Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, Frau Beate Neumann, wh. Wiesenstraße 51, 59192 Bergkamen, zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VII, Bergkamen-Weddinghofen, zu wählen.
Sachdarstellung:
Die bisherige Schiedsperson für den Ortsteil Weddinghofen, Herr Klaus Jürgen Bartsch, hat nach Ablauf seiner Amtszeit erklärt, nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen.
Als Reaktion auf einen zur Gewinnung eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin veröffentlichten Presseartikels hat sich hier
Frau Beate Neumann, geb. am 01.01.1967,
verheiratet, zwei Kinder,
wh. Wiesenstraße 51,
59192 Bergkamen,
beworben.
Frau Neumann ist z. Z. tätig als Betreuerin/Pflegekraft in einem AWO-Behindertenwohnheim in Lünen.
Frau Neumann erfüllt die gesetzlichen und persönlichen Anforderungen für das Amt der Schiedsperson.
Die bei der Wahl von Schiedspersonen zu beteiligende Interessenorganisation, der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (Bezirksverband der Schiedspersonen für den Landgerichtsbezirk Dortmund), hat die Wahl von Frau Neumann befürwortet.
Im Fall der Wahl durch den Rat der Stadt Bergkamen ist noch die Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Kamen erforderlich.
§ 3 Abs. 3 Satz 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW regelt, dass bis zum Amtsantritt die bisherige Schiedsperson tätig ist. Das bedeutet, dass bis zur Vereidigung der Frau Neumann durch den Direktor des Amtsgerichtes Kamen der bisherige Amtsinhaber, Herr Bartsch, als Schiedsperson tätig ist.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Roreger |
Sachbearbeiterin Koyka |
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