Umwandlung der Rünther Heide von einer verkehrsberuhigten Zone in eine Tempo-30-Zone
Beschlussvorschlag:
Von einer Umwandlung der Rünther Heide in eine Tempo-30-Zone ist
abzusehen. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, dort zusätzliche
Stellplätze an geeigneten Stellen im Straßenraum zu markieren. Dabei sind
Beeinträchtigungen von privaten Grundstücksein- / -ausfahrten zu vermeiden und
die Fahrgassen für Rettungs- und Müllfahrzeuge freizuhalten.
Sachdarstellung:
Der beigefügte „Einwohnerantrag“ von 17 Anliegern der Rünther Heide ist
rechtlich als Einwohneranregung
i. S. v. § 24 GO zu bewerten und zu behandeln. Beantragt wird insgesamt von 17
Anwohnern der Rünther Heide in 59192 Bergkamen, dass die verkehrsberuhigte Zone
in eine Tempo-30-Zone umgewandelt wird.
Sowohl bei der Übergabe des Bürgerantrages als auch bei einem Ortstermin
mit Frau Grünert stellte sich heraus,
dass der Bürgerantrag mit dem Ziel formuliert wurde, in der Rünther Heide
zusätzliche Pkw-Abstellmöglichkeiten im Straßenraum zu erhalten.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Straße Rünther Heide im Ortsteil Bergkamen-Rünthe liegt in
kompletter Länge inklusive ihrer nach Norden und Süden abgehenden Stichstraßen
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47 „Südliche Salzstraße“ der Stadt
Bergkamen. Dieser B-Plan erlangte am 16.10.1979 Rechtskraft. In der
B-Plan-Begründung ist im Absatz 5.0 „Erschließung“ ausgeführt, dass „das
Baugebiet von der Rünther Straße mit ihrer Funktion der Wohnsammelstraße und
der Weiterführung der Straße „In der Dille“ erschlossen wird. Die innere
Erschließung erfolgt über öffentliche Verkehrsflächen, die als
verkehrsberuhigte Wohnanlagen zur Verbesserung der Wohnumwelt ausgebildet
werden. Die Querschnittsgestaltung der Straßen ist unter Berücksichtigung der
Verkehrssicherheit ausreichend zu bemessen“. Dementsprechend wurde die
Gestaltung des Straßenraumes ausgeführt und gemäß Straßenverkehrsordnung
ausgeschildert.
Damit gilt u. a., dass Fußgänger und Kinder den Straßenraum in ganzer
Breite nutzen dürfen, der Fahrverkehr Schrittgeschwindigkeit einhalten muss
sowie das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig ist;
ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Somit besteht in
verkehrsberuhigten Bereichen ein Höchstmaß an Sicherheit für nichtmotorisierte
Nutzer.
Von der Rünther Straße abgehend finden sich acht Stichstraßen zur
Erschließung rückwärtiger Bebauung, zwei Einmündungen zur Straße „Im Grund“,
eine Vielzahl an Hauszufahrten, eine öffentliche Stellplatzanlage mit neun
Stellplätzen in Senkrechtaufstellung sowie ein öffentlicher Kinderspielplatz
mit direktem Straßenzugang.
Somit würde die Umwandlung der Rünther Heide im Sinne der
Einwohneranregung gegen die Festsetzungen des B-Planes verstoßen.
Darüber hinaus würde aus Sicht der Verwaltung die beantragte Erhöhung der
erlaubten Geschwindigkeit in Kombination mit mehr Kfz-Stellflächen unter den
gegebenen Rahmenbedingungen die Verkehrssicherheit gefährden. Beim Parken im
öffentlichen Straßenraum und der Ausweisung von gekennzeichneten Stellflächen
ist zu berücksichtigen, dass eine Mindestfahrbahn erhalten bleibt, die
problemlos auch für Rettungs- und Müllfahrzeuge jederzeit zu befahren ist, dass
Einmündungen und Einfahrten freigehalten werden und die Einsichtnahme des
Straßenraumes gegeben ist. Unter diesen Bedingungen ist auch das „Freie Parken“
ohne gekennzeichnete Flächen strengen Regeln unterworfen.
In einem Ortstermin der Verwaltung mit Frau Grünert, der
Ansprechpartnerin derjenigen Anwohner, welche die Einwohneranregung eingereicht
hatten, gab diese an, dass das eigentliche Ziel der Anwohner der Bedarf nach
zusätzlichen Pkw-Stellflächen im Straßenraum sei. Gemeinsam mit ihr wurden
mögliche Bereiche eruiert, in denen insgesamt bis zu sieben zusätzliche
Pkw-Stellflächen ausgewiesen werden können, ohne Grundstückszufahrten bzw.
Einmündungen sowie die Durchfahrt von Rettungskräften und Müllfahrzeugen zu
behindern.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diese zusätzlichen Stellplätze im
Straßenraum der Rünther Heide zu markieren, damit unter den vorgenannten
Rahmenbedingungen eine optimale Nutzung auch als Parkraum möglich ist.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Irmisch |
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