Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zur Kenntnis und verweist ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW.
Sachdarstellung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus:
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz,
5. dem Anhang einschl. Lagebericht.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Bergkamen ist am 15.04.2016 gemäß
§ 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Schäfer |
Der Bürgermeister in Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
Sachbearbeiter Heinert |