Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen nimmt die Vorlage - Drucksache Nr. 11/0599 - über die Dienstanweisung
über Form und Inhalt der Buchungsanweisungen vom 15.03.2016 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Durch die
Einführung des Kassenprogrammes MPS und die damit verbundene Nutzung des
Erfassungsprogrammes MPS NKF – EEC werden Buchungsanordnungen EDV-mäßig erfasst
und anschließend an die Finanzbuchhaltung übermittelt. Ein unterschriebener
Ausdruck der Buchungsanordnung wird über die Hauspost an die Finanzbuchhaltung
weiter gegeben. Das bisherige Verfahren erforderte eine Eingabe durch die
Finanzbuchhaltung, da die durch das Fachamt erstellten Anordnungen lediglich
ausgedruckt werden konnten und daher in der Finanzbuchhaltung erneut
verarbeitet werden mussten.
Auf Grund der
geänderten Arbeitsabläufe war eine Anpassung der bisherigen Dienstanweisung
zwingend notwendig.
Gem. § 31 Abs. 1
GemHVO ist die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung
unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die
Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sie sind vom
Bürgermeister in näheren Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten zu erlassen.
Daher muss unter anderem die bisherige Dienstanweisung über Form und
Inhalt der Buchungsanordnungen vom 01.03.2013 außer Kraft gesetzt werden und
durch eine neue Dienstanweisung über Form und Inhalt von Buchungsanordnungen
ersetzt werden.
Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 GmHVO NRW ist die Dienstanweisung über Form und
Inhalt der Buchungsanordnungen dem Rat der Stadt Bergkamen zur Kenntnis zu
geben, da es sich bei den Aufgaben der Finanzbuchhaltung um gewichtige Aufgaben
handelt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Seyffert |
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