Betreff
Neufassung der Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze und Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/0532
Aktenzeichen
37.00.40 höl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift über diese Sitzung als Anlage 1 beigefügte Neufassung der „Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen“.

Sachdarstellung:

 

Mit Datum vom 01. Januar 2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft und gleichzeitig das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474) außer Kraft getreten.

Die neue Gesetzesgrundlage mit den darin enthaltenen Änderungen macht u. a. eine Neufassung der in der Anlage 1 beigefügten und zur Beschlussfassung vorgelegten Satzung, die in Verbindung mit § 52 BHKG die Grundlage zur Berechnung kostenpflichtiger Feuerwehreinsätze darstellt und im § 27 BHKG die Gestellung und Abrechnung von Brandsicherheitswachen zulässt, notwendig.

 

Die Stadt Bergkamen verlangt auf Grundlage des BHKG (§ 52 Abs. 2 Ziffer 1-9 und Abs. 3) in Verbindung mit der „Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen“ (§ 2 Abs. 2 Ziffer 1-9 und Abs. 3) Kostenersatz für ihre durch Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen entstandenen Kosten.

Darüber hinaus erhebt die Stadt Bergkamen aufgrund des § 27 Abs. 1 und 2 BHKG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 der „Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen“ Entgelte für die Bereitstellung von Brandsicherheitswachen.

Um die formellen Änderungen zu berücksichtigen und entsprechende Vorgaben zu erfüllen, aber auch um weiterhin die Abrechnung von kostenpflichtigen Einsätzen, wie auch die Abrechnung von gestellten Brandsicherheitswachen rechtswirksam durchführen zu können, ist es notwendig, die Satzung zu ändern.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Lamparski