Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht „Hilfen zur Erziehung – 2015“ zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Heimfälle
Dem Jugendamt ist
es in den letzten 5 Jahren gelungen, die Zahl der stationären
Fremdunterbringungen um über die Hälfte zu verringern. Die Gründe für diese
positive Entwicklung sind nach Einschätzung des Jugendamtes zurückzuführen auf
-
den
massiven Ausbau der ambulanten Hilfen
-
dem
verstärkten Einsatz von aufsuchender Familientherapie (AFT)
-
das
mittlerweile vielfältige Angebot an präventiven Hilfen und Maßnahmen der
Familienbildung
Auch wenn bis Mitte
2016 ein weiterer Rückgang der Fallzahlen zu beobachten war, geht das Jugendamt
nicht davon aus, dass sich die positive Fallzahlenentwicklung unbegrenzt
fortsetzen lässt.
Jahr |
Fälle insgesamt |
Fälle 01.01. |
Fälle 31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
Betreuungstage |
2010 |
126 |
101 |
94 |
24 |
34 |
34.839 |
2011 |
117 |
99 |
70 |
18 |
47 |
28.449 |
2012 |
88 |
70 |
63 |
20 |
27 |
23.805 |
2013 |
82 |
63 |
56 |
19 |
24 |
19.175 |
2014 |
82 |
56 |
52 |
33 |
30 |
19.052 |
2015 |
62 |
49 |
37 |
15 |
24 |
15.839 |
2016* |
44* |
37* |
|
7* |
13* |
|
*bis zum 30.06.2016
Die Gesamtfallzahlen beinhalten auch
Unterbringungen gemäß § 35 a SGB VIII (seelische Behinderung) und
Unterbringungen in Mutter-Kind-Einrichtungen (3 Mütter mit insgesamt 5 Kindern) die formal nicht zu den Hilfen
zur Erziehung gehören.
In den ersten 6 Monaten des Jahres 2016 reduzierte sich die Zahl der Unterbringungen
um 13 Personen. 3
Mutter-Kind-Maßnahmen (mit insgesamt 5 Kindern) konnten mittels ambulanter
Nachbetreuung beendet werden. 5 Kinder und Jugendliche wurden in die
Herkunftsfamilie zurückgeführt.
Die 15 stationären Neuzugänge 2015
verteilten sich wie folgt:
-
6
Übernahmen von anderen Jugendämtern
-
2
Kinder, für die kostenmäßig ein anderes Jugendamt zuständig ist
-
2
Mutter-Kind-Unterbringungen
-
2
Jugendliche, die nur wenige Wochen in der Einrichtung blieben
-
2
Jugendliche, die aus Pflegefamilien in Einrichtungen kamen
-
1
Kind zur Diagnostik (zeitlich befristet)
Von 24 Abgängen 2015 wurden rund 50 % durch
Rückführungen in die Familie bzw. Verselbständigung erfolgreich beendet:
-
7
Rückführungen
-
5
Verselbständigungen
-
2
Vermittlungen (aus Diagnosegruppen in Pflegefamilien)
-
6
Abgaben an andere Jugendämter und den LWL
-
4
Abbrüche der Maßnahmen
Betreutes Wohnen 2015
Jahr |
Fälle insgesamt |
Fälle 01.01.15 |
Fälle 31.12.15 |
Zugänge |
Abgänge |
2015 |
7 |
4 |
5 |
4 |
3 |
2016 * |
6 * |
5 * |
|
1 * |
5 * |
*bis zum 30.06.2016
Das Jugendamt ist
selbst Träger des Betreuten Wohnen (BeWo). In eigens dafür angemieteten
Wohnungen betreuen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes bis zu acht
Jugendliche.
Im Berichtsjahr
2015 sind 2 Jugendliche erfolgreich in eigene Wohnungen vermittelt worden und 1
Jugendlicher wechselte vom BeWo in eine Gastfamilie. Im Berichtsjahr 2016 (bis
zum 30.06.) sind 3 Jugendliche erfolgreich in eigene Wohnungen vermittelt
worden, ein Jugendlicher brach die Maßnahme selbst ab, ein weiterer
Jugendlicher musste das BeWo verlassen.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2015
Von Oktober 2015
bis zum 30.06.2016 wurde das Bergkamener Jugendamt für insgesamt 29
unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge zuständig. Aktuell befinden sich noch
26 in Betreuung, davon 24 in Heimeinrichtungen und 2 in Gastfamilien.
Jahr |
Fälle insgesamt |
Fälle 01.01. |
Fälle 31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
2015 |
24 |
0 |
24 |
24 |
0 |
2016 * |
29 * |
24 |
|
5* |
4* |
*bis zum 30.06.2016
Für alle
Jugendlichen wurden Asylanträge gestellt, allerdings wurde erst über einen
Antrag entschieden. Ein Syrier bekam den europarechtlichen subsidiären Schutz.
Dieser greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung
gewährt werden können und dem Flüchtling im Herkunftsland ernsthafter Schaden
droht.
Die
Unterbringungskosten pro Flüchtling liegen zwischen 86 und 175 Euro pro Tag, je
nachdem, ob sie sich noch im Clearingverfahren befinden, in einer Wohngruppe
oder schon in einer Verselbständigungswohnung einer Einrichtung leben. Hinzu
kommen Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Heilmittel,
Therapie, Dolmetscher etc.
Für die 26 UMF
werden im Bergkamener Jugendamt 2016 Gesamtkosten in Höhe von rund 1.150.000 Euro
entstehen.
Pflegefamilien 2015
Jahr |
Fälle insgesamt |
Fälle 01.01. |
Fälle 31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
2015 |
97 |
80 |
79 |
17 |
18 |
2016 * |
82* |
80 |
|
2* |
7* |
*bis 30.06.2016
2015 waren von 97
Kindern und Jugendlichen 13 in sogenannten Gastfamilien untergebracht und 24 in
Verwandtenpflege. Gastfamilien werden von einem Jugendhilfeträger geschult und
bei Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen für die Dauer des Aufenthaltes pädagogisch
begleitet.
Die
Verwandtenpflege hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, da immer
mehr Gutachter und Gerichte Familienmitglieder als geeignete Pflegepersonen
vorschlagen.
In 30 der 97 Fälle
wurden dem Jugendamt die Kosten erstattet , in 24 Fällen wurden Kosten an
andere Jugendämter erstattet.
Gründe für die Fremdunterbringung (ohne
Mutter-Kind)
Seit Jahren sind
eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern, physische und psychische
Kindeswohlgefährdungen und eine steigende Zahl von psychisch kranken Eltern die
Hauptgründe für die stationäre Fremdunterbringung von Kindern:
Eingeschränkte Erziehungskompetenz |
24 |
Gefährdung des Kindeswohls |
12 |
Belastung des Kindes durch Problemlagen der
Eltern |
12 |
Entwicklungsauffälligkeiten/seelische
Probleme |
3 |
Unzureichende Förderung |
3 |
Übernahme von anderen JÄ |
0 |
Ambulante Hilfen
2015
|
Fallzahlen |
01.01. |
31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
Betroffene Kinder |
2012 |
316 |
183 |
209 |
100 |
66 |
450 |
2013 |
290 |
196 |
182 |
92 |
77 |
437 |
2014 |
262 |
186 |
193 |
59 |
48 |
400 |
2015 |
354 |
225 |
223 |
129 |
131 |
438 |
2016* |
313* |
241* |
|
75* |
49* |
|
*bis zum 30.06.2016
Um die stationären
Fallzahlen zu reduzieren hat das Jugendamt (u.a. auf Empfehlung der GPA und des
ISA) in den letzten 10 Jahren die ambulanten Hilfen quantitativ und qualitativ
massiv ausgebaut (verzehnfacht). In der vorherigen Tabelle wurde jede
installierte Hilfe gezählt, d.h. in einer Familie können auch mehrere Hilfen
(SPFH, Ebei, usw.) eingesetzt sein.
Insbesondere
Soziale Gruppenarbeit hat sich als effektive Hilfe erwiesen, um Kindern und
Jugendlichen soziale Kompetenz zu vermitteln, ihr Selbstwertgefühl zu steigern
und um eventuell vorhandene Aggressionen abzubauen. 8 Kinder waren 2015 in einer
kostenintensiven Tagesgruppe (an 5 Tagen die Woche von mittags bis spät
nachmittags) untergebracht.
Jedes Jahr werden
die ambulanten Hilfen evaluiert. Hierbei stehen die Langzeitfälle im Fokus der
Evaluation. Im Berichtsjahr gab es von den 354 Hilfen insgesamt 82
Langzeitfälle, d.h. die Hilfe dauert schon mehr als 2 Jahre.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche
Ende 2014 wurde im
Jugendamt ein Spezialdienst für den Bereich § 35a SGB VIII –
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
eingerichtet, da immer mehr Anfragen für die Überprüfung einer
Eingliederungshilfe beim Jugendamt eingingen.
2014 wurden 6
dieser kostenintensiven Maßnahmen eingeleitet, 2015 bereits 10. Bis zum
30.06.2016 wurden bereits 13 dieser – meist ambulanten – Maßnahmen bewilligt.
Kostenintensiv ist
aber nicht nur die Unterbringung in speziellen Einrichtungen. Eine
Schulassistenz kostet ca. 3000 Euro im Monat, weil ein Integrationshelfer nicht
selten bis zu 150 Stunden im Monat
benötigt, um ein Kinder oder einen Jugendlichen in der Schule und in der
Freizeit zu begleiten. Preissteigerungen von bis zu 3 % jährlich führten zu einem weiteren Kostenanstieg.
Für diesen
Spezialdienst wurde eine Mitarbeiterin des Jugendamts von der
Bezirkssozialarbeit freigestellt.
Kostenentwicklung
|
2016 Prognose |
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
Gesamtkosten incl. Kosten Flüchtlinge |
7.100.658 |
5.595.275 |
6.289.000 |
6.118.971 |
6.220.000 |
6.520.000 |
Pflegefamilie |
1.156.104 |
1.375.160 |
1.374.000 |
1.275.000 |
1.185.000 |
1.106.000 |
Heim |
2.117.200 |
2.170.200 |
2.657.000 |
2.267.971 |
3.165.000 |
3.884.000 |
Heim Flüchtlinge |
1.150.000 |
162.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
ambulant |
2.677.354 |
2.049.915 |
2.258.000 |
2.176.000 |
1.870.000 |
1.530.000 |
Ansatz Pflege |
1.400.000 |
1.310.000 |
1.130.00 |
1.060.000 |
1.060.000 |
960.000 |
Ansatz Heim u. ambulant (incl. Flüchtl.) |
4.700.000 |
5.200.000 |
5.200.000 |
5.350.000 |
5.350.000 |
3.705.000 |
Fehlbedarf/ Überschuss |
-1.100.659 |
690.759 |
41.000 |
291.029 |
190.000 |
-1.855.000 |
Wie aus der Tabelle
zu erkennen ist, ist es dem Jugendamt gelungen, die Ausgaben für Erzieherische
Hilfen in den letzten Jahren weitgehend konstant zu halten, trotz der
wiederholten Anhebung der Tagessätze in den Jugendhilfeeinrichtungen.
Sofern sich die Prognose
für 2016 einstellt, werden die Kosten der ambulanten Hilfen in diesem Jahr
erstmals die der stationären Hilfen übersteigen.
Die 2015 und 2016
anfallenden Kosten für Flüchtlinge werden nach jetzigem Kenntnisstand zu 90%
vom Landesjugendamt erstattet.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiterin Latzer-Mühle |
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