2015

 

Jahr

Fälle insgesamt

Fälle 01.01.

Fälle 31.12.

Zugänge

Abgänge

2015

97

80

79

17

18

2016 *

82*

80

 

2*

7*

*bis 30.06.2016

 

2015 waren von 97 Kindern und Jugendlichen 13 in sogenannten Gastfamilien untergebracht und 24 in Verwandtenpflege. Gastfamilien werden von einem Jugendhilfeträger geschult und bei Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen für die Dauer des Aufenthaltes pädagogisch begleitet.

Die Verwandtenpflege hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, da immer mehr Gutachter und Gerichte Familienmitglieder als geeignete Pflegepersonen vorschlagen.

In 30 der 97 Fälle wurden dem Jugendamt die Kosten erstattet , in 24 Fällen wurden Kosten an andere Jugendämter erstattet.

 

Gründe für die Fremdunterbringung (ohne Mutter-Kind)

 

Seit Jahren sind eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern, physische und psychische Kindeswohlgefährdungen und eine steigende Zahl von psychisch kranken Eltern die Hauptgründe für die stationäre Fremdunterbringung von Kindern:

 

Eingeschränkte Erziehungskompetenz

24

Gefährdung des Kindeswohls

12

Belastung des Kindes durch Problemlagen der Eltern

12

Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme

  3

Unzureichende Förderung

  3

Übernahme von anderen JÄ

  0

 

 

Ambulante Hilfen 2015

 

 

Fallzahlen

01.01.

31.12.

Zugänge

Abgänge

Betroffene Kinder

2012

316

183

209

100

 66

450

2013

290

196

182

  92

 77

437

2014

262

186

193

  59

 48

400

2015

354

225

223

129

131

438

2016*

313*

241*

 

 75*

 49*

 

*bis zum 30.06.2016

 

Um die stationären Fallzahlen zu reduzieren hat das Jugendamt (u.a. auf Empfehlung der GPA und des ISA) in den letzten 10 Jahren die ambulanten Hilfen quantitativ und qualitativ massiv ausgebaut (verzehnfacht). In der vorherigen Tabelle wurde jede installierte Hilfe gezählt, d.h. in einer Familie können auch mehrere Hilfen (SPFH, Ebei, usw.) eingesetzt sein.

 

Insbesondere Soziale Gruppenarbeit hat sich als effektive Hilfe erwiesen, um Kindern und Jugendlichen soziale Kompetenz zu vermitteln, ihr Selbstwertgefühl zu steigern und um eventuell vorhandene Aggressionen abzubauen. 8 Kinder waren 2015 in einer kostenintensiven Tagesgruppe (an 5 Tagen die Woche von mittags bis spät nachmittags) untergebracht.

 

Jedes Jahr werden die ambulanten Hilfen evaluiert. Hierbei stehen die Langzeitfälle im Fokus der Evaluation. Im Berichtsjahr gab es von den 354 Hilfen insgesamt 82 Langzeitfälle, d.h. die Hilfe dauert schon mehr als 2 Jahre.

 

 

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

 

Ende 2014 wurde im Jugendamt ein Spezialdienst für den Bereich § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche eingerichtet, da immer mehr Anfragen für die Überprüfung einer Eingliederungshilfe beim Jugendamt eingingen.

 

2014 wurden 6 dieser kostenintensiven Maßnahmen eingeleitet, 2015 bereits 10. Bis zum 30.06.2016 wurden bereits 13 dieser – meist ambulanten – Maßnahmen bewilligt.

 

Kostenintensiv ist aber nicht nur die Unterbringung in speziellen Einrichtungen. Eine Schulassistenz kostet ca. 3000 Euro im Monat, weil ein Integrationshelfer nicht selten  bis zu 150 Stunden im Monat benötigt, um ein Kinder oder einen Jugendlichen in der Schule und in der Freizeit zu begleiten. Preissteigerungen von bis zu 3 % jährlich führten  zu einem weiteren Kostenanstieg.

 

Für diesen Spezialdienst wurde eine Mitarbeiterin des Jugendamts von der Bezirkssozialarbeit freigestellt.

 

 

 

Kostenentwicklung

 

 

2016

Prognose

2015

2014

2013

2012

2011

Gesamtkosten incl. Kosten Flüchtlinge

7.100.658

5.595.275

6.289.000

6.118.971

6.220.000

6.520.000

Pflegefamilie

1.156.104

1.375.160

1.374.000

1.275.000

1.185.000

1.106.000

Heim

2.117.200

2.170.200

2.657.000

2.267.971

3.165.000

3.884.000

Heim Flüchtlinge

1.150.000

   162.000

0

0

0

0

ambulant

2.677.354

2.049.915

2.258.000

2.176.000

1.870.000

1.530.000

Ansatz Pflege

1.400.000

1.310.000

1.130.00

1.060.000

1.060.000

   960.000

Ansatz Heim u. ambulant (incl. Flüchtl.)

4.700.000

5.200.000

5.200.000

5.350.000

5.350.000

3.705.000

Fehlbedarf/

Überschuss

-1.100.659

   690.759

    41.000

  291.029

   190.000

-1.855.000

 

Wie aus der Tabelle zu erkennen ist, ist es dem Jugendamt gelungen, die Ausgaben für Erzieherische Hilfen in den letzten Jahren weitgehend konstant zu halten, trotz der wiederholten Anhebung der Tagessätze in den Jugendhilfeeinrichtungen.

Sofern sich die Prognose für 2016 einstellt, werden die Kosten der ambulanten Hilfen in diesem Jahr erstmals die der stationären Hilfen übersteigen.

Die 2015 und 2016 anfallenden Kosten für Flüchtlinge werden nach jetzigem Kenntnisstand zu 90% vom Landesjugendamt erstattet.    

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Latzer-Mühle