Betreff
Aktuelle Situation der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Bergkamen
Vorlage
11/0543
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat für das Jahr 2015 mit 476.649 Asylanträgen eine Steigerung von 135 % gegenüber dem Vorjahr (202.834 Anträge) verzeichnet. Dies spiegelt die tatsächlichen Flüchtlingszahlen nur teilweise wieder. Die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge – insbesondere seit Mitte des Jahres 2015 - liegt deutlich höher, da auch weiterhin noch nicht für alle Flüchtlinge, die eingereist und verteilt wurden, formelle Asylanträge entgegengenommen worden sind.

 

Der Zuzug von Flüchtlingen aus dem Ausland erfolgt bundesweit auch aktuell in nahezu unverminderter Höhe. Es ist zwar bereits im Dezember 2015 ein Rückgang wie in den Wintermonaten der Vorjahre festzustellen, allerdings bleibt die absolute Anzahl auf vergleichsweise hohem Niveau.

 

Die bundesweite Entwicklung ist zunächst auch in den Zuweisungen von Flüchtlingen zur Stadt Bergkamen zu erkennen:

 

Anlage 1:   Diagramm – Zuweisungen in Personen Stadt Bergkamen 2008 - 2015

 

Um die Entwicklung des vergangenen Jahres zu verdeutlichen, werden die Zuweisungen in 2015 ergänzend monatlich abgebildet:

 

Anlage 2:   Diagramm – Zuweisungen in Personen Stadt Bergkamen 2015 monatlich

 

Hier ist erkennbar, dass die Zuweisungen bis zur Mitte des Jahres im Vergleich zu den Vorjahren bereits umfangreich waren, ab August aber sprunghaft angestiegen sind. Mit Inbetriebnahme der Notunterkunft des Landes auf dem Parkplatz Am Häupenweg 19 („Zeltstadt“) Mitte des Monats Oktober wurde die maximale Kapazität der Einrichtung von 600 Personen auf die Zuweisungsquote der Stadt Bergkamen angerechnet, so dass ab diesem Zeitpunkt keine regulären Zuweisungen mehr erfolgten. Lediglich im Rahmen von Familienzusammenführungen wurden noch wenige Personen der Stadt Bergkamen zugewiesen.

 

Die Flüchtlinge erhalten bis zum Abschluss des Asylverfahrens und der anschließenden Klärung des weiteren Aufenthalts Leistungen nach dem AsylbLG. Die zuvor beschriebene Entwicklung findet sich daher im Ergebnis auch in der Zahl der Leistungsempfänger nach dem AsylbLG der vergangenen zwei Jahren wieder:

 

Anlage 3:   Diagramm – Anzahl der Personen im Leistungsbezug AsylbLG 02/2014 bis

                   02/2016

 

In vergangenen Zeiträumen konnte zumindest ein Teil der Zuweisungen noch durch Abgänge im Fallbestand aufgefangen werden. Aufgrund der aktuellen Antragszahlen übersteigen die Zugänge die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in der Bearbeitung der Asylanträge deutlich, so dass auch mittelfristig mit einem weiterhin hohen Bestand an Personen im Leistungsbezug zu rechnen ist.

 

Seit Inbetriebnahme der Notunterkunft des Landes Mitte des Monats Oktober 2015 sind die Fallzahlen bislang um weniger als 5 % gesunken. Nur in wenigen (Einzel-)Fällen wurde seit diesem Zeitpunkt über den weiteren Aufenthalt entschieden.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann