Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt
Bergkamen beschließt die im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung gem. § 19
Abs. 3 KiBiz festgelegte Verteilung der Gruppenformen und Betreuungszeiten für
das Kindergartenjahr 2016 /2017, die der Erstschrift dieser Niederschrift als
Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Gemäß § 18 Abs. 2 Abs. 2 KiBiz setzt die
finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtung die Bedarfsfeststellung auf
Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird nach §
19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten
Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten
werden. Daraus folgt die Beantragung der
Zuschüsse zum 15. März.
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport stellt in einem Schreiben vom 09. April 2014 an die
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe fest, dass das KiBiz eine
einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung fordert und insoweit ein formeller
Beschluss bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21 Abs. 1
KiBiz vorliegen muss. Ohne diesen Beschluss ist die elektronische Meldung der
Daten an das Land über KiBiz-web nicht möglich.
Das Anmeldeverfahren in Bergkamen folgt seit
Jahren einem bestimmten zeitlichen Ablauf und ist auch in dieser Form mit den
Fachberatungen und KiTa-Leitungen abgesprochen.
In Anlehnung an die Regelung im Vorjahr wurde er den KiTa-Leitungen
vorab mitgeteilt.
- Im Oktober beginnt das Anmeldeverfahren in den Einrichtung.
Zunächst wird die bisherige Gruppenverteilung und Stundenverteilung je
Einrichtung zugrunde gelegt.
- Bis Mitte Januar müssen die Listen der abgehenden Schulkinder und
die Anträge auf 45-Stunden-Plätze vorliegen.
- In einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft wurden den KiTa-Leitungen
und Fachberatungen die Einwohnerdaten vorgestellt und das Verfahren noch
einmal besprochen.
- Bis zum 12.02.2016 sollen die Anmelde-, Ummelde- und Wartelisten
vorgelegt werden. Zum Zeitpunkt der
Erstellung dieser Vorlage waren diese Daten noch nicht vollständig.
- In Einzelgesprächen mit den Trägern wird dann Anfang März die
einrichtungsscharfe Gruppenzuordnung besprochen.
Erfahrungsgemäß gehen An- und Abmeldungen so
wie Änderungen der Betreuungszeiten bis direkt vor dem Stichtag ein. Die vom
Ministerium geforderte einrichtungsscharfe Verteilung der Gruppenformen und
Betreuungsstunden liegt daher verlässlich erst in der 10. Kalenderwoche, also
zwei Wochen nach dieser Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor.
Die Übersicht der Platzbelegung in den
Bergkamener Kindertageseinrichtungen zum kommenden Kindergartenjahr
entsprechend der Meldung an das Landesjugendamt und dem tatsächlichen Anmeldestand zum 15.03.2016
wird daher als Anlage der Niederschrift nachgereicht.
In den bestehenden Einrichtungen richtet sich
die Anzahl der zu vergebenden Plätze nach den Bestimmungen der
Betriebserlaubnisse und ist hierdurch bereits reglementiert. Im Laufe des
bisherigen Anmeldeverfahrens hat sich ergeben, dass voraussichtlich aufgrund
der nicht prognostizierten Entwicklung der Einwohnerzahl und des tatsächlichen
und prognostizierten Zuzuges von Flüchtlingskindern die bisherige
Bedarfsplanung nicht ausreicht, den
gesetzlichen Betreuungsanspruch zu befriedigen.
Zum Kindergartenjahr 2017/18 ist die
Inbetriebnahme einer neuen 4-gruppigen Einrichtung avisiert. Die oben
dargestellte Entwicklung bedingt jedoch bereits für das Kindergartenjahr
2016/17 einen aktuellen Handlungsbedarf. Unterstrichen wir dies derzeit durch
die vorläufigen Rückmeldungen der KiTa-Leitungen über die Belegung der
Einrichtungen und die Elternnachfragen.
Die Situation aufgrund der Einwohnerdaten zum
01.01.2016 ergibt einen rechnerischen Fehlbedarf von 99 Plätzen für Kinder von
3 - 6 Jahren bei einer Auslastung von 100 %. Gemessen an dem Nachfrageverhalten
der Vorjahre geht das Jugendamt von einem Fehlbedarf von 3 Gruppen verteilt auf
das Stadtgebiet aus.
Folgende Optionen werden derzeit geprüft:
- Die Einrichtung einer Kindergartengruppe und einer
Großtagespflegestelle in der
ehemaligen Alisoschule oder der benachbarten Albert-Schweitzer-Schule, die
zum Ende des Schuljahres 2015/16 (31.07.2016) ausläuft.
- Die Anmietung von Containern für eine Gruppe mit Anbindung an eine
KiTa. Hier werden z. Z. Gespräche mit den Trägern geführt bzw. die
baulichen Voraussetzungen geprüft.
Bei der Meldung der Verteilung der
Gruppenformen und der Betreuungszeiten werden daher in Abhängigkeit des
Ergebnisses der o.g. Prüfung drei Gruppen angebunden an eine bestehende KiTa
zusätzlich angemeldet, um den Rechtsanspruch auf Betreuung im Stadtgebiet für das
kommende Kindergartenjahr sicherzustellen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
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