Betreff
Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses über die Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden im KiGa-Jahr 2016/2017 gemäß § 19 Abs. 1 KiBiz
Vorlage
11/0546
Aktenzeichen
hö-sz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung gem. § 19 Abs. 3 KiBiz festgelegte Verteilung der Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2016 /2017, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 18 Abs. 2 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtung die Bedarfsfeststellung auf Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus.

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden.  Daraus folgt die Beantragung der Zuschüsse zum 15. März.

 

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport stellt in einem Schreiben vom 09. April 2014 an die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe fest, dass das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung fordert und insoweit ein formeller Beschluss bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21 Abs. 1 KiBiz vorliegen muss. Ohne diesen Beschluss ist die elektronische Meldung der Daten an das Land über KiBiz-web nicht möglich.

 

Das Anmeldeverfahren in Bergkamen folgt seit Jahren einem bestimmten zeitlichen Ablauf und ist auch in dieser Form mit den Fachberatungen und KiTa-Leitungen abgesprochen.  In Anlehnung an die Regelung im Vorjahr wurde er den KiTa-Leitungen vorab mitgeteilt.

 

  • Im Oktober beginnt das Anmeldeverfahren in den Einrichtung. Zunächst wird die bisherige Gruppenverteilung und Stundenverteilung je Einrichtung zugrunde gelegt.
  • Bis Mitte Januar müssen die Listen der abgehenden Schulkinder und die Anträge auf 45-Stunden-Plätze vorliegen.
  • In einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft wurden den KiTa-Leitungen und Fachberatungen die Einwohnerdaten vorgestellt und das Verfahren noch einmal besprochen.
  • Bis zum 12.02.2016 sollen die Anmelde-, Ummelde- und Wartelisten vorgelegt werden.  Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage waren diese Daten noch nicht vollständig.
  • In Einzelgesprächen mit den Trägern wird dann Anfang März die einrichtungsscharfe Gruppenzuordnung besprochen.

 

Erfahrungsgemäß gehen An- und Abmeldungen so wie Änderungen der Betreuungszeiten bis direkt vor dem Stichtag ein. Die vom Ministerium geforderte einrichtungsscharfe Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden liegt daher verlässlich erst in der 10. Kalenderwoche, also zwei Wochen nach dieser Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor.

 

Die Übersicht der Platzbelegung in den Bergkamener Kindertageseinrichtungen zum kommenden Kindergartenjahr entsprechend der Meldung an das Landesjugendamt und  dem tatsächlichen Anmeldestand zum 15.03.2016 wird daher als Anlage der Niederschrift nachgereicht.

 

In den bestehenden Einrichtungen richtet sich die Anzahl der zu vergebenden Plätze nach den Bestimmungen der Betriebserlaubnisse und ist hierdurch bereits reglementiert. Im Laufe des bisherigen Anmeldeverfahrens hat sich ergeben, dass voraussichtlich aufgrund der nicht prognostizierten Entwicklung der Einwohnerzahl und des tatsächlichen und prognostizierten Zuzuges von Flüchtlingskindern die bisherige Bedarfsplanung nicht  ausreicht, den gesetzlichen Betreuungsanspruch zu befriedigen.

 

Zum Kindergartenjahr 2017/18 ist die Inbetriebnahme einer neuen 4-gruppigen Einrichtung avisiert. Die oben dargestellte Entwicklung bedingt jedoch bereits für das Kindergartenjahr 2016/17 einen aktuellen Handlungsbedarf. Unterstrichen wir dies derzeit durch die vorläufigen Rückmeldungen der KiTa-Leitungen über die Belegung der Einrichtungen und die Elternnachfragen.

Die Situation aufgrund der Einwohnerdaten zum 01.01.2016 ergibt einen rechnerischen Fehlbedarf von 99 Plätzen für Kinder von 3 - 6 Jahren bei einer Auslastung von 100 %. Gemessen an dem Nachfrageverhalten der Vorjahre geht das Jugendamt von einem Fehlbedarf von 3 Gruppen verteilt auf das Stadtgebiet aus.

 

Folgende Optionen werden derzeit geprüft:

 

  • Die Einrichtung einer Kindergartengruppe und einer Großtagespflegestelle in  der ehemaligen Alisoschule oder der benachbarten Albert-Schweitzer-Schule, die zum Ende des Schuljahres 2015/16 (31.07.2016) ausläuft.
  • Die Anmietung von Containern für eine Gruppe mit Anbindung an eine KiTa. Hier werden z. Z. Gespräche mit den Trägern geführt bzw. die baulichen Voraussetzungen geprüft.

 

Bei der Meldung der Verteilung der Gruppenformen und der Betreuungszeiten werden daher in Abhängigkeit des Ergebnisses der o.g. Prüfung drei Gruppen angebunden an eine bestehende KiTa zusätzlich angemeldet, um den Rechtsanspruch auf Betreuung im Stadtgebiet für das kommende Kindergartenjahr sicherzustellen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup