Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
hat für das Jahr 2015 mit 476.649 Asylanträgen eine Steigerung von 135 %
gegenüber dem Vorjahr (202.834 Anträge) verzeichnet. Dies spiegelt die
tatsächlichen Flüchtlingszahlen nur teilweise wieder. Die tatsächliche Zahl der
Flüchtlinge – insbesondere seit Mitte des Jahres 2015 - liegt deutlich höher,
da auch weiterhin noch nicht für alle Flüchtlinge, die eingereist und verteilt
wurden, formelle Asylanträge entgegengenommen worden sind.
Der Zuzug von Flüchtlingen aus dem
Ausland erfolgt bundesweit auch aktuell in nahezu unverminderter Höhe. Es ist
zwar bereits im Dezember 2015 ein Rückgang wie in den Wintermonaten der
Vorjahre festzustellen, allerdings bleibt die absolute Anzahl auf
vergleichsweise hohem Niveau.
Die bundesweite Entwicklung ist zunächst
auch in den Zuweisungen von Flüchtlingen zur Stadt Bergkamen zu erkennen:
Anlage
1: Diagramm
– Zuweisungen in Personen Stadt Bergkamen 2008 - 2015
Um die Entwicklung des vergangenen
Jahres zu verdeutlichen, werden die Zuweisungen in 2015 ergänzend monatlich
abgebildet:
Anlage
2: Diagramm
– Zuweisungen in Personen Stadt Bergkamen 2015 monatlich
Hier ist erkennbar, dass die
Zuweisungen bis zur Mitte des Jahres im Vergleich zu den Vorjahren bereits
umfangreich waren, ab August aber sprunghaft angestiegen sind. Mit
Inbetriebnahme der Notunterkunft des Landes auf dem Parkplatz Am Häupenweg 19
(„Zeltstadt“) Mitte des Monats Oktober wurde die maximale Kapazität der
Einrichtung von 600 Personen auf die Zuweisungsquote der Stadt Bergkamen
angerechnet, so dass ab diesem Zeitpunkt keine regulären Zuweisungen mehr
erfolgten. Lediglich im Rahmen von Familienzusammenführungen wurden noch wenige
Personen der Stadt Bergkamen zugewiesen.
Die Flüchtlinge erhalten bis zum Abschluss des Asylverfahrens und der anschließenden Klärung des weiteren Aufenthalts Leistungen nach dem AsylbLG. Die zuvor beschriebene Entwicklung findet sich daher im Ergebnis auch in der Zahl der Leistungsempfänger nach dem AsylbLG der vergangenen zwei Jahren wieder:
Anlage
3: Diagramm
– Anzahl der Personen im Leistungsbezug AsylbLG 02/2014 bis
02/2016
In vergangenen Zeiträumen konnte
zumindest ein Teil der Zuweisungen noch durch Abgänge im Fallbestand
aufgefangen werden. Aufgrund der aktuellen Antragszahlen übersteigen die
Zugänge die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in der
Bearbeitung der Asylanträge deutlich, so dass auch mittelfristig mit einem
weiterhin hohen Bestand an Personen im Leistungsbezug zu rechnen ist.
Seit Inbetriebnahme der Notunterkunft des Landes
Mitte des Monats Oktober 2015 sind die Fallzahlen bislang um weniger als 5 %
gesunken. Nur in wenigen (Einzel-)Fällen wurde seit diesem Zeitpunkt über den
weiteren Aufenthalt entschieden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Möllmann |
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