Betreff
Neufassung der Satzung über die Teilnahme von Kindern und Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (und Verlässlichen Grundschule) im Primarbereich vom 20.12.2012
Vorlage
11/0597
Aktenzeichen
blä-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Bergkamen über die Teilnahme von Kindern und die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen der Stadt Bergkamen vom 24.05.2016.

 

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 (Drucksache Nr. 10/2004), zuletzt über die o. g. Satzung beschlossen.

 

Sie beinhaltet verkürzt dargestellt, die Berechtigung zur Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule, die Regularien zu An-, Abmeldung, Aufnahme, Ausschluss und die Erhebung von Elternbeiträgen, also die grundsätzlichen Regelungen zu den außerunterrichtlichen Angeboten der Bergkamener Grundschulen. Beim Angebot „Offene Ganztagsgrundschule“ handelt es sich um eine Betreuung in der Schule bis mindestens 15:00 Uhr und maximal 16:00 Uhr. Die „Verlässliche Grundschule“ beinhaltet eine Betreuung bis zum Ende der 6. Schulstunde.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen dieser Satzung waren der § 7 Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 9 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land NRW (SchulG NRW).

 

Im Zuge der Änderung der Beitragsatzung der Stadt Bergkamen für die Elternbeitragszahlungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Jahr 2016, ist dieses für die Elternbeitragssatzung für die „ nachschulische Betreuung“ ebenfalls sinnvoll, um eine allgemeine Transparenz herstellen zu können. Die vorgenannte Satzung ist in der Sitzung des Rates am 14.04.2016 (Drucksache Nr. 11/0541) beschlossen worden.

 

Als Grundlage für die Erhebung von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen (Elternbeiträgen) ist der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 zu außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten, in der aktuellen Fassung  und § 5 Abs. 4 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiZ) heran zu ziehen. Es können Elternbeiträge bis zu 180 EUR monatlich gefordert werden. Es ist eine soziale Staffelung vorzunehmen heißt es dort.

 

Des Weiteren ist der Bereich der Angebote „Offene Ganztagsgrundschule“ und „Verlässliche Grundschule“ , der Stadt Bergkamen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) im Rahmen einer überörtlichen Prüfung vom 28.09.15 bis zum 06.10.15 untersucht worden.

 

 Beanstandungen wurden nicht festgestellt. Allerdings hat die GPA empfohlen, eine Ergänzung der Beitragssatzung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich um das ebenfalls kostenpflichtige Angebot der „Verlässlichen Grundschule“ (Betreuung bis zum Ende der 6. Unterrichtsstunde) vorzunehmen. Weiterhin wurde die Prüfung der gesetzlich festgelegten Beitragshöchstgrenze von 180 EUR monatlich empfohlen. Gleiches erfolgte  im Rahmen entsprechender Prüfungen auch in verschiedenen Nachbarkommunen, wie von Schulverwaltungsämtern dort zu erfahren war.

 

Mittlerweile ist ebenso festzuhalten, dass die Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 09.03.16 mitteilte, dass der diesbzgl. Runderlass. v. 23.12.2010 (BASS 12 – 63 Nr. 2), dahingehend geändert wurde, dass in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich  der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 180 EUR pro Monat pro Kind erheben und einziehen kann.

 

 

Zeitliche Umsetzung

                                               

Es ist zu bedenken, dass die ab dem Schuljahr 2016/17, aufzunehmenden Grundschüler/innen bereits bis zum 15.11.2015 angemeldet wurden. Deren Eltern, aber auch allen übrigen Eltern, dessen Kinder die Angebote zur Zeit schon wahrnehmen, sind natürlich Anmeldeinformationen auf der Grundlage der bestehenden Elternbeitragssatzung gegeben worden. Ebenso wurden die meisten Bescheide für das Schuljahr 2016/17 bereits erteilt.

 

Aus diesem Grunde sollte eine Anpassung der Elternbeiträge erst ab dem Schuljahr 2017/18 vorgenommen werden. Die Eltern der zukünftigen Schulanfänger/innen können dann in der Anmeldephase im Herbst entsprechend informiert werden.

 

Zu Beginn des Schuljahres 2015/16  besuchten 424 Schulkinder das Angebot der „Verlässlichen Grundschule“ und  437 das der „Offenen Ganztagsgrundschule“. Dies entspricht  51,1 % der insgesamt 1693 Bergkamener Grundschüler/innen.

 

 

Bisherige Beiträge und absehbare Kosten

 

Hinsichtlich der Offenen Ganztagsgrundschule werden durch die Stadt Bergkamen bislang einkommensabhängige Elternbeiträge in folgender Höhe erhoben :

 

Bruttojahreseinkommen                         Monatlicher Beitrag für  das 1. Kind                                                                       

 

           0,00 EUR bis 15.000,00 EUR                             0,00 EUR

  15.001,00 EUR bis 25.000,00 EUR                          20,00 EUR

 25.001,00 EUR bis 37.500,00  EUR                          30,00 EUR

 37.501,00 EUR  bis 50.000,00 EUR                          50,00 EUR

  50.001,00 EUR bis 62.500,00 EUR                        100,00 EUR

                         über 62.500,00 EUR                        150,00 EUR

 

Besuchen gleichzeitig zwei oder mehr Kinder derselben Beitragspflichtigen die Offene  Ganztagsgrundschule, eine Tageseinrichtung für Kinder oder erhalten Tagespflege, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind.

 

Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind nicht im Elternbeitrag enthalten und belaufen  sich auf monatlich 50 EUR für 11 Monate im Schuljahr, wie der Elternbeitrag auch.

 

Für die Teilnahme an der „ Verlässlichen Grundschule“  sind einkommensunabhängig immer 26 EUR mtl. zu entrichten. Eine Mittagsverpflegung wird nicht geboten.

 

Der Beitrag von 26 EUR ist nach wie vor kostendeckend und sollte für dieses niederschwellige  Angebot daher auch verbleiben. So hat es auch die GPA empfohlen.

 

Die Erträge für die „Verlässliche Grundschule“ aus Elternbeiträgen (ca. 110.000,00 EUR) und Landesmittel (67.000,00 EUR) deckten im Schuljahr 2014/15, die entsprechenden Personalaufwendungen.

 

Die Erträge für den Betrieb der „Offenen Ganztagsgrundschule“ stellten sich im abgerechneten Schuljahr  2014/15  wie folgt dar :

 

Elternbeiträge : 310.661,03 EUR

 

Landesmittel :  443.000,00 EUR

 

Diese Einnahmen deckten die Kosten i. H. v. 1.024.854,88 EUR zu ca. 73,5 %. Für das Schuljahr 2015/16 ist in beiden Bereichen mit etwa gleichen Erträgen und Aufwendungen zu rechnen.

 

Durchführende der Offenen Ganztagsgrundschule sind im  Auftrag der Stadt Bergkamen, die Arbeiterwohlfahrt mit ihrer Bildung u. Lernen gGmbH jeweils  an der Gerh.-Hauptmann-Schule, Jahnschule, Preinschule, Overberger Schule und Albert-Schweitzer-Förderschule (bis 08.07.16). Die Ev. Kirche ist an der Frh.–von–Ketteler-Schule und Pfalzschule tätig. Die Verlässliche Grundschule wird an den zuvor genannten Schulen und an der Schillerschule ebenfalls im Auftrag der Stadt Bergkamen durch die vorgenannten Institutionen angeboten.

 

 

Interkommunaler Vergleich

 

Ein Vergleich mit umliegenden Städten und Gemeinden führt z. B. zu folgenden Feststellungen :

Die Stadt Werne erhebt für die Offene Ganztagsgrundschule  z.B. zwischen 22,00 EUR und 150,00 EUR, bei Einkünften ab 20.001,00 EUR und über 85.000 EUR.

 

Die Stadt Kamen zwischen 30 EUR mtl. und 150 EUR mtl. bei Jahreseinkünften ab 17.501EUR bzw. über 70.000 EUR. Die Gemeinde Bönen erhebt in der untersten Beitragsstufe ab 15.001 EUR, 15 EUR mtl. und bis zu 150 EUR mtl. in der höchsten Beitragsstufe ab 100.001EUR.

 

Die Beiträge dort für die sog. „Verlässlichen Grundschule“ sind auch einkommensunabhängig zwischen  22 EUR und 30 EUR mtl. angesiedelt.

 

Auch die meisten umliegenden Städte und Gemeinden befassen sich aktuell mit Überlegungen zur Neugestaltung der Elternbeiträge für die außerunterrichtliche Betreuung im Primarbereich.

 

 

Änderungsvorschlag

 

In der Folge würde sich die Änderung der Satzung hinsichtlich der Beitragserhebung ab dem Schuljahr 2017/18 wie folgt darstellen:  

 

Die Zahlungspflichtigen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu monatlichen Beiträgen herangezogen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem Brutto-Jahreseinkommen des Beitragspflichtigen.

 

Die Höhe der Elternbeiträge (ohne Mittagessen) wird vom Schulträger für jedes Schuljahr neu festgelegt. Die neue Satzung sieht ab dem 01.08.2017 folgende Beitragsstufen vor:

 

Bruttojahreseinkommen                    Monatlicher Beitrag für das 1. Kind  

                                                          Offene Ganztagsgrundschule         

 

         0,00 EUR bis 18.000,00 EUR                 0,00 EUR

18.001,00 EUR bis 25.000,00 EUR               20,00 EUR

25.001,00 EUR bis 37.500,00 EUR               50,00 EUR

37.501,00 EUR bis 50.000,00 EUR               80,00 EUR

50.001,00 EUR bis 62.500,00 EUR             110,00 EUR

62.501,00 EUR bis 77.000,00 EUR             140,00 EUR

                       über 77.000,00 EUR             180,00 EUR                  

 

 

Des Weiteren wird die neue Satzung ab dem Tage nach ihrer Verkündung den Beitrag für die Teilnahme an der „Verlässlichen Grundschule“ in Höhe von wie bisher 26,00 EUR monatlich festlegen. Zusätzlich wird die neue Satzung zur „Offenen Ganztagsgrundschule“ eine Sozialklausel zur Beitragsfreiheit bei Empfängern von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) enthalten. Die bisherigen Geschwisterregelungen zur Beitragsfreiheit bleiben erhalten.

 

Für die Teilnahme an der „Verlässlichen Grundschule“ sind wie bisher keine Ermäßigungen und Geschwisterfreibeträge vorgesehen. 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Bläsing

StA 30

 

 

 

 

Roreger