Betreff
Jahresabschluss 2014 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2014
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung
Vorlage
11/0652
Aktenzeichen
gl-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum 31.12.2014 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.

Zu c)

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 11.414.500,83 € wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

Zu d)

 

Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.

 

Sachdarstellung:

 

Zu a) und b)

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss ist nach § 106 GO durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.

 

Der Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Satze 6 und 7 in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem Gremium zu beraten.

 

Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.

 

Erläuterungen zum Prüfungsbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.

 

Zu c)

 

Der Beschluss über die Feststellung ist mit einem Beschluss über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes verbunden.

 

Die Ergebnisrechnung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen weist einen Jahresfehlbetrag von 11.414.500,83 € aus.

 

Nach Vorschlag der Betriebsleitung soll der Betrag von -11.414.500,83 € mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

Hierdurch wird das Eigenkapital des SEB auf rd. 14.140 T€ verringert. Das niedrige Eigenkapital ist in den zukünftigen Jahren zumindest um die Differenz zwischen den kalkulatorischen und den bilanziellen Abschreibungen aufzustocken.

 

Zu d)

 

Mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresfehlbetrages soll in der Regel die Entlastung der Betriebsleitung verbunden werden.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Gläser