Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen;
Umwandlung der Rünther Heide von einer verkehrsberuhigten Zone in eine Tempo-30-Zone
Vorlage
11/0539
Aktenzeichen
66 ir-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Von einer Umwandlung der Rünther Heide in eine Tempo-30-Zone ist abzusehen. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, dort zusätzliche Stellplätze an geeigneten Stellen im Straßenraum zu markieren. Dabei sind Beeinträchtigungen von privaten Grundstücksein- / -ausfahrten zu vermeiden und die Fahrgassen für Rettungs- und Müllfahrzeuge freizuhalten.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der beigefügte „Einwohnerantrag“ von 17 Anliegern der Rünther Heide ist rechtlich als Einwohneranregung i. S. v. § 24 GO zu bewerten und zu behandeln. Beantragt wird insgesamt von 17 Anwohnern der Rünther Heide in 59192 Bergkamen, dass die verkehrsberuhigte Zone in eine Tempo-30-Zone umgewandelt wird.

Sowohl bei der Übergabe des Bürgerantrages als auch bei einem Ortstermin  mit Frau Grünert stellte sich heraus, dass der Bürgerantrag mit dem Ziel formuliert wurde, in der Rünther Heide zusätzliche Pkw-Abstellmöglichkeiten im Straßenraum zu erhalten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Straße Rünther Heide im Ortsteil Bergkamen-Rünthe liegt in kompletter Länge inklusive ihrer nach Norden und Süden abgehenden Stichstraßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47 „Südliche Salzstraße“ der Stadt Bergkamen. Dieser B-Plan erlangte am 16.10.1979 Rechtskraft. In der B-Plan-Begründung ist im Absatz 5.0 „Erschließung“ ausgeführt, dass „das Baugebiet von der Rünther Straße mit ihrer Funktion der Wohnsammelstraße und der Weiterführung der Straße „In der Dille“ erschlossen wird. Die innere Erschließung erfolgt über öffentliche Verkehrsflächen, die als verkehrsberuhigte Wohnanlagen zur Verbesserung der Wohnumwelt ausgebildet werden. Die Querschnittsgestaltung der Straßen ist unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit ausreichend zu bemessen“. Dementsprechend wurde die Gestaltung des Straßenraumes ausgeführt und gemäß Straßenverkehrsordnung ausgeschildert.

 

Damit gilt u. a., dass Fußgänger und Kinder den Straßenraum in ganzer Breite nutzen dürfen, der Fahrverkehr Schrittgeschwindigkeit einhalten muss sowie das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig ist; ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Somit besteht in verkehrsberuhigten Bereichen ein Höchstmaß an Sicherheit für nichtmotorisierte Nutzer.

 

Von der Rünther Straße abgehend finden sich acht Stichstraßen zur Erschließung rückwärtiger Bebauung, zwei Einmündungen zur Straße „Im Grund“, eine Vielzahl an Hauszufahrten, eine öffentliche Stellplatzanlage mit neun Stellplätzen in Senkrechtaufstellung sowie ein öffentlicher Kinderspielplatz mit direktem Straßenzugang.

 

Somit würde die Umwandlung der Rünther Heide im Sinne der Einwohneranregung gegen die Festsetzungen des B-Planes verstoßen. Darüber hinaus würde aus Sicht der Verwaltung die beantragte Erhöhung der erlaubten Geschwindigkeit in Kombination mit mehr Kfz-Stellflächen unter den gegebenen Rahmenbedingungen die Verkehrssicherheit gefährden. Beim Parken im öffentlichen Straßenraum und der Ausweisung von gekennzeichneten Stellflächen ist zu berücksichtigen, dass eine Mindestfahrbahn erhalten bleibt, die problemlos auch für Rettungs- und Müllfahrzeuge jederzeit zu befahren ist, dass Einmündungen und Einfahrten freigehalten werden und die Einsichtnahme des Straßenraumes gegeben ist. Unter diesen Bedingungen ist auch das „Freie Parken“ ohne gekennzeichnete Flächen strengen Regeln unterworfen.

 

In einem Ortstermin der Verwaltung mit Frau Grünert, der Ansprechpartnerin derjenigen Anwohner, welche die Einwohneranregung eingereicht hatten, gab diese an, dass das eigentliche Ziel der Anwohner der Bedarf nach zusätzlichen Pkw-Stellflächen im Straßenraum sei. Gemeinsam mit ihr wurden mögliche Bereiche eruiert, in denen insgesamt bis zu sieben zusätzliche Pkw-Stellflächen ausgewiesen werden können, ohne Grundstückszufahrten bzw. Einmündungen sowie die Durchfahrt von Rettungskräften und Müllfahrzeugen zu behindern.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diese zusätzlichen Stellplätze im Straßenraum der Rünther Heide zu markieren, damit unter den vorgenannten Rahmenbedingungen eine optimale Nutzung auch als Parkraum möglich ist.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 1.000,00

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02 / 524200

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch