Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die im IV. Quartal 2015 gemäß der
Ermächtigung des § 8 der Haushaltssatzung geleisteten über – und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt nachträglich die in der Anlage 3 a
bereitgestellten Mittel.
Sachdarstellung:
In der Zeit
vom 01.10.2015 bis zum 31.12.2015 wurden
die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen nach vorheriger Zustimmung durch den Kämmerer
geleistet.
Zur gleichen Zeit
(IV. Quartal 2015) wurde die in der Anlage 3 aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen durch den Rat beschlossen.
Die in Anlage 3 a
aufgeführten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen bedürfen der Zustimmung
des Rates (§ 60 Abs. 1 GO).
Gemäß
Verwaltungsvorschriften zu § 83 GO NRW sind alle Haushaltsüberschreitungen
mindestens vierteljährlich dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Krause |
|