Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Landes-
bzw. bundesweit ist der Zugang von Flüchtlingen insbesondere seit dem Monat
März 2016 deutlich zurückgegangen.
Dies
bleibt jedoch für die Aufnahmesituation in Bergkamen zunächst ohne direkte
Auswirkung, da die Maximalkapazität der
Notunterkunft des Landes am Häupenweg (Zeltstadt) i.H.v. 600 Personen bei der
Berechnung der Aufnahmeverpflichtung der Stadt Bergkamen berücksichtigt wird.
Nach Inbetriebnahme
der Notunterkunft erfolgen seit dem 12.10.2015 keine regelmäßigen Zuweisungen
mehr zur Stadt Bergkamen. Lediglich in wenigen Einzelfällen werden
Familienzusammenführungen von Ehegatten und/oder Eltern mit minderjährigen
Kindern durchgeführt.
Seit der letzten Berichterstattung in der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses ist die Situation der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Bergkamen weitestgehend unverändert. Es konnte jedoch die Unterbringungssituation insbesondere in den vergangenen zwei Monaten weiter entspannt werden. Hierzu wurden weitere Wohnungen im freien Wohnungsmarkt angemietet, in denen neben der Unterbringung von Familien auch Wohngemeinschaften für alleinreisende Männer gebildet werden konnten. Aktuell werden neben den zwei Schwerpunktunterkünften Erich-Ollenhauer-Str. 37/39 und Fritz-Husemann-Str. 20a-24 insgesamt 79 Wohnungen im Stadtgebiet für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.
Problematisch zeigt sich weiterhin die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen mit Aufenthaltstitel. Mit Erteilung des Aufenthaltstitels erfolgt ein Wechsel in die Zuständigkeit des Jobcenters. Zu diesem Zeitpunkt entfällt die grundsätzliche Verpflichtung der Stadt Bergkamen zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Da regelmäßig (noch) kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen erzielt wird und (ergänzende) Leistungen nach dem SGB II erbracht werden, muss es sich um sozialhilferechtlich angemessenen Wohnraum handeln. Dieser steht nicht immer unmittelbar zur Verfügung. Da die Zuweisung zu einer Kommune innerhalb des Asylverfahrens nicht immer dem gewünschten Aufenthaltsort entspricht, kommt es zu weiteren Schwierigkeiten bei der Wohnraumsuche.
Derzeit halten sich rund 20 Personen noch in städtischen Unterkünften auf, die eigentlich auf dem freien Wohnungsmarkt versorgt werden müssten. Hier wird deutlich, dass die Betreuung der Flüchtlinge durch die Stadt Bergkamen nicht mit Erteilung eines Aufenthaltstitels enden kann.
Zum 01.06.2016 wurde neben der bisherigen sozialen Betreuung der Flüchtlinge mit Frau Lena Kärger eine zusätzliche Sozialarbeiterin für diesen Bereich eingestellt. Neben der Aufklärung über das gesellschaftliche Leben in der Kommune und über die Behördenstruktur, dem Lösen von Konflikten und der Lotsenfunktion für Familien aus dem Personenkreis AsylbLG zu anderen Ämtern/Behörden/Einrichtungen wird die Begleitung des Personenkreises beim Rechtskreiswechsel – und damit die angemessene Wohnraumversorgung der Flüchtlinge - innerhalb der sozialarbeiterischen Betreuung auch weiterhin eine zentrale Rolle einnehmen.
Die
Situation der vergangenen Monate wird auch durch die Anzahl der
Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dokumentiert:
Anlage 1: Diagramm
– Anzahl der Personen im Leistungsbezug AsylbLG 06/2014 bis
06/2016
Seit den letztmalig Mitte des Monats Oktober 2015 erfolgten
Zuweisungen sind die Fallzahlen in den vergangenen sechs Monaten nur um weniger
als 10 % gesunken. Nur in wenigen (Einzel-) Fällen wurde seit diesem Zeitpunkt
über den weiteren Aufenthalt entschieden. Freiwillige Ausreisen bzw.
Abschiebungen erfolgten ebenfalls nur in geringem Umfang.
Von den
579 Personen zum 01.04.2016 standen noch 446 im laufenden Asylverfahren. Nach
Mitteilung des Kreises Unna wurde allerdings für rund 300 Personen noch kein
formeller Asylantrag gestellt. Dieser Personenkreis wird daher aktuell durch
die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde des Kreises Unna dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Unna-Massen zugeführt, um dort die
Asylantragstellung zu vervollständigen.
In
vergangenen Zeiträumen konnte zumindest ein Teil der Zuweisungen noch durch
Abgänge im Fallbestand aufgefangen werden. Aufgrund der aktuellen Antragszahlen
haben die Zugänge die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
in der Bearbeitung der Asylanträge deutlich überschritten, so dass in den
nächsten Monaten mit einem weiterhin hohen Bestand an Personen im
Leistungsbezug zu rechnen ist.
Mit Blick auf die Befristung der Notunterkunft Häupenweg bis längstens 30.09.2016 und die o.g. Anrechnung der dortigen Aufnahmekapazität ist bei dem aktuellen Zufluss an Flüchtlingen zumindest bis zu diesem Zeitpunkt nicht mit erneuten Zuweisungen zu rechnen.
Wenn der Betrieb der Notunterkunft zum Ende September beendet wird, entfällt sukzessive die Anrechnung der dortigen Kapazität von 600 Personen. Monatlich wird dann die Anrechnung um 20 % (120 Personen) reduziert. Die Verwaltung rechnet daher ab dem vierten Quartal 2016 mit weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen. Auch wenn die konkrete Anzahl der Zuweisungen und der genaue Zeitpunkt nur schwer prognostiziert werden kann, sind bereits jetzt die Voraussetzungen für die Aufnahme und Unterbringung zu schaffen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Möllmann |
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