Betreff
Jahresbericht Ordnungsdienst 2015
Vorlage
11/0507
Aktenzeichen
32.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren im Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

In Folge der 1997 gestarteten sicherheitspolitischen Initiative der Landesregierung Ordnungspartnerschaften in Nordrhein-Westfalen - Mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden“ wurde in Bergkamen im Jahr 2003 der städtische Ordnungsdienst eingerichtet.

Mit der Einrichtung eines Ordnungsdienstes sollte dem gestiegenen Bedarf an präventiven Tätigkeiten zur Abwehr von Gefahren für die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bergkamener Bürgerinnen und Bürger sowie dem Thema „Sauberkeit in der Stadt“ Rechnung getragen werden.

Im November 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung „Ordnungspartnerschaft“ zwischen dem Landrat des Kreises Unna als Kreispolizeibehörde und dem Bürgermeister der Stadt Bergkamen geschlossen. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, die bisherige Zusammenarbeit des Ordnungsdienstes mit der Polizei zu festigen und die Sicherheit in Bergkamen durch einen abgestimmten Einsatz der Ressourcen zu verbessern.

Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen ist mit zwei Stellen ausgestattet. Verstärkung erfuhren die zwei unbefristet Beschäftigten in der Vergangenheit durch zwei Personen, die über das SGB II – geförderte Projekt „Bürgerarbeit“ eingesetzt werden konnten. Durch den Einsatz der Bürgerarbeiter war es möglich, den Ordnungsdienst im Zwei-Schicht-Modell zu besetzen. Diese Projektbefristungen sind im August/Oktober 2014 ausgelaufen.
Dadurch bedingt konnte das bislang bewährte und praktizierte Zwei-Schicht-System mit je einem Streifenführer und einem Ordnungshelfer in 2015 nicht weiter umgesetzt werden und es ist auf einen bedarfsabhängigen Wechsel von Frühdienst (07:00 – 14:00 Uhr) und Spätdienst (14:00 – 22:00 Uhr) umgestellt worden, wobei überwiegend Frühdienst verrichtet wurde.

Für ihre Kontrolltätigkeit wurden die beiden Dienstkräfte mit erkennbarer und einheitlicher Dienstkleidung und einem Dienstfahrzeug ausgestattet. Sie sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher der Stadt, erteilen kleinere Auskünfte und Informationen und geben Beobachtungen, Feststellungen oder Hinweise aus der Bevölkerung über Gefahrensituationen, Verunreinigungen u. ä. an die zuständigen Dienststellen weiter.

Die Kontrolle des Stadtgebiets und der Ortsteile erfolgt nach einem Bestreifungsplan, der die amtsbekannten Brennpunkte enthält (z. B. Wasserpark, Zentrumsplatz, Präsidentenstraße mit anliegenden Plätzen, Friedhof-Mitte). Der Plan ist allerdings keine starre Vorgabe, sondern eine Abfolge, die an Vorkommnisse und Beschwerden angepasst wird. Aus den Ortsteilen werden beispielsweise regelmäßig Problembereiche benannt, die dann bei der Bestreifung berücksichtigt werden. Hinzu kommen sogenannte Sonderkontrollen, die aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall angeordnet werden und eine engmaschige Kontrolle, teilweise mehrmals täglich, gewährleisten sollen.

Die im Stadtzentrum liegenden Bereiche werden in der Regel durch Fußstreifen abgegangen, weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche, wie z. B. Bereiche der Kuhbachtrasse in Overberge, der Römerbergwald in Oberaden oder die Bereiche der Lippeauen in Rünthe, werden mit dem städtischen Dienstwagen angefahren und kontrolliert.

Für den Bereich des Beversee-Gebietes wurden der Stadt vom Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Ausnahmegenehmigungen für das Befahren des Bereichs mit PKW erteilt. Hier finden die Streifen wegen der Weitläufigkeit des Areals mit dem PKW und darin dann punktuell als Fußstreife statt.

Die Vielzahl der verschiedenen Aufgaben des Ordnungsdienstes resultiert im Wesentlichen aus Spezialgesetzen, wie der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Landeshundegesetz (LHundG), dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) oder dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG). Spezielle Aufgaben ergeben sich darüber hinaus aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002 in der Fassung der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003 (OBV).

Die mit Abstand häufigsten Einsätze in 2015 (ohne Sonderkontrollen und Bürgergespräche) erfolgten aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten, gefolgt von  Mülldelikten und Rauchen unter 18 Jahren. Ein weiterer regelmäßiger Eingriffsgrund waren Verstöße im Zusammenhang mit einer Hundehaltung, da Hunde im Innenstadtbereich nicht angeleint waren, Verunreinigungen durch Hundekot nicht beseitigt oder Hunde auf Kinderspielplätzen ausgeführt wurden (vgl. Anlage 1).

Aufgrund von  Bürgerbeschwerden, die entweder direkt bei der Ordnungsbehörde eingegangen sind oder über das Beschwerdemanagement des Bürgermeisterbüros an die Ordnungsbehörde weitergeleitet wurden, sowie aufgrund von Mitteilungen der Polizei und eigenen Feststellungen wurden Sonderkontrollen u.a. in folgenden Fällen durchgeführt:

  • Aufsuchen von Person und Personengruppen, die in störender Weise den normalen Betrieb auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen negativ beeinflusst haben (z. B. Kuhbachtrasse Overberge/Globus Baumarkt, Friedhof-Mitte)

  • Kontrolle von bestimmten Spiel- und Bolzplätzen sowie Schulen wegen unerlaubten und störenden Aufenthaltes von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (z. B. ehem. Heide-Hauptschule, Realschule Oberaden, Ketteler-Grundschule, Preinschule, Spielplatz Gartensiedlung)

  • Kontrolle und Belehrung von Hundebesitzern nach den Vorgaben der Ordnungsbehördlichen Verordnung und des Landeshundegesetzes wegen Verkotung von Gehwegen, freilaufenden Hunden etc. (z. B. Bereich Büscherstraße/Lothar-Erdmann-Straße, Bereich Akazienweg, Bereich Mergelkuhle, Bereich Wieckenbusch/Blumensiedlung, Bereich Freiherr-von-Bodelschwingh Schule) sowie Begehung der zurückgebauten bzw. umgestalteten Bahntrassen in Rünthe und Overberge sowie der Kuhbachtrasse von Mitte über Weddinghofen nach Oberaden wegen gleichlautender Beschwerden im Bereich der Kuhbachtrasse in Weddinghofen und der Bahntrasse im Bereich Restaurant Split/THW.

Hinsichtlich der Häufung von Beschwerden wegen Verunreinigungen von öffentlichen Gehwegen und Grünflächen durch Hundekot ist grundsätzlich festzuhalten, dass es nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung die Pflicht jeden Hundeführers ist, die Hinterlassenschaften unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Zum Ärgernis vieler Bürgerinnen und Bürger geschieht dies oftmals jedoch nicht. Wer die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners nicht beseitigt, muss mit einem Verwarngeld von 20 EUR rechnen.

 

Damit es dazu aber überhaupt kommt, muss der Ordnungsdienst den Hund und den Hundeführer „in flagranti“ erwischen, um den Hundeführer gerichtsfest mit dem hinterlassenen Hundehaufen in Verbindung bringen zu können. Allerdings ist der Ordnungsdienst in seiner Dienstkleidung als solcher bereits von weitem zu erkennen, sodass Hundeführer sich nur selten auf frischer Tat beobachten lassen. Entsprechend gering ist die Zahl der verhängten Verwarngelder.

 

Der Fachbereich „Umwelt“ des Amtes „Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften“ hat bereits Ende 2014 sogenannte Hundekotbeutel-Spender an sechs ausgewählten Standorten in Rünthe (1x) und Overberge (5x) im Wesentlichen entlang des Radwegs auf der ehemaligen Bahntrasse aufgestellt. Damit werden den Hundehaltern in den Bereichen rund 45.000 Beutel jährlich kostenfrei zur Verfügung gestellt. Viele Hundebesitzer nutzen diese Möglichkeit und beseitigen den Hundekot vorschriftsmäßig.

 

Zur Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung und der anderen Rechtsvorschriften machen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes im Rahmen der allgemeinen Befugnisse des Ordnungsbehördengesetz (OBG), des Polizeigesetzes (PolG NRW) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelmäßig von verschiedenen Handlungs- und Eingriffsmöglichkeiten Gebrauch. Hierzu zählen z. B. mündliche Belehrungen, Ermahnungen, Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld, Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, Platzverweisung oder Identitätsfeststellungen.

Die im Zuge der Kontrolltätigkeit des Ordnungsdienstes im Jahr 2015 getroffenen Maßnahmen können der als Anlage 2 beigefügten Übersicht entnommen werden.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass die mündlichen Verkehrserziehungsmaßnahmen, die Anzahl der Ahndungen von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie die Bürgergespräche in den letzten Jahren deutlich zugenommen und im Jahr 2015 einen vorläufigen Höhepunkt erreicht haben. Zurückgegangen ist hingegen die Zahl der angeordneten Platzverweise, da in 2015 überwiegend nur Frühdienst verrichtet werden konnte, jedoch die Gefahrenlagen, in denen Platzverweise erforderlich werden, erfahrungsgemäß erst am späten Abend oder in der Nacht entstehen.

 

Der deutliche Anstieg bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten ist u.a. auf die seit 2014 erfolgte Benutzung des iPhone als Erfassungsgerät bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten zurückzuführen. Die Erfassung und Verarbeitung mittels iPhone gelingt schneller und effizienter als bisher mit Digitalkamera und anschließender manueller Übertragung der Fälle in das EDV-Programm.

Bezüglich der Bürgergespräche ist der Anstieg mit einer höheren Präsenz des Ordnungsdienstes auf dem Wochenmarkt zu erklären, da dort erwartungsgemäß eine höhere Bürgerdichte herrscht und entsprechend häufiger Kontakt aufgenommen werden kann. Zudem lässt die einheitliche Dienstkleidung die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes für andere Personen besser und leichter in ihrer Funktion erkennbar und ansprechbar werden. 

 

Bedenklich stimmen jedoch die im Jahr 2015 zugenommenen Fälle von Beleidigungen und Bedrohungen gegen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes. Während in den Vorjahren lediglich zwei schwerwiegende Fälle pro Jahr dokumentiert wurden, gab es im abgelaufenen Jahr insgesamt 13 Zwischenfälle zu verzeichnen. Überdies wurde eine Vielzahl belangloser Beschimpfungen und Verunglimpfungen nicht verfolgt oder angezeigt. Tendenziell kann eine schwindende Respektlosigkeit gegenüber dem  Ordnungsdienst und ein gestiegenes Aggressionspotential beobachtet werden. Zur Herstellung der Abwehrbereitschaft wurden die beiden Mitarbeiter deshalb mit einer persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet (u. a. Abwehrspray, Einsatzhandschuhe) und von der Polizei in einem Konflikt- und Deeskalationstraining unterrichtet. Tätliche Übergriffe konnten so bisher vermieden werden. Dennoch decken sich die Erfahrungen über zunehmend aggressiveren Verhaltens mit den allgemeinen Feststellungen der Polizei und anderer Einsatzkräfte, die bereits seit mehreren Jahren eine Zunahme der Gewalt und der Respektlosigkeit beklagen.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen aufgrund der Vielzahl der Bürgerkontakte  etabliert ist und aufgrund diverser Rückmeldungen in seiner Form von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürgern als sinnvolle und von der Polizei und der Verwaltung als unverzichtbare Einrichtung angesehen wird.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Höll