Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Integrationsrates beauftragen die Verwaltung, das Verfahren der Teilnahme mit beratender Stimme an Ausschusssitzungen mit beratender Stimme, gem. § 58, Abs. 4, Satz 1, GO NRW, für Bergkamener Integrationsratsmitglieder einzuleiten.
Sachdarstellung:
Der Vorsitzende des Bergkamener Integrationsrates hat vorab thematisiert, dass Mitglieder des Integrationsrates die Möglichkeit hätten an den Ausschusssitzungen des Rates mit beratender Stimme teilzunehmen.
Nach § 58, Abs. 4, Satz 1, Gemeindeordnung NRW (GO) können den Ausschüssen einer Kommune volljährige sachkundige Einwohner/innen als Mitglieder mit beratender Stimme angehören.
Gem. § 58, Abs. 1, Satz 1, GO NRW regelt der Rat der Kommune die Zusammensetzung der Ausschüsse.
Folglich hätten die Mitglieder des Integrationsrates die Möglichkeit einen Antrag an den Rat der Stadt Bergkamen zu stellen, dass beratende Mitglieder und deren Stellvertreter/innen für Ausschüsse zugelassen werden.
Folgende mögliche Ausschüsse wurden durch den Rat bestellt.
· Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
· Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung
· Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
· Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
· Behindertenbeirat
· Kulturausschuss
In den Jugendhilfeausschuss wurden bereits Vertreter des Integrationsrates gewählt.
In der Sitzung könnte die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden, um das Verfahren innerhalb der Verwaltung auf den Weg zu bringen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiterin Siebert |
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