Betreff
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen
Festlegung der Fördersätze für das Jahr 2016
Vorlage
11/0533
Aktenzeichen
schy-sz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2016 die Fördersätze gemäß der Sachdarstellung.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen sehen eine Förderung gem. § 75 SGB VIII für anerkannte Bergkamener Träger der freien Jugendhilfe vor. Zu den Maßnahmen zählen Jugendfahrten (Fahrten und Lager), Internationale Jugendbegegnungen, das Ferienhilfswerk, das Familienhilfswerk sowie Qualifizierungsmaßnahmen ehrenamtlich Tätiger.

 

In der Buchungsstelle 06.36.04.533100 stehen im Doppelhaushalt 2016/17 jeweils 24.800,00 € pro Jahr für die Förderung der genannten Maßnahmen zur Verfügung. Dies entspricht dem Haushaltsansatz der Vorjahre.

 

Im Jahr 2015 wurden von den freien Trägern rund 19.800,00 € an Fördermitteln abgerufen. Dabei wurde der Förderpunkt „Jugendfahrten“ mit 755 Teilnehmenden und Betreuenden am Häufigsten in Anspruch genommen. Es folgen der Förderpunkt „Ferienhilfswerk“ (254 Teilnehmende und Betreuende) sowie die Qualifizierungsmaßnahmen (61 Teilnehmende und Betreuende). Der Förderpunkt „Internationale Jugendbegegnungen“ wird regelmäßig von einem Träger in Anspruch genommen (19 Teilnehmende und Betreuende). Anträge auf Förderung im Rahmen des Familienhilfswerks sind nicht gestellt worden.

 

Die Fördersätze der unterschiedlichen Maßnahmen sind nach Teilnehmenden, Betreuenden und weiteren Faktoren differenziert. Dies führt zu einer Unübersichtlichkeit in der Antragsstellung und Abrechnung. Der Verzicht auf diese kleinteilige Differenzierung hätte eine deutliche Vereinfachung für Verwaltung und Antragsteller zur Folge.

 

Die geförderten freien Träger beklagen einen Anstieg der Kosten für Transport, Unterbringung und Verpflegung. Das zur Verfügung stehende Budget wird seitens der freien Träger nicht in vollem Umfang abgerufen. Die für 2015 erhobenen Zahlen entsprechen denen der Vorjahre. Die Verwaltung des Jugendamtes geht davon aus, dass in Zukunft keine nennenswerten Steigerungen der Teilnehmerzahlen zu erwarten sind. Daher können die Fördersätze erhöht werden, ohne dass die ausgezahlten Fördermittel die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigen. 

 

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, die Fördersätze weitestgehend zu vereinheitlichen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erhöhen. Die Fördersätze für das Haushaltsjahr 2016 werden somit wie folgt festgelegt:


 

 

 

       

2015/€

     

ab 2016/€

        

 

1.

 

Jugendfahrten (Fahrten und Lager)

- pro Tag und teilnehmender Person
- pro Tag und betreuender Person

 

 

          2,20

          3,00

 

 

3,50

3,50

 

 

2.

 

Internationale Jugendbegegnung

- pro Tag und teilnehmender Person im Ausland

- pro Tag und teilnehmender Person am Ort

- pro Tag und teilnehmender Person bei Unter-

   bringung im Hotel, Gästehaus usw.

 

 

          3,20

          2,50

 

          3,00

 

 

3,50

3,50

 

3,50

 

 

3.

 

Ferienhilfswerk

- für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund     ihres Einkommens  Anspruch auf Leistungen

   nach dem SGB II bzw. dem SGB XII haben

-  für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbe-

   ziehenden nach dem SGB III         
- für alle übrigen Kinder
-  für Betreuende

 

 

 

         

       

        85,00       

       
        70,00       

        50,00

        50,00

 

 

 

 

85,00       
     
70,00

50,00

50,00

 

4.

 

Familienhilfswerk
- pro teilnehmender Person und Maßnahme

 

 

        26,00

 

 

26,00

 

 

5.

 

Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/
nebenamtlich Mitarbeitende


Schulungen außerhalb von Bergkamen
-  3/3 Schulungstag

-  2/3 Schulungstag

-  1/3 Schulungstag                

 

Schulungen innerhalb von Bergkamen

-  3/3 Schulungstag

- 2/3 Schulungstag

- 1/3 Schulungstag

 

 

 

 

- pro Tag und betreuender Person

 

 

       

 

       
          4,50
          3,50

          2,50

 

         

          2,50

          2,00

          1,00

 

 

 

 

3,00

 

 

 

 

 

4,50

3,50

2,50

 

 

4,50

3,50

2,50

 

 

 

 

4,50

 

Die Fördersätze treten rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 24.800,00

Produkt-/Sachkonto:              06.36.04.533100

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scharwey

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Kortendiek