Betreff
Abfallmengenentwicklung in Bergkamen in 2015 / Berechnung des Mindestvolumens
Vorlage
11/0551
Aktenzeichen
70.20.01 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Abfallmengenentwicklung Bergkamen 2015 und der Berechnung des Mindestmüllvolumens der Restmüllentsorgung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Mit Ablauf des Jahres 2015 haben der Kreis Unna und die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) dem EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) die Mengenentwicklung bezogen auf Bergkamen des Jahres 2015 mitgeteilt.

 

Die detaillierte Auswertung der verschiedenen Abfallfraktionen ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Mengenentwicklung im Bereich der Abfallart Restabfall war im Jahr 2015 relativ konstant. Es fand keine Umdeklarierung von Bio- in Restabfall im vg. Jahr statt. Leicht gestiegen ist der Anteil Restabfall in der Wertstofftonne (446,52 statt 422,74 Tonnen).

 

Leicht rückläufig, aber weiter auf hohem Niveau, liegt die Entsorgungsmenge aus der Andienung an den Wert­stoffhof Bergkamen durch die hiesige Bevölkerung.

 

Aufgrund des vg. Abfallmengengerüstes erfolgte die Neuberechnung des Restmüllvolumens pro Einwohner und Woche. Berücksichtigt wurde wiederum das Urteil des Verwaltungs­gerichtes Arnsberg zum Schüttverdichtungsfaktor als auch ein Abzug von Restmüll aus anderen Herkunftsbereichen, z. B. Industrie, Gewerbebetriebe, Schulen etc. gemäß Empfehlung des INFA Institutes aus Ahlen. Die Literzahl pro Einwohner und Woche beläuft sich auf 14,97 Liter. Im Jahr 2014 betrug diese 15,27 Liter. Die Berechnung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Keiner Änderung bedarf daraus resultierend die vierte Änderungssatzung vom 16.12.2013 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006; gem. § 12 Absatz 1 ist ein Pflichtrestmüllvolumen von 10 Litern pro Einwohner und Woche vorgesehen. Das rechnerisch nachgewiesene Restabfallaufkommen von 14,97 Liter pro Einwohner und Woche stellt insofern weiterhin eine Besserstellung für den Gebührenzahler dar.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Die Betriebsleitung EBB

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter u. Erster Beigeordneter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heinemann