Genehmigung Adensee und weiteres Verfahren
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Im Jahr 2000 wurde
die Zeche Haus Aden stillgelegt. Die Reaktivierung der 54 ha großen
Bergbaufläche für eine höherwertige Folgenutzung hat für den Strukturwandel in
der Stadt eine besondere Bedeutung. Ziel ist es, Angebote für die Ansiedlung
von Gewerbebetrieben, insbesondere im Dienstleistungsbereich und Tourismus, zu
schaffen, um positive Auswirkungen auf dem heimischen Arbeitsmarkt zu bewirken.
Gleichzeitig sollen neue Angebote für
den Wohnungsmarkt geschaffen werden zur Bindung und Gewinnung neuer
Bevölkerungsgruppen für Bergkamen und die Region.
Nach einer
Ideenwerkstatt in 2001 haben Stadt und RAG MI eine Zusammenarbeit zur
planerischen Entwicklung der ehemaligen Zeche Haus Aden vereinbart und die
Projektgesellschaft Haus Aden mbH 2006 gegründet.
In einer ersten
Planungsphase wurden die Pläne für eine Wasserstadt konkretisiert und die
Machbarkeit nachgewiesen. Ergebnis ist ein Stadtquartier mit Wohnen, Freizeit
und Gewerbe am Wasser mit hoher städtebaulicher Qualität und
Alleinstellungsmerkmalen durch die Anbindung des Adensees an den
Datteln-Hamm-Kanal sowie durch innovative Bauformen am und auf dem Wasser.
Diese erste Förderphase wurde zu 80 % aus den Programmen regionale
Wirtschaftsförderung (RWP) und Stadterneuerung bezuschusst .
Eine abschließende
Kosten-Nutzen-Analyse kam zu dem Ergebnis, dass Wohnen am Wasser eine
interessante Marktnische ist, dass durch die Wasserstadt Aden weiche
Standortpotenziale der Gesamtregion herausstellt werden und sie zu einer
überregionalen Wahrnehmung des nördlichen Ruhrgebietes als Wohn- und Arbeitsort
am Wasser und damit zur Imageverbesserung für die Region beiträgt. Allerdings
wurden eine Kostenreduzierung und ein Förderzugang abseits der EU-Förderung
angeraten.
In einer zweiten
Planungsphase erfolgte daher eine Modifizierung der Planung zur Anpassung an
die Marktlage, Kostenoptimierung und Erschließung des Förderzugangs
Stadterneuerung. Dies konnte erzielt werden durch die Aufgabe des
Tauchsportzentrums als öffentliche Investition und durch Verzicht auf die
Untergracht unter Beibehaltung der hohen städtebaulichen Qualität.
Auf Grundlage des
überarbeiteten Rahmenplans wurde ein Förderantrag gestellt. Eine Bewilligung erfolgte im November 2012 in
Höhe von 1,4 Mio. € und im Dezember 2013 in Höhe von 7,5 Mio. €. Darüber hinaus
wurde eine Gesamtförderung in Höhe von ca. 10, 5 Mio. € garantiert.
Unverzüglich nach
Erteilung des ersten Bewilligungsbescheides erfolgte die EU-weite
Ausschreibung für einen
Entwicklungsträger, der treuhänderisch die Maßnahme für die Stadt steuern und
koordinieren soll. Im September 2013 erfolgte die Vergabe an die DSK Deutsche
Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH.
Nach der Konzept-
und Entwurfsphase sowie der Sicherung der Finanzierung konnte das Projekt „Wasserstadt Aden“ in die
Genehmigungsphase eintreten.
Im März 2014 wurde
die Genehmigung für den Sanierungsplan inklusive See durch die Stadt bei der
oberen Wasserbehörde, Bezirksregierung Arnsberg beantragt. Nach der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange wurde das Verfahren in den Sanierungsplan mit
Zuständigkeit beim Kreis Unna und den wasserrechtlichen Antrag mit
Zuständigkeit bei der oberen Wasserbehörde getrennt, da ein untrennbarer
Sachzusammenhang zwischen der Bodensanierung und der Herstellung des Sees nicht
mehr gesehen wurde.
Die Verbindlichkeitserklärung
des Sanierungsplans durch den Kreis Unna erfolgte am 11.12.2015. Voraussetzung
dazu war die Entlassung aus der Bergaufsicht am 01.10.2015.
Mit Datum vom
19.02.2016 erging die Plangenehmigung zur Errichtung des Adensees durch die
Bezirksregierung Arnsberg. Die lange Genehmigungszeit ist der Komplexität und
Einmaligkeit dieses innovativen und nachhaltigen Wasserbaukonzeptes
geschuldet. Ein ähnliches Projekt hat es
bisher nicht gegeben, so dass viele Prozesse mit den beteiligten Stellen erst
neu aufgebaut werden mussten. Mit der Genehmigung werden nunmehr die
ehrgeizigen Ziele der Stadt bestätigt.
Mit den
vorliegenden Genehmigungen kann auch das darauf Bezug nehmende
Bauleitplanverfahren abgeschlossen werden. Die Verwaltung bereitet dazu die
Ratsvorlage für die Offenlegung vor.
Während der
Genehmigungsphase wurden bereits Gespräche zum Grunderwerb mit der RAG MI
geführt.
Die Wasserstadt
Aden ist ein gemeinsames Projekt zwischen Stadt und RAG MI. Zur Koordinierung
der Zusammenarbeit und zur Vereinbarung von Qualitäten soll darüber hinaus ein
Kooperationsvertrag zwischen den beiden Partnern geschlossen werden. Der
Vertrag regelt Projektorganisation und Projektablauf, eine städtebauliche
Abstimmung, die Vorbereitung des Grunderwerbs, das Bodenlogistikkonzept,
Festlegungen zur Erschließung sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.
Kaufvertrag und
Kooperationsvertrag werden in Kürze dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
In 2015 wurde die
Kostenplanung der Wasserstadt vollständig durch die DSK in Verbindung mit den
jeweiligen Fachämtern überprüft und aufgrund des fortgeschrittenen Stands der
Planung (Kooperationsvertrag, Sanierungsplan, Seeplanung) angepasst. Die
Kostenkalkulation der Stadt zum Förderantrag wurde dabei bestätigt. Die
Kostenerwartungen sind konservativ berechnet. Im Ergebnis sind sowohl
Kosteneinsparungen als auch Erlössteigerungen möglich.
Darüber hinaus hat
die DSK die Ausschreibung für die Ausführungsplanung für Bodensanierung und See
vorbereitet. Die EU-weite Ausschreibung soll im April nach dem neuen
Vergaberecht erfolgen.
Mit Beginn der
Bodenlieferungen im Mai startet die Realisierung vor Ort. Der erste Spatenstich
ist an dem vom Land ausgelobten Tag der
Städtebauförderung am 21. Mai 2016 unter Beteiligung der Öffentlichkeit
vorgesehen.
Nach aktuellem
Zeitplan sollen die Erdarbeiten, die Errichtung des Sees und die
Grunderschließung bis 2021 abgeschlossen sein. Der konkrete Grundstücksverkauf
an die privaten Interessenten und Investoren beginnt in 2019.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Reumke |
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