Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den „Frauenförderplan der Stadt Bergkamen vom 18.02.2016 bis 17.02.2019“ mit sofortiger Wirkung.
Sachdarstellung:
Mit Wirkung vom 20.11.1999 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) in Kraft. Es verpflichtet u. a. Kommunen zur Aufstellung eines Frauenförderplanes für den Zeitraum von jeweils drei Jahren. Der aktuelle Frauenförderplan der Stadt Bergkamen läuft bis zum 17.03.2016, so dass die Fortschreibung für weitere drei Jahre vorgenommen werden muss.
Da die letzte Ratssitzung vor Ablauf des Frauenförderplans am 17.03.2016 bereits am heutigen Tage (18.02.2016) stattfindet, ist die Fortschreibung des Frauenförderplans anders als bisher bereits in der jetzigen Sitzung, also vor der Schwerpunktsitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2016, vorzunehmen.
Andernfalls würde eine Regelungslücke zwischen dem 18.03.2016 - 14.04.2016 (nächste Ratssitzung) entstehen, in der keine Personalmaßnahmen (z.B. Einstellungen / Beförderungen etc.) durchgeführt werden dürften.
Die für den vorliegenden Frauenförderplan zugrunde liegenden Daten sind identisch mit den Daten des Berichtes über die Umsetzung des Frauenförderplanes für das Jahr 2015. Die detaillierte Analyse der Daten wird erstmalig nachträglich in der Schwerpunktsitzung am 03.03.2016 (Vorlage Drucksache Nr. 11/0519) vorgestellt.
Der bisherige Frauenförderplan (18.03.2013 – 17.03.2016) wurde durch die Zentralen Dienste (ZD) in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten und unter Beteiligung des Personalrates überprüft. Da sich die Regelungen des Frauenförderplanes in der Vergangenheit bewährt haben, sind nur wenige redaktionelle Änderungen eingearbeitet worden.
Auf folgende Änderungen, die u.a. auf
Wunsch der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Bierkämper, eingearbeitet wurden,
wird insbesondere hingewiesen:
2.2 Prognosen
Neue Prognose über ausscheidende
Männer 2016 - 2020 (siehe Tabelle)
4.2.3
...
folgender Absatz wird eingefügt:
Bereits seit 2001 findet der
sogenannte Girls´ Day statt, der in Zusammenarbeit zwischen den Schulen und
verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt wird. Im Rahmen eines
Ein-Tages-Praktikums sollen Schülerinnen die Möglichkeit erhalten, in Berufe
Einsicht zu bekommen, bei denen der Männeranteil deutlich größer ist als der
Frauenanteil. Gleiches gibt es seit 2010 auch in umgekehrter Variante in Form
des sogenannten Boys´ Day. Auch die Stadtverwaltung Bergkamen nimmt seit mehr
als 10 Jahren sowohl am Girls´ als auch am Boys´ Day teil.
4.2.4 Teilzeitausbildung (Neu)
Der Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes (TVAöD) geht
grundsätzlich davon aus, dass eine Ausbildung in Vollzeit erfolgt. Nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist jedoch auch eine Teilzeitberufsausbildung
möglich (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG).
Eine Teilzeitausbildung kann zum
Beispiel dann erforderlich sein, wenn soziale Gründe wie Kinderbetreuung oder
die Pflege von Angehörigen, aber auch eine Behinderung der oder des
Auszubildenden vorliegen.
Die Möglichkeit der
Teilzeitausbildung ist bereits Bestandteil der letzten Ausschreibung für das
Ausbildungsjahr 2016.
4.2.5 Informationen zum
Ausbildungsangebot (Vorher 4.2.4)
4.3 Fortbildung
...
folgender Absatz wird eingefügt:
Mentoring-Projekt
Im aktuellen Berichtszeitraum
hat die Stadtverwaltung Bergkamen bereits zum zweiten Mal am sogenannten
Mentoring-Projekt teilgenommen. Unter dem Aspekt „Mit Frauen an die Spitze“
sollen interessierte Frauen die Wahrnehmung von Führungsfunktionen kennenlernen
und sowohl organisatorisch als auch charakterlich auf die eigene Wahrnehmung
dieser vorbereitet werden. Das Konzept besteht darin, dass führungsunerfahrene
Frauen (sogenannte Mentees) von erfahrenen Personen in Führungsfunktionen
(sogenannte Mentoren / Mentorinnen) für einen vereinbarten Zeitraum begleitet
und in der beruflichen Entwicklung unterstützt werden (sogenannte Tandems).
Dies geschieht zum Einen durch regelmäßige Kommunikation und zum Anderen durch
einen verbindlichen Rahmen in Form eines Auftakt- sowie Zwischenworkshops und
einem Abschlussseminar. Um direkte Konkurrenzbeziehungen zu vermeiden, hat sich
die Stadtverwaltung Bergkamen dazu entschieden, sich am sogenannten Cross-Mentoring
zu beteiligen. Hierbei erfolgt die Begleitung der verwaltungseigenen
Mentees durch Mentoren / Mentorinnen anderer Verwaltungen. Die Anzahl der
Mentees einer Verwaltung richtet sich nach der Anzahl der von ihr im gleichen
Zug zur Verfügung gestellten Mentoren / Mentorinnen.
Im aktuellen Berichtszeitraum
konnte zusammen mit den Verwaltungen der Städte Fröndenberg, Kamen, Lünen,
Werne und der Verwaltung des Kreises Unna erneut ein Cross-Mentoring Projekt
auf die Beine gestellt werden. Von der Stadtverwaltung Bergkamen wurden hierfür
zwei Mentorinnen sowie zwei Mentees ausgewählt. Das Projekt startete im März
2014 und endete ein Jahr später. Sofern ein weiteres Mentoring-Projekt
durchgeführt werden kann, beabsichtigt die Stadtverwaltung Bergkamen, erneut
daran teilzunehmen.
5 Maßnahmen zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf
Der Absatz wird wie folgt
gefasst:
Alle Beschäftigten werden bei
gesetzlichen Änderungen sowie bei Bedarf durch die Zentralen Dienste
über die gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen bezüglich der
Freistellung (z.B. bei der Betreuung von Kindern, pflegebedürftigen
Angehörigen), der Reduzierung der Arbeitszeit, der flexiblen Gestaltung der
Arbeitszeiten sowie über die persönlichen, finanziellen und beruflichen
Konsequenzen informiert.
Der fortgeschriebene „Frauenförderplan vom 18.02.2016 bis 17.02.2019“ liegt als Anlage zur Beschlussfassung durch den Rat vor.
Der Frauenförderplan gibt einen Überblick über die Personalentwicklung bis 2020 und formuliert die sich aus den Daten ergebende Zielvorgabe für die Personalpolitik der nächsten drei Jahre. Die dazu notwendigen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen sind im Folgenden zusammengestellt. Hinzu kommen spezielle Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Frauenförderplan beinhaltet darüber hinaus die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten. Die Bestimmungen zur Umsetzung sowie zur Fortschreibung schließen den Frauenförderplan ab.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiterin König |
Sichtvermerk GST Bierkämper |