hier:
1. Entscheidung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der Offenlegung
2. Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen
3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die im Rahmen des Verfahrensschrittes
„Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend
der Stellungnahmen der Verwaltung gemäß Anlage 3 zu entscheiden.
2.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2 und 3.
3.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplans Nr. OA 122
„Jahnstraße/Museumsplatz“ einschließlich Begründung als Satzung.
Die Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der
Niederschrift.
Sachdarstellung:
Verfahren
Am 03.04.2014 hat der Rat der Stadt Bergkamen die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des rd. 1,7 ha großen Bebauungsplanes ist in Anlage
1 dargestellt. Die Fläche des Stadtmuseums bzw. des Museumsplatzes /
Parkplatzes umfasst rd. 0,8 ha, auf die nördlich gelegene Fläche einer
ehemaligen Gärtnerei entfallen rd. 0,9 ha.
Ziele des Bebauungsplanes sind zum einen die planungsrechtliche
Sicherung des Stadtmuseums in Oberaden und seiner weiteren Entwicklung sowie
zum anderen entsprechend den Zielen der Stadtentwicklung die Festsetzung und
Entwicklung von Wohnbauflächen für das nördlich angrenzende Gelände einer
ehemaligen Gärtnerei.
Neben der Umsetzung dieser Ziele war eine Bauvoranfrage zur Errichtung
eines Lebensmitteldiscounters Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Diese
wurde im Mai 2014 zurückgestellt, da dieses Vorhaben den im Flächennutzungsplan
dargestellten Planungszielen widerspricht. Zur Sicherung der Planungsziele hat
der Rat für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. OA 122 „Jahnstraße /
Museumsplatz“ am 19.03.2015 eine Veränderungssperre beschlossen. Die
öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 27.03.2015. Die Veränderungssperre tritt
nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf diese Frist ist der seit der
Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs (§ 15 BauGB) abgelaufene
Zeitraum anzurechnen. Sie endet i. S. v. § 17 Abs. 5 BauGB mit der Rechtskraft
dieses Bebauungsplanes.
Das Planverfahren zum Bebauungsplan wird auf der Grundlage des § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Demnach wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, ein Ausgleich nach naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung ist nicht erforderlich.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB erfolgte
in Form einer Bürgerversammlung am 21.01.2015 und durch anschließenden Aushang
der Pläne vom 22.01.2015 bis 06.02.2015.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in dem beschleunigten Verfahren abgesehen.
Den Trägern öffentlicher Belange wurde im Rahmen der Offenlegung nach §
3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Vom 01.12.2015 bis
08.01.2016 erfolgte die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
einschließlich Begründung sowie der umweltbezogenen Informationen gemäß § 3
Abs. 2 BauGB.
Entscheidung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der
Offenlegung
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 01.12.2015
bis 08.01.2016 durchgeführt.
Durch Träger öffentlicher Belange wurden in diesem Verfahrensschritt
schriftlich Stellungnahmen vorgebracht.
Durch die Öffentlichkeit erfolgten keine Stellungnahmen.
Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes vorgebrachten Stellungnahmen
einschließlich der vorgeschlagenen Abwägung als Stellungnahme der Verwaltung
sind in Anlage 3 dargestellt.
Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen
Stellungnahmen
Für den Beschluss des Bebauungsplans als Satzung ist die Gesamtabwägung
aller eingegangenen Stellungnahmen erforderlich.
·
Der
Verfahrensschritt „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ nach § 3 Abs.1
BauGB wurde am 21.01.2015 in Form einer Bürgerversammlung sowie durch anschließenden
Aushang der Planunterlagen vom 22.01.2015 bis 06.02.2015 durchgeführt.
Wesentliche Anregungen waren die Sicherung ausreichender Stellplätze für das
neue Wohngebiet und eine Mischung verschiedener Bauformen, so dass auch
spezielle Wohnformen wie z. B. betreutes Wohnen, altengerechtes oder
generationenübergreifendes Wohnen ermöglicht werden können.
Die Ergebnisse der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung sind in den Bebauungsplan Nr. OA 122 „Jahnstraße /
Museumsplatz“ eingeflossen (siehe Anlage 2).
·
Die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 22.01.2015
bis 06.02.2015 durchgeführt.
Durch Träger öffentlicher Belange wurden in diesem
Verfahrensschritt schriftlich Stellungnahmen vorgebracht, durch die Öffentlichkeit
erfolgten keine Stellungnahmen.
Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes vorgebrachten
Stellungnahmen einschließlich der vorgeschlagenen Abwägung als Stellungnahme
der Verwaltung sind in Anlage 3 dargestellt.
Die vorgebrachten
Stellungnahmen im Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung führen zu keiner
Änderung des Planentwurfes. Es sollen lediglich einzelne redaktionelle
Ergänzungen/Änderungen zur Klarstellung durchgeführt werden. Zum einen wurde im
Bebauungsplan der Text der Kennzeichnung IV Nr. 2 ersetzt und zum anderen
Ergänzungen in der Begründung vorgenommen. Diese sind zur Beschlussfassung in
fett kenntlich gemacht.
Der Bebauungsplan OA 122 „Jahnstraße/Museumsplatz“ kann somit als
Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
In der Anlage 4 befindet sich der Bebauungsplan und in der Anlage 5 die
dazugehörige Begründung. Der Bebauungsplan einschließlich Legende und
Planleiste wird in der Sitzung ausgehängt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 5 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Filip |
|