Festlegung der Fördersätze für das Jahr 2016
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt
Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2016 die Fördersätze gemäß der
Sachdarstellung.
Sachdarstellung:
Die Richtlinien zur Förderung der
Jugendarbeit der Stadt Bergkamen sehen eine Förderung gem. § 75 SGB VIII für
anerkannte Bergkamener Träger der freien Jugendhilfe vor. Zu den Maßnahmen zählen Jugendfahrten (Fahrten und Lager),
Internationale Jugendbegegnungen, das Ferienhilfswerk, das Familienhilfswerk
sowie Qualifizierungsmaßnahmen ehrenamtlich Tätiger.
In der Buchungsstelle 06.36.04.533100
stehen im Doppelhaushalt 2016/17 jeweils 24.800,00 € pro Jahr für die Förderung
der genannten Maßnahmen zur Verfügung. Dies entspricht dem Haushaltsansatz der
Vorjahre.
Im Jahr 2015 wurden von den freien
Trägern rund 19.800,00 € an Fördermitteln abgerufen. Dabei wurde der
Förderpunkt „Jugendfahrten“ mit 755 Teilnehmenden und Betreuenden am Häufigsten
in Anspruch genommen. Es folgen der Förderpunkt „Ferienhilfswerk“ (254
Teilnehmende und Betreuende) sowie die Qualifizierungsmaßnahmen (61
Teilnehmende und Betreuende). Der Förderpunkt „Internationale
Jugendbegegnungen“ wird regelmäßig von einem Träger in Anspruch genommen (19
Teilnehmende und Betreuende). Anträge auf Förderung im Rahmen des
Familienhilfswerks sind nicht gestellt worden.
Die Fördersätze der unterschiedlichen Maßnahmen sind nach
Teilnehmenden, Betreuenden und weiteren Faktoren differenziert. Dies führt zu
einer Unübersichtlichkeit in der Antragsstellung und Abrechnung. Der Verzicht
auf diese kleinteilige Differenzierung hätte eine deutliche Vereinfachung für
Verwaltung und Antragsteller zur Folge.
Die geförderten freien Träger beklagen
einen Anstieg der Kosten für Transport, Unterbringung und Verpflegung. Das zur
Verfügung stehende Budget wird seitens der freien Träger nicht in vollem Umfang
abgerufen. Die für 2015 erhobenen Zahlen entsprechen denen der Vorjahre. Die
Verwaltung des Jugendamtes geht davon aus, dass in Zukunft keine nennenswerten
Steigerungen der Teilnehmerzahlen zu erwarten sind. Daher können die
Fördersätze erhöht werden, ohne dass die ausgezahlten Fördermittel die zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigen.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, die Fördersätze
weitestgehend zu vereinheitlichen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel zu erhöhen. Die
Fördersätze für das Haushaltsjahr 2016 werden somit wie folgt festgelegt:
|
|
2015/€ |
ab 2016/€ |
1. |
Jugendfahrten (Fahrten und Lager) - pro Tag und teilnehmender
Person |
2,20 3,00 |
3,50 3,50 |
2. |
Internationale Jugendbegegnung - pro Tag und teilnehmender
Person im Ausland - pro Tag und teilnehmender
Person am Ort - pro Tag und teilnehmender
Person bei Unter- bringung im Hotel, Gästehaus
usw. |
3,20 2,50 3,00 |
3,50 3,50 3,50 |
3. |
Ferienhilfswerk - für Teilnehmende aus
Familien, die aufgrund ihres
Einkommens Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB
XII haben - für behinderte Kinder von
Arbeitslosengeldbe- ziehenden nach dem SGB III |
85,00 50,00 50,00 |
85,00 50,00 50,00 |
4. |
Familienhilfswerk |
26,00 |
26,00 |
5. |
Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/
- 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag Schulungen innerhalb von Bergkamen - 3/3 Schulungstag - 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag - pro Tag und betreuender Person |
2,50 2,50 2,00 1,00 3,00 |
4,50 3,50 2,50 4,50 3,50 2,50 4,50 |
Die Fördersätze treten rückwirkend zum
01.01.2016 in Kraft.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiter Scharwey |
Sachgebietsleiter Kortendiek |