Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren im Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In Folge der 1997
gestarteten sicherheitspolitischen Initiative der Landesregierung „Ordnungspartnerschaften in Nordrhein-Westfalen - Mehr Sicherheit in
Städten und Gemeinden“ wurde in Bergkamen im Jahr 2003 der städtische
Ordnungsdienst eingerichtet.
Mit der Einrichtung eines Ordnungsdienstes sollte dem gestiegenen Bedarf
an präventiven Tätigkeiten zur Abwehr von Gefahren für die allgemeine
öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Stärkung des subjektiven
Sicherheitsgefühls der Bergkamener Bürgerinnen und Bürger sowie dem Thema
„Sauberkeit in der Stadt“ Rechnung getragen werden.
Im November 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung „Ordnungspartnerschaft“
zwischen dem Landrat des Kreises Unna als Kreispolizeibehörde und dem
Bürgermeister der Stadt Bergkamen geschlossen. Diese Vereinbarung zielt darauf
ab, die bisherige Zusammenarbeit des Ordnungsdienstes mit der Polizei zu
festigen und die Sicherheit in Bergkamen durch einen abgestimmten Einsatz der
Ressourcen zu verbessern.
Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen ist mit zwei Stellen ausgestattet.
Verstärkung erfuhren die zwei unbefristet Beschäftigten in der Vergangenheit
durch zwei Personen, die über das SGB II – geförderte Projekt „Bürgerarbeit“
eingesetzt werden konnten. Durch den Einsatz der Bürgerarbeiter war es möglich,
den Ordnungsdienst im Zwei-Schicht-Modell zu besetzen. Diese
Projektbefristungen sind im August/Oktober 2014 ausgelaufen. Dadurch
bedingt konnte das bislang bewährte und praktizierte Zwei-Schicht-System mit je
einem Streifenführer und einem Ordnungshelfer in 2015 nicht weiter umgesetzt
werden und es ist auf einen bedarfsabhängigen Wechsel von Frühdienst (07:00 –
14:00 Uhr) und Spätdienst (14:00 – 22:00 Uhr) umgestellt worden, wobei
überwiegend Frühdienst verrichtet wurde.
Für ihre Kontrolltätigkeit wurden die beiden Dienstkräfte mit erkennbarer und
einheitlicher Dienstkleidung und einem Dienstfahrzeug ausgestattet. Sie sind
Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher
der Stadt, erteilen kleinere Auskünfte und Informationen und geben
Beobachtungen, Feststellungen oder Hinweise aus der Bevölkerung über
Gefahrensituationen, Verunreinigungen u. ä. an die zuständigen Dienststellen
weiter.
Die Kontrolle des Stadtgebiets und der
Ortsteile erfolgt nach einem Bestreifungsplan, der die amtsbekannten
Brennpunkte enthält (z. B. Wasserpark, Zentrumsplatz, Präsidentenstraße mit
anliegenden Plätzen, Friedhof-Mitte). Der Plan ist allerdings keine starre
Vorgabe, sondern eine Abfolge, die an Vorkommnisse und Beschwerden angepasst
wird. Aus den Ortsteilen werden beispielsweise regelmäßig Problembereiche
benannt, die dann bei der Bestreifung berücksichtigt werden. Hinzu kommen
sogenannte Sonderkontrollen, die aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall
angeordnet werden und eine engmaschige Kontrolle, teilweise mehrmals täglich,
gewährleisten sollen.
Die im Stadtzentrum liegenden Bereiche werden in der Regel durch
Fußstreifen abgegangen, weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche, wie z. B.
Bereiche der Kuhbachtrasse in Overberge, der Römerbergwald in Oberaden oder die
Bereiche der Lippeauen in Rünthe, werden mit dem städtischen Dienstwagen
angefahren und kontrolliert.
Für den Bereich des Beversee-Gebietes wurden der Stadt vom Regionalverband
Ruhrgebiet (RVR) Ausnahmegenehmigungen für das Befahren des Bereichs mit PKW
erteilt. Hier finden die Streifen wegen der Weitläufigkeit des Areals mit dem
PKW und darin dann punktuell als Fußstreife statt.
Die Vielzahl der verschiedenen Aufgaben des Ordnungsdienstes resultiert im
Wesentlichen aus Spezialgesetzen, wie der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem
Landeshundegesetz (LHundG), dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) oder dem
Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG). Spezielle Aufgaben ergeben sich
darüber hinaus aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den
Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002
in der Fassung der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003 (OBV).
Die mit Abstand häufigsten Einsätze in 2015 (ohne Sonderkontrollen und
Bürgergespräche) erfolgten aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten, gefolgt
von Mülldelikten und Rauchen unter 18
Jahren. Ein weiterer regelmäßiger Eingriffsgrund waren Verstöße im Zusammenhang
mit einer Hundehaltung, da Hunde im Innenstadtbereich nicht angeleint waren,
Verunreinigungen durch Hundekot nicht beseitigt oder Hunde auf
Kinderspielplätzen ausgeführt wurden (vgl. Anlage 1).
Aufgrund von Bürgerbeschwerden, die entweder direkt bei
der Ordnungsbehörde eingegangen sind oder über das Beschwerdemanagement des
Bürgermeisterbüros an die Ordnungsbehörde weitergeleitet wurden, sowie aufgrund
von Mitteilungen der Polizei und eigenen Feststellungen wurden Sonderkontrollen
u.a. in folgenden Fällen durchgeführt:
- Aufsuchen von
Person und Personengruppen, die in störender Weise den normalen Betrieb
auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen negativ beeinflusst haben (z.
B. Kuhbachtrasse Overberge/Globus Baumarkt, Friedhof-Mitte)
- Kontrolle von
bestimmten Spiel- und Bolzplätzen sowie Schulen wegen unerlaubten und
störenden Aufenthaltes von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (z. B.
ehem. Heide-Hauptschule, Realschule Oberaden, Ketteler-Grundschule,
Preinschule, Spielplatz Gartensiedlung)
- Kontrolle und
Belehrung von Hundebesitzern nach den Vorgaben der Ordnungsbehördlichen
Verordnung und des Landeshundegesetzes wegen Verkotung von Gehwegen,
freilaufenden Hunden etc. (z. B. Bereich
Büscherstraße/Lothar-Erdmann-Straße, Bereich Akazienweg, Bereich
Mergelkuhle, Bereich Wieckenbusch/Blumensiedlung, Bereich
Freiherr-von-Bodelschwingh Schule) sowie Begehung der zurückgebauten bzw.
umgestalteten Bahntrassen in Rünthe und Overberge sowie der Kuhbachtrasse
von Mitte über Weddinghofen nach Oberaden wegen gleichlautender
Beschwerden im Bereich der Kuhbachtrasse in Weddinghofen und der
Bahntrasse im Bereich Restaurant Split/THW.
Hinsichtlich der
Häufung von Beschwerden wegen Verunreinigungen von öffentlichen Gehwegen und
Grünflächen durch Hundekot ist grundsätzlich festzuhalten, dass es nach der
Ordnungsbehördlichen Verordnung die Pflicht jeden Hundeführers ist, die
Hinterlassenschaften unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Zum Ärgernis
vieler Bürgerinnen und Bürger geschieht dies oftmals jedoch nicht. Wer die
Hinterlassenschaften seines Vierbeiners nicht beseitigt, muss mit einem
Verwarngeld von 20 EUR rechnen.
Damit es dazu aber
überhaupt kommt, muss der Ordnungsdienst den Hund und den Hundeführer „in
flagranti“ erwischen, um den Hundeführer gerichtsfest mit dem hinterlassenen
Hundehaufen in Verbindung bringen zu können. Allerdings ist der Ordnungsdienst
in seiner Dienstkleidung als solcher bereits von weitem zu erkennen, sodass
Hundeführer sich nur selten auf frischer Tat beobachten lassen. Entsprechend
gering ist die Zahl der verhängten Verwarngelder.
Der Fachbereich „Umwelt“ des Amtes „Planung,
Tiefbau,
Umwelt,
Liegenschaften“
hat bereits Ende 2014 sogenannte Hundekotbeutel-Spender an sechs ausgewählten
Standorten in Rünthe (1x) und Overberge (5x) im Wesentlichen entlang des
Radwegs auf der ehemaligen Bahntrasse aufgestellt. Damit werden den
Hundehaltern in den Bereichen rund 45.000 Beutel jährlich kostenfrei zur
Verfügung gestellt. Viele Hundebesitzer nutzen diese Möglichkeit und beseitigen
den Hundekot vorschriftsmäßig.
Zur Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung und der anderen Rechtsvorschriften machen die Mitarbeiter des
Ordnungsdienstes im Rahmen der allgemeinen Befugnisse des
Ordnungsbehördengesetz (OBG), des Polizeigesetzes (PolG NRW) und des
Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelmäßig von verschiedenen Handlungs- und
Eingriffsmöglichkeiten Gebrauch. Hierzu zählen z. B. mündliche Belehrungen,
Ermahnungen, Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld, Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens, Platzverweisung oder Identitätsfeststellungen.
Die im
Zuge der Kontrolltätigkeit des Ordnungsdienstes im Jahr 2015 getroffenen
Maßnahmen können der als Anlage 2 beigefügten Übersicht entnommen
werden.
Insgesamt ist festzustellen, dass die mündlichen
Verkehrserziehungsmaßnahmen, die Anzahl der Ahndungen von
Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie die Bürgergespräche in den letzten Jahren
deutlich zugenommen und im Jahr 2015 einen vorläufigen Höhepunkt erreicht
haben. Zurückgegangen ist hingegen die Zahl der angeordneten Platzverweise, da
in 2015 überwiegend nur Frühdienst verrichtet werden konnte, jedoch die
Gefahrenlagen, in denen Platzverweise erforderlich werden, erfahrungsgemäß erst
am späten Abend oder in der Nacht entstehen.
Der deutliche Anstieg bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten ist u.a. auf
die seit 2014 erfolgte Benutzung des iPhone als Erfassungsgerät bei den
Verkehrsordnungswidrigkeiten zurückzuführen. Die Erfassung und Verarbeitung
mittels iPhone gelingt schneller und effizienter als bisher mit Digitalkamera
und anschließender manueller Übertragung der Fälle in das EDV-Programm.
Bezüglich der Bürgergespräche ist der Anstieg mit einer höheren Präsenz des
Ordnungsdienstes auf dem Wochenmarkt zu erklären, da dort erwartungsgemäß eine
höhere Bürgerdichte herrscht und entsprechend häufiger Kontakt aufgenommen
werden kann. Zudem lässt die einheitliche Dienstkleidung die Mitarbeiter des
Ordnungsdienstes für andere Personen besser und leichter in ihrer Funktion
erkennbar und ansprechbar werden.
Bedenklich stimmen jedoch die im Jahr 2015 zugenommenen Fälle von
Beleidigungen und Bedrohungen gegen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes.
Während in den Vorjahren lediglich zwei schwerwiegende Fälle pro Jahr
dokumentiert wurden, gab es im abgelaufenen Jahr insgesamt 13 Zwischenfälle zu
verzeichnen. Überdies wurde eine Vielzahl belangloser Beschimpfungen und
Verunglimpfungen nicht verfolgt oder angezeigt. Tendenziell kann eine
schwindende Respektlosigkeit gegenüber dem
Ordnungsdienst und ein gestiegenes Aggressionspotential beobachtet
werden. Zur Herstellung der Abwehrbereitschaft wurden die beiden Mitarbeiter
deshalb mit einer persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet (u. a.
Abwehrspray, Einsatzhandschuhe) und von der Polizei in einem Konflikt- und Deeskalationstraining
unterrichtet. Tätliche Übergriffe konnten so bisher vermieden werden. Dennoch
decken sich die Erfahrungen über zunehmend aggressiveren Verhaltens mit den
allgemeinen Feststellungen der Polizei und anderer Einsatzkräfte, die bereits
seit mehreren Jahren eine Zunahme der Gewalt und der Respektlosigkeit beklagen.
Abschließend ist festzuhalten, dass der Ordnungsdienst der Stadt
Bergkamen aufgrund der Vielzahl der Bürgerkontakte etabliert ist und aufgrund diverser
Rückmeldungen in seiner Form von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürgern als
sinnvolle und von der Polizei und der Verwaltung als unverzichtbare Einrichtung
angesehen wird.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Höll |
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