Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt
den Sachstandsbericht einschl. aktueller Kostensituation als Grundlage
zur weiteren Umsetzung des Projektes Wasserstadt Aden zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Zur Realisierung der Wasserstadt Aden waren gem.
BBodSchG rechtliche Rahmenbedingungen zu erfüllen. Die
Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans durch den Kreis Unna erfolgte am
11.12.2015. Voraussetzung dazu war die Entlassung aus der Bergaufsicht am
01.10.2015. Mit Datum vom 19.02.2016 erfolgte die wasserrechtliche
Plangenehmigung zur Errichtung des Adensees durch die Bezirksregierung
Arnsberg. Seitdem besteht Rechtssicherheit, dass die Wasserstadt Aden in der
geplanten Form umgesetzt werden kann. Die Dauer der Genehmigungsverfahren ist
der Komplexität und Einmaligkeit dieses innovativen und nachhaltigen Wasserbaukonzeptes
geschuldet. Ein vergleichbares Seeprojekt mit direkter Verbindung zu einer
Bundeswasserstraße hat es bisher nicht gegeben, so dass viele Prozesse mit den
beteiligten Stellen erst neu aufgebaut und rechtlich bewertet werden mussten.
Mit den drei o.g. Genehmigungen wird nunmehr die Realisierbarkeit der Ziele der
Stadt Bergkamen bestätigt. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Bergkamen die
Verwaltung am 12.05.2016 ermächtigt, den Kaufvertrag mit der RAG Montan
Immobilien GmbH zu schließen. Dieser wurde am 19.05.2016 notariell beurkundet.
Die bauliche Umsetzung der Wasserstadt hat mit dem symbolischen ersten
Spatenstich am 21. Mai 2016 im Rahmen des Tages für Städtebau auf der Fläche
begonnen. Die Bodenlieferungen sind vor Ort angelaufen, um in den nächsten 3,5
Jahren rd. 1,3 Mio. m³ Erde zu modellieren. Außerdem wird zurzeit die
Ausschreibung der Ausführungsplanung vorbereit.
Die Kosten der Wasserstadt Aden wurden vollständig
durch die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH
& Co. KG als Treuhänderin in Verbindung mit den jeweiligen Fachämtern des
Dezernats für Bauen und Stadtentwicklung überprüft und konnten durch den
fortgeschrittenen Stand der Planung konkret angepasst werden. Insofern ist die
Kosten- und Finanzierungsübersicht als realistisch anzusehen, erst recht, weil
sowohl verschiedene Ausgabe- als auch Einnahmepositionen konservativ mit
entsprechenden Sicherheiten berechnet wurden.
Bei der aktuellen Kostendarstellung handelt sich
erstmals um eine Bruttodarstellung, da nunmehr alle Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden und somit den
ursprünglichen Gesamtkostenrahmen zwangsläufig erhöhen. Neben den allgemeinen
geringen Kostensteigerungen wirken sich auch durch den externen Einfluss die
Nebenbestimmungen und Auflagen der behördlichen Genehmigungen, insbesondere bei
zusätzlichen Gutachterkosten, kostenerhöhend aus.
Darüber hinaus wurde auch die Einnahmeseite
überprüft. So wurden die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen auf Basis der
Stellungnahme des Gutachterausschusses des Kreises Unna aktuell angepasst.
Auf Basis dieser überarbeiteten Kostendarstellung
hat die Verwaltung ein Sondierungsgespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg
geführt mit dem Ziel, die bestehende Förderobergrenze von rd. 10,9 Mio. € um
rd. 1,7 Mio. € zu erhöhen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat eine positive
Prüfung eines entsprechend zu stellenden Antrags in Aussicht gestellt.
Damit kann an dem ursprünglichen Eigenanteil der
Stadt in Höhe von 4,8 Mio. € festgehalten werden.
Unter Beachtung der o. g. Rahmenbedingungen stellt
sich der Kostenrahmen derzeit wie folgt dar:
Ausgaben
Vorbereitungsmaßnahmen |
2.500.000,- € |
||
Bodenordnung |
1.100.000,- € |
||
Freilegung von Grundstücken |
13.400.000,- € |
||
Nicht erschließungsfähige Teilmaßnahmen |
16.800.000,- € |
||
Erschließungsbeitragspflichtige
Teilmaßnahmen |
7.400.000,- € |
||
Entwässerung |
5.500.000,- € |
||
Vergütung Entwicklungsträger |
2.700.000,- € |
||
Gesamtkosten |
49.400.000,- € |
||
|
|
Einnahmen
Erschließungsbeiträge und
Kostenerstattungsbeiträge |
6.580.000,- € |
Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz |
5.420.000,- € |
Grundstückserlöse |
18.100.000,- € |
Einnahmen aus der Bewirtschaftung von
Grundstücken |
2.000.000,- € |
Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln
(derzeit höchstmögliche Zuwendung v. Kostenobergrenze 10.900.000,- €) |
12.600.000,- € |
Kommunaler investiver Eigenanteil und
zusätzliche Eigenleistung |
4.800.000,- € |
Summe |
49.400.000,- € |
Kommunale Kreditkosten |
2.200.000,- € |
Darüber hinaus besteht aus Sicht der Verwaltung
durchaus die Möglichkeit, weitere Erlöse zu akquirieren. Dazu gehören sowohl
die Generierung weiterer Förderquellen, insbesondere für ein Energiekonzept einschl.
Prüfung der geothermischen Potentiale als auch eine Sonderbeitragssatzung, die
Einnahmen aus Erschließungsbeträgen garantiert.
Die nicht im vorgenannten Kostenrahmen enthaltene Wegeeinbindung
der Wasserstadt Aden ins Kanalband Bergkamen, insbesondere zur Herstellung
einer Uferpromenade am Datteln-Hamm-Kanal mit einem Kostenvolumen von rd. 2,1
Mio. € soll mittels weiterer Fördermittel realisiert werden. Der
Durchführungsbeschluss für diese Maßnahme erfolgt in Abhängigkeit der
gesicherten Finanzierung.
Da die wesentlichen Einnahmen durch die
Grundstückerlöse erst nach den Ausgaben, ab 2020 ff. fließen, erfordert die
Maßnahme eine Vorfinanzierung. Diese Zinsen i. H. v. rd. 2,2 Mio. €
(angenommener Zinssatz: 3%) werden über den städtischen Ergebnisplan
bereitgestellt.
Es besteht somit aus Sicht der DSK bzw. des
Dezernats für Bauen und Stadtentwicklung weiterhin Kosten- und
Planungssicherheit und aus Sicht der Kämmerei keine Anpassungsnotwendigkeit für
den Doppelhaushalt 2016/2017 bzw. die mittelfristige Finanzplanung.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Reichling |
Sachgebietsleiterin Reumke |
Sachbearbeiterin Gerbe |