Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung sowie der Ausschuss für Umwelt, Bauen
und Verkehr des Rates der Stadt Bergkamen nehmen die Vorlage zur Kenntnis und
beauftragen die Verwaltung, das Projekt „Naturerlebnis Lippeaue zwischen Lünen
und Werne“ als Projektpartner der Naturförderungsgesellschaft für den Kreis
Unna zu unterstützen.
Sachdarstellung:
Aus dem „Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)“ gewährt die EU Zuwendungen u.a. für
Investitionen in wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und regionale
Entwicklung. Auf diesen Fonds aufbauend besteht in NRW die Möglichkeit, eine
Förderung von Maßnahmen z.B. für den Ausbau der touristischen Infrastruktur von
Regionen unter dem Gesichtspunkt der Stärkung der Wirtschaftskraft und
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Unter dem Titel
„Erlebnis.NRW – Tourismuswirtschaft stärken“ haben das Umwelt- und das
Wirtschaftsministerium einen gemeinsamen Projektaufruf zur Bewerbung um
Fördermittel aus der EFRE-Rahmenrichtlinie für den derzeitigen Förderzeitraum
gestartet. An diesem Projektaufruf zum Auswahlverfahren für eine mögliche
finanzielle Förderung hat die Naturförderungsgesellschaft für den Kreises Unna
(NFG), zu deren Mitgliedern auch die Stadt Bergkamen gehört, mit einem Projekt
unter dem Arbeitstitel „Naturerlebnis
Lippeaue“ teilgenommen. Dabei handelt es sich um die geplante Ausweisung eines Rad-/Wanderrundweges in
der Lippeaue in den Städten Lünen,
Bergkamen und Werne. Entlang dieses Rundweges sollen eine Reihe von
Erlebnis- und Informationsstationen zum Natur- und Kulturraum Lippeaue
eingerichtet werden.
Dazu hatte die NFG im
Vorfeld sowohl die betroffenen Mitgliedskommunen Lünen, Werne, Bergkamen und
den Kreis Unna als auch die möglichen Projektpartner Lippeverband, den
Regionalverband Ruhrgebiet (Ruhr Tourismus GmbH), das Umweltzentrum Westfalen
sowie den ADFC um Unterstützung gebeten.
Die Projektpartner der NFG haben sich
grundsätzlich zur Unterstützung des Projektes im Rahmen ihrer jeweiligen
Möglichkeiten bereit erklärt (sog. Letter of Intent).
Die Bewerbung der NFG für eine mögliche
finanzielle Förderung aus dem EFRE-Programm war erfolgreich und die NFG hat
jetzt die Möglichkeit, bis zum 29.02.2016 einen endgültigen Förderantrag mit
detaillierter Ausarbeitung und Darstellung des geplanten Projektes
einzureichen.
Den Projektpartnern wurden von der NFG
am 12.01.2016 der geplante Streckenverlauf, die möglichen Informations-,
Aussichts- und Erlebnisstationen sowie die vorkalkulierten Kosten zur
Erstellung des Rundweges vorgestellt (s. Anlagen). Dabei werden für den
Streckenverlauf weitestgehend bereits bestehende Rad-/Wanderwege und
Straßenabschnitte genutzt, um Kosten für die Neuerstellung von befestigten
Wegen möglichst gering zu halten.
In der Vorplanung sind im
Streckenverlauf 27 Aussichts-, Aktions- und Informationspunkte vorgesehen. Im
zum Förderantrag vorzulegenden Wegekonzept sollen insgesamt 15 Stationen
entlang der Route mit entsprechenden Installationen eingerichtet werden.
Die Gesamtkosten für die
Erstellung des Rundweges sind mit 559.000,- € über einen Projektzeitraum
von 2016 bis 2019 kalkuliert. Bei Bewilligung beträgt der Förderanteil 80%,
so dass ein Eigenanteil in Höhe von 113.700,- € verbleibt. Dieser
Eigenanteil ist von der NFG als Projektträger gestreckt über den
Projektzeitraum zu erbringen.
Ausgehend von einem (Sicherheits-)Eigenanteil in Höhe von
120.000,- € über den Projektzeitraum wurde bei der Arbeitssitzung der
Projektpartner im Januar dieses Jahres folgende mögliche Aufteilung des
Eigenanteils besprochen:
NFG und Kreis Unna je
30.000,- €
Lippeverband und RVR je
10.000,- €
Städte Werne und Bergkamen je
17.500,- €
Stadt Lünen 5.000,- €
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Summe 120.000,- €
Gestreckt über den Projektzeitraum 2016
bis 2019 wäre von der Stadt Bergkamen
ein jährlicher Anteil von 4.375,- € an die NFG zur Sicherung des
Eigenanteils im Rahmen der EFRE-Förderung zu zahlen.
Das Lünener Stadtgebiet wird von dem
Rundweg nur in einem kleinen Streckenabschnitt berührt. Ferner wurden sowohl
Wege als auch die Informationspunkte in diesem Bereich kürzlich bei einem
vergleichbaren Rad-/Wanderrundweg in der Lünener Lippeaue eingerichtet. Daher
ist der geplante finanzielle Anteil der Stadt Lünen deutlich geringer als
derjenige der übrigen Projektpartner angesetzt worden.
Für den Förderantrag ist gegenüber dem
Fördermittelgeber die Sicherung des Eigenanteils nachzuweisen. Daher bittet die
NFG die Projektpartner um eine schriftliche Zusicherung zur Leistung des
jeweiligen Anteils am erforderlichen Eigenanteil des Projektes.
Auf Grund des Zeitpunktes sowohl des
Auswahlverfahrens für eine mögliche Förderung als auch der Kostenkalkulation
und Antragstellung konnten im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 keine
zweckgebundenen Mittel für dieses Projekt eingestellt werden. Für diese beiden
Jahre ist der von der Stadt Bergkamen zu erbringende o.g. Anteil aus dem Budget zu erbringen. Für die
letzten beiden Jahre des Projektzeitraums 2018 und 2019 sind dann entsprechende
Mittel im diesbezüglichen Haushaltsplan einzustellen.
Die Unterhaltung/Instandsetzung
des fertig gestellten Rundweges soll durch die NFG sowie die Projektpartner
erfolgen. Zum Vergleich seien die derzeitigen
jährlichen Unterhaltungskosten für den in ähnlicher Weise erstellten
„Erlebnisweg Lünener Lippeaue“ in Höhe von rd. 11.000,- € genannt. Die
Unterhaltung/ Instandsetzung dieses Weges wurde ausgeschrieben und erfolgt
durch ein beauftragtes Unternehmen.
In den beigefügten Anlagen sind die
vorgesehene Streckenführung des Rundweges im Projekt „Naturerlebnis Lippeaue“
sowie die zur Auswahl gestellten Aussichts-, Aktions- und Informationspunkte
dargestellt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Busch |
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